Folgendes: eine Freundin hat mir heute erzählt, dass ihre ältere Nachbarin in Rente den Rauchmelder der Nachbarn hörte. Sie klingelte dort, aber keine Reaktion. Daraufhin holte sie die Feuerwehr. Blinder Alarm, wie sich zeigte. Wer zahlt den Einsatz?

Jedenfalls nicht die Rentnerin. Sie hat das einzig richtige getan, was zu tun war.
Vermutlich geht das auf Kosten der Allgemeinheit. In dem Fall wäre das ja auch absolut ok.

Da der berechtigte Verdacht auf Gefahr gegeben war, wird keine private Rechnung gestellt. Die gibt es nur bei grobem Unfug.
Genau ! DH

Keiner, da ja ein triftiger Grund vorlag und die Feuerwehr nicht aus Jux und Dollerei gerufen wurde.
wj2000 am 1. Februar 2008 22:10 Da kann passieren, dass sie den Einsatz bezahlen muss. Rauchmelder geben auch bei zu Ende gehende Batteriespannung ihr Signal ab, ob da nun ein Nachbar zu Hause ist oder nicht. Und diese Funktion geht dann so lange bis er keine Spannung mehr hat.
schurke am 1. Februar 2008 22:15 Wolfgang, das sind aber völlig unterschiedliche Töne. Der eine ist eine sanfte aber nervige Erinnerung. Der Andere macht Dich fix und fertig und geht durch Mark und Bein. Wer darauf nicht reagiert, dem muss was passiert sein oder er ist taub.
wj2000 am 1. Februar 2008 22:25 Manch einer kann das nicht unterscheiden!
ghostwriter am 1. Februar 2008 22:37 schurke hat Recht. Bei unseren Rauchmeldern ertönt bei leerer Batterie nur ein einmaliger kurzer Pfeifton u. das in unregelmässigen Abständen,so alle 10 bis 30 Min.Der Ton dagegen bei Rauch oder Feuer geht durch und durch.
pooky am 2. Februar 2008 12:14 Ich muss schurke auch Recht geben. Der Unterschied ist gewaltig. Was Wolfgang Joost hier beschreibt ist in etwa so, als ob jemand das Geräusch einer elektrischen Zahnbürste nicht von dem eines Bohrhammers unterscheiden könnte.
Derjenige, der den Betrieb der Feuerwehr zahlt! Also der Landkreis oder die Stadt! Da braucht sie keine Angst haben. Die Feuerwehr soll ja bei Verdacht auf Feuer kommen - auch wenn´s nicht brennt!
Das erste Ziel der Feuerwehr ist Brandverhütung, erst wenn das nicht mehr geht ist Brandbekämpfung das Ziel!
Zahlen muss man den Einsatz nur, wenn einem nachgewiesen wird, dass man gewusst hat, dass keine Gefahr im Verzug ist und man sich einen Spass erlauben wollte!
Hallo! Die Erklärung von LiviaCat ist hier die einzig Richtige!! Die Stadt oder der Kreis, je nachdem wer für die Feuerwehr zuständig ist, zahlen die Kosten! Da hier niemand der Beteiligten fahrlässig gehandelt hat, wird keine Rechnung gestellt!
Die Feuerversicherung für das Gebäude? Ich würd's jedenfalls probieren...
Es wird definitiv keine Rechnung ausgestellt.... Der Bundesbürger ist verpflichtet sofern es sein zustand es erlaubt erste Hilfe zu leisten.
Absurd wäre es ja schon....
Wenn so ein Einsatz bezahlt werden müsste,würde ich mich an die öffentlichkeit wenden

Alle Leistungen, die zur Grund-Tätigkeit der Feuerwehr gehören, wie Retten, Löschen, Bergen und Schützen sind in der Regel Kostenfrei.
In diesem Fall war der begründete Verdacht ausreichend, die Feuerwehr zu rufen. Dabei unterscheidet die Feuerwehr übrigens, ob das ein Irrtum des Meldenden ist, oder eine Fehlalarmierung.
Ich gehe nicht davon aus, dass die Gemeinde keine Rechnung stellt.
Anders ist dies übrigens bei Gebäuden, die mit einer Brandmeldeanlage ausgerüstet sind und bei denen die Anlage manchmal "spinnt".
Ein Großteil aller Feuerwehreinsätze sind aktuell Fehlalarme von BMA´s, wir fahren fast täglich zum örtlichen Krankenhaus, und das immer mit dem vollen Löschzug.
Das wird in Rechnung gestellt - weil der Betreiber der BMA für den korrekten Betrieb verantwortlich ist.