BreakTheLaw09 am 03.03.2009 um 13:20 Uhr
Gibt es sonst welche besonderheiten?
da gibts verschiedene möglichkeiten. entweder werden alle mieter als hauptmieter eingetragen oder es gibt einen hauptmieter der wieder untermietverträge macht. es gibt bestimmt auch fälle ohne vertrag, das ist aber nicht so gut.

also das ist total verschieden. kommt auf den vermieter an. bei uns mussten wir alle unterschreiben und können auch nur gemeinsam kündigen. es gibt auch wgs, in denen nur eine person als hauptmieter eingetragen ist. oder wgs, in denen man einzeln kündigen kann.
BreakTheLaw09 am 3. März 2009 13:24 Thx!!

wie oben beschrieben - ich wohne in ner wg in der ich - nach dem der damalig hauptmieter auszog, den vertrag übernommen habe und mit meinen mitbewohnern einzelne untermietverträge habe.
sonstige besonderheiten: ich denke es gibt in WGs vereinbarungen die nicht im mietvertrag stehen werden, aber trotzdem wichtig sind und als bindend gelten - zb Putzpläne etc.
Hallo, wenn man in eine WG zieht, sollte der Mietvertrag mit allen Personen, die zu dieser WG gehören ,ein Mietvertrag zustanden kommen.
Interessant - Danke!!