und man storniert den kauf wieder kriegt man dann die Ebay kosten wieder zurück?
Ja, du teilst die Stornierung über Melden eines nichtbezahlten Artikels oder so ähnlich ebay mit. Dann kriegt der andere noch mal ne Mail, wegen Bezahlung und so. Da ihr euch aber einig seit braucht er nicht zu reagieren. 8 Tage später kannst du dann im Verfahren weiter gehen. Dann gibts die Möglichkeit "Wir haben uns geeinigt den Kauf/Verkauf" rückgängig zu machen. Darauf hin kriegt dein Handelspartner noch mal ne Mail, wo er das bestätigen muss, und du kriegst die Verkaufsgebühren wieder gutgeschrieben. Dauert ein Weilchen, unktioniert aber tadellos.

Die solltest Du Dir von dem holen der vom Kauf zurückgetreten ist. Meine ich.

Warum will er den Artikel nicht mehr, wenn er ihn ersteigert hat??? Das hätte er sich doch während der Auktion überlegen können, der Dussel. Ebay zahlt die Gebühren in solchen Fällen nicht zurück, was ja auch verständlich ist.
Kann man mit ebay verhandeln. Hängt davon ab, was Du denen mitteilst (und wie es gelaufen ist). (Ging jedenfalls früher mal so.)
Guck mal in ebay-AGBs nach.
Ne, natürlich nicht! Du hast die Stornierung ja angeboten.

Also dass zunächst jemand kauft und dann den Artikel nicht mehr haben will, kommt inzwischen so häufig vor, dass ich mich gar nicht mehr damit herum ärgern will:
Wenn mir der/die Jenige offen gegenüber tritt, sein Problem schildert und um Lösung bittet, wickleln wir das über das Ebay-Problem-Tool ab. Der Kauf wird rückgängig gemacht und ich bekomme die bezahlten Gebühren zurück.
Wenn allerdings der/die Jenige durch "nichtantworten" oder durch Boshaftigkeit und blöde Sprüche versucht aus dem Geschäft zu kommen, dann mache ich da nicht mit. Da gibt's dann ne Mahnung und wenn auf die nicht reagiert wird, dann kommt der Mahnbescheid ins Haus. Ganz kurz und bündig.
Manchmal hat man ja fast den Eindruck, es gibt da welche, die machen sich das zum Hobby...
Gruß justii
du musst die Stornierung über "Unstimmigkeiten online klären" abwickeln. Wenn über diese Plattform in beiderseitigem Einverständnis der Vertrag aufgelöst wurde, musst du nur die Einstell-, jedoch nicht die Verkaufsgebühren bezahlen. Du hast aber auch noch die Möglichkeit, den Artikel einem unterlegenen Bieter anzubieten. Der hat dann 48 Stunden Zeit, das Angebot anzunehmen, dann verfällt das Angebot automatisch. Hier würde dann der Betrag des 2. Käufers ausschlaggebend sein für die Höhe der Verkaufsgebühren die du bezahlen musst.(Sofern er den Artikel noch möchte) Gruß
P.S. Wie gesagt, wenn ihr euch einig seid musst du die Verkaufsgebühren nicht bezahlen

Wenn die Kaufabwicklung nicht vollzogen wurde bekommst die Gebühren erstattet..gibst bei Ebay einfach an das der Kauf nicht zu stande gekommen ist, der Käufer muß das dann kurz bestätigen und gut ist.

kommt drauf an wenn im kaufvertrag steht das er nicht kündigen kann ...dann net
ich bin jetzt im Krankenhaus deswegen kann ich den Artikel nicht versenden und er hat gesagt dann stornieren wir den kauf!

Wenn die Transaktion in beiderseitgem Einvernehmen rückgängig gemacht wird, schreibt Ebay die Provision gut.