Saranto am 17.11.2008 um 13:59 Uhr
Das klingt doch so ungerecht, kann mir gar nicht vorstellen, dass das legal ist.
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das kommt auf die bauart drauf an. wenn der fahrstuhl im erdgeschoss beginnt dann nicht. fährt der fahrstuhl aber bis in den keller oder tg, dann muß auch der mieter der eg wohnung die kosten mittragen.
Die obere Etage zahlt auch für Gartenarbeiten obwohl sie von der Wohnung keinen direkten Gartenzugang haben. Außerdem kannst Du den Fahrstuhl doch auch benutzen. Ich verstehe da die Ungerechtigkeiten nicht. Soll das noch nach Stockwerken aufgeteilt werden?
leider wieder bisher keine richtige antwort. tatsache ist daß nach höchstrichterlichem urteil alle mietparteien an den kosten beteiligt werden können.

Einer für alle, alle für einen.
Habt ihr Treppendienst auch? Oder putz nur jeder die Stufen, die er benuzt?
Ist eine Frage wie es im Mietvertrag festgelegt wurde. Soetwas in Zukunft bei einem Vertragsabschluss beachten

Ist leider so. Auch als Mieter im Erdgeschoss musst du die Wartungskosten für den Lift mitzahlen.

Als Miteigentümer ja - als Mieter nein!
albatros am 18. November 2008 18:22 falsch!