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Wenn man im Alter nur Sozialhilfe/ Mindestrente bekommt, wird dann die Riester-Rente darauf angerechnet?

Frage von erlemeier erlemeier

Wenn ich jetzt in die Riester-Rente einzahle und werde später im Alter aber auf Sozialhilfe angewiesen sein, bzw. ich bekomme nur die vom Staat garantierte Mindestrente, bekomme ich dann meine angesparte Riester-Rente noch obendrauf, oder wird diese voll angerechnet?

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Antworten (2)

  • 4
    Antwort von Lissa Lissa

    Nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden unter anderem:

    * alle Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII, z.B. Blindengeld, Pflegegeld der Hilfe zur Pflege,
    * die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz,
    * Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz,
    * Einkünfte, die aufgrund ausdrücklicher Vorschriften in anderen Gesetzen nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden, z.B. Erziehungsgeld und vergleichbare Leistungen, Leistungen der Pflegeversicherung,
    * öffentlich-rechtliche Leistungen, die zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, der nicht der Sicherung des Lebensunterhalts dient (§ 83Abs. 1 SGB XII),
    * bürgerlich-rechtliches Schmerzensgeld (§ 253 BGB) und
    * Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege.
    

    Danach sieht es so aus, dass eine Riesterente au die Grundsicherung angerechnet wird.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung#Einkommens-_und_Verm.C3.B6gensanrechnung

    Kommentar von ravenmuc ravenmucravenmuc

    Wenn die Regelung bis dahin nicht noch geändert wird. Von daher find ich's eigentlich nicht sooo sinnig, die Frage jetzt schon zu stellen... ;)

    Kommentar von JohnSteed JohnSteed

    Wenn die Regelung bis dahin nicht noch geändert wird. Von daher find ich's eigentlich nicht sooo sinnig, die Frage jetzt schon zu stellen... ;)

    Lieber ravenmuc, sie sind zufällig Versicherungsvertreter und unterliegen einem großen Verkaufsdruck? Denn das kann nicht eine ernstgemeinte Antwort auf eine fundamental wichtige Frage bezüglich der eigenen Altersvorsorge sein. Die Frage ist mehr als sinnig, den es geht um Menschen die sowieso wenig Gelt haben.

    Um es deutlich zu sagen: Die RIESTER-RENTE wird bei erhaltener Sozialhilfe-, Grundsicherungs- bzw. Mindestrente nur ANGERECHNET.

    Wer also nur die Grundsicherung/Mindestrente erhält, bekommt die Riester-Rente nicht oben drauf! Berechnung: Gekürzte Grundsicherung/Mindestrente plus Riester = Grundsicherung/Mindestrente. Mit der Riester-Rente werden also Geringverdiener/Grundsicherungsempfänger nahezu geohrfeigt. Eigentlich – so wird es weitgehend propagiert – sollte die Riester-Rente gerade Geringverdienern mit dieser Zusatzrente im Alter helfen. Stattdessen nimmt der Staat es ihnen wieder weg. Wer jetzt denkt, das nur Arbeitlose oder Sozialhilfeempfänger davon betroffen sind, unterliegt einem großen Irrtum. Was ist mit den alleinerziehenden Frauen die Langezeit nur Minijobs ausüben können? Was ist mit Hausfrauen? Was ist mit Selbstständigen die kaum eingezahlt haben? Was ist mit den Geringverdienern die sich mit Minijobs (um der Arbeitslosigkeit zu entgehen) Überwasser halten? Was ist mit den Arbeitnehmern die schlecht bezahlt werden?

    Jeder sollte, nein jeder muss frühzeitig für sich ausrechnen, ob die Grundsicherung/Mindestrente überschritten wird. Nur dann macht Riester auch wirklich SINN.

    Lieber ravenmuc, jetzt darauf zu hoffen, dass die Politiker diese unglaubliche Verarschung irgendwann einmal ändert, klingt sehr optimistisch. Ich denke, eine Diätenerhöhung der Politiker wird recht zügig beschlossen aber die Korrektur zu dieser Face wird nicht stattfinden. Warum auch, es hat sich ja jemand diese komische(?) Anrechnung ausgedacht und der Rest der Verantwortlichen hat seinerzeit schließlich zugestimmt.

    John Steed

  • 2
    Antwort von jheart jheart

    Bei der Riester Rente kann man sich 30 % des angesparten Betrages bei Renteneintritt sofort auszahlen lassen. Dadurch hätte man dann einen kleinen Kapitalstock. Da das erlaubte Vermögen relativ hoch ist, mit dem man trotzdem noch die Mindestrente erhält, hätte man insofern einen Teil zusätzlich zu der Mindestrente.

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