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Wenn man Hartz 4 bekommt und noch obendrerin ein Insolvenz Verfahren laufen hat, darf einen dann

gefragt von Maerchenprinz am 26.03.2008 um 14:06 Uhr

die Arge kein Geld mehr geben ( in Form von einen Darlehen)wenn man Strom Schulden begleichen muss damit der Strom nicht abgeklemmt wird? Wenn kein Insolvenz verfahren laufen würde, würde die Arge die Schulden in Form eines Darlehens tragen..so aber nicht.Gibt´s sowas in Deutschland salopp gesagt!


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Reply


krauthexe
beantwortet von krauthexe am 26. März 2008 14:10
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Ganz salopp gesagt: Das musst du mit den Mitarbeitern der Arge besprechen.Aber meine ganz persönliche Meinung: Irgendwann muss auch mal Schluss sein mit den Zahlungen. ich kenne deinen Fall nicht im Detail und will dich auch nicht beleidigen,aber man sollte auch selbst etwas leidten,um aus dieser Misere rauszukommen.

Kommentar von 6d7dedd6cb0cf31d8895af96b8052ffcsmallkrauthexe am 26. März 2008 16:25

Tausche "d" gegen ein "s". ;-)


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 26. März 2008 14:12
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Ich habe noch nie ghört, dass man von der Arge Darlehen für gemachte Schulden bekäme. und selbst wenn es sowas geben sollte, ist es doch wohl logisch, dass sie dir bei einer insolvenz kein Geld geben würden. Sie wollen das Geld ja wiederbekommen , was bei einer insolvenz ja ausgeschlossen wäre. Außerdem darf dir vom Gesetz niemend mehr Geld leihen, weil du bei der Insolvenz keine neuen Schulden machen darfst, was du ja mit einem erneuten Darlehen machen würdest.

Kommentar von Maerchenprinz am 26. März 2008 17:16

Stromkosten gehören laut Hartz 4 zum Lebensunterhalt.Wer kann im voraus schon sagen wieviel er an Stromkosten hat!Wenn auch die Arge die mehrkosten zahlt, ist eine Rückführung ja jederzeit mit entsprechenden Beträgen möglich.Ich kenne viele die beim Stromanbieter offenen Schulden haben.Diese wurden von der Arge übernommen.Es kann doch nicht angehn das ein Insolvenzler schlechter dasteht als ein ebenso Hartz 4 Empfänger.


anonym
beantwortet von lilli2007hh am 26. März 2008 14:12
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wenn du im Insolvenz bist, darfst du keine "neue" schulden machen! sobald dies in der sog. Wohlverhaltensphase passiert, kann es sein das das Insolvenzverfahren aufgelöst wird und du nicht vor 10 jahren neues anstreben kannst

Kommentar von Simple_avatar7smallmitra54 am 26. März 2008 15:13

Das stimmt nicht.


Hasipop
beantwortet von Hasipop am 26. März 2008 16:20
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Mehrere Szenarien sind vorstellbar: 1) Rede mit deinem Stromanbieter. Eventuell kann die Forderung (Stromrechnung) vorübergehend gestundet werden. 2) Gehe zu deinem Sachbearbeiter beim Jobcenter und frag nach Hilfe. 3) Gehe zu einer Schuldnerberatung. 4) Für die Zukunft: Nimm einen Job an, um wieder selbst Geld zu verdienen, um kein Hartz4 mehr beziehen zu müssen (das andere Bürger für dich bezahlen). 5) Nimm keine Kredite mehr auf. Was man nicht gleich bezahlen kann, kann man sich nicht leisten.




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