Also muss man dann die Straftat "zu schnell gefahren" und die Straftat "Telefonieren beim Autofahren" bezahlen?

Zunächst sind es keine Straftaten, wenn man zu schnell und/oder mit Handy am Ohr gefahren ist, sondern Ordnungswidrigkeiten.
In Deinem Fall würde ich damit rechnen, dass beide Ordnungswidrigkeiten mit einem Verwarnungsgeld und/oder einem Bußgeld (für das Telefonieren am Steuer) belegt werden.
Ja, hoffentlich. Und wenn es ginge, noch ein paar Prozente drauf.
HerrLich am 3. November 2007 15:47 DH
tinchen44 am 3. November 2007 15:48 Stimme Regenmacher voll und ganz zu!
100 % oben drauf!
Kaffeesatz am 3. November 2007 16:53 So ein Schwachsinn. Gegenfrage, wer von Euch raucht im Auto? Das ist um Längen gefährlicher als mal kurz das Telefon ans Ohr zu halten.
Rauchen am Steuer wird hoffentlich auch bald verboten.
Lola60 am 3. November 2007 17:56 Warum sollte es? Dann darfst du auch die Hand nicht zum schalten vom Lenkrad nehmen
Kabark am 3. November 2007 17:58 Richtig Lola, aber ich z.B. schalte gar nicht. Und? Lobt mich einer für meinen Beitrag zur Verkehrssicherheit? Nein. ;-)
Kaffeesatz am 4. November 2007 00:56 Hallo Lola, der Vergleich hinkt. Rauchen lenkt weitaus mehr vom Straßenverkehr ab als telefonieren. Aber das alles wird noch getoppt von schminken während der Fahrt :-D
@Kabark: Vorbildlich! ;-)
n13m4nn5 am 3. März 2008 01:28 gute bekannte dreht sogar während der fahrt...
Ja, mein Schwiegervater fuhr einmal lächelnd durch eine Rdarkontrolle, weil er sicher war, sehr langsam zu fahren. Später bekam er dann doch ein Knöllchen, obwohl er nicht zu schnell gefahren war:
Er war nämlich nicht angeschnallt.
Immerhin lächelte er auf dem Foto :)
Schöööön!!
Kabark am 3. November 2007 15:56 lol
Dann haaben die ihn wegen dem Anschnallen geblitzt. Da steht weiter vorne einer und gibt es den Peterwagen weiter und der blitzt die Autos wo die Fahrer NICHT angeschnallt sind!!!!!!!!

Zunächst an LisaImNetz: ich denke ja, aber das haben die Anderen ja auch schon erläutert.
Zu denen, die direkt LisaImNetz angesprochen haben "...dass es Dir wehtut,...". Es wurde keine Aussage gemacht, dass es LisaImNetz selbst passiert ist. Kinners Kinners - ersma lesen, dann denken, dann loslabern.
Shag d'Albran

Du hast dich doch sicher nur am Ohr gekratzt, oder?
evistie am 3. November 2007 15:57 Ja klar - mit dem Handy! Oder nimmst Du etwa Deine Finger dazu? ;o)

Ich hoffe, dass das Verwarnungsgeld hoch genug ist, dass es Dir wehtut, damit Du ab jetzt vernünftiger fährst. Sollen vielleicht unschuldige Menschen durch Deine Fahrweise verletzt oder gar getötet werden? Denke mal darüber nach.
Erst mal macht jeder fehler und auch für dich hat schon jemand gebremmst. Du kennst doch gar nicht die zusammenhänge. Es kann doch sein schnell fahren weil einer im Krankenhaus gekommen ist und sie oder er einen dazwischen noch einen besorgen muss um auf die Kinder aufzupassen. Sowas weiß doch keiner was los war außerdem war das eine Frage, Ich denk mal das diese Person schon Eltern hat!!!!!!!!!!
ein kumpel von mir war auch schon nicht angeschnallt,und geblitzt worden und durfte für das ''nicht anschnallen''auf dem Foto extra noch 30 Euro bezahlen!!
warst du vielleicht auch nicht angeschnallt? dann hättest du den hattrick geschaft. eine fahrt mit drei vergehen und drei bussgeldern...
Also auch Ich war mal Jung und dumm. Wie es halt so ist war mit Freunde weg und habe wärend der fahrt ein Bier getrunken (und natürlich BLITZ) grade als Ich ein schluck genommen habe. Blitz must Ich zahlen und mehr nicht war noch nicht mal angeschnallt.
Man bekommt für beides ein Bußgeld und für das Telefonieren sogar einen Punkt in Flensburg.
Bußgelder beginnen bei 40 Euro. Alles was darunter liegt, sind Verwarnungsgelder.
Das heißt, wenn man mit 20 km/h zu viel innerorts erwischt wird, ist ein Verwarnungsgeld (35 Euro) fällig, ist man 21 km/h zu schnell, sind es schon 50 Euro, das ist ein Bußgeld (hinzu kommen hier noch Gebühren und ein Punkt in Flensburg).
Für das Telefonieren sind 40 Euro (plus Punkt) fällig, als ein Bußgeld. Aus diesem Grund habe ich das differenziert formuliert.
Korrekt.
Und irgendeiner wird wohl auch noch die Telefongebühren berappen müssen :-)) um bei der Differenzierung zu bleiben.
Was lernen wir daraus?
Beim Fahren wird ab sofort nicht mehr telefoniert! Fehlende Aufmerksamkeit führt u.a. dazu, daß man zu schnell fährt oder daß man schlimmstenfalls auch jemanden über den Haufen fährt (mangelnde Aufmerksamkeit).
Bußgeld oder Verwandgeld ist dann allerdings nur noch Nebensache, denn wer i.d. Fall mit Vorsatz handelt (und zumindest das verbotene Telefonieren geschieht ja mit Vorsatz), wird im Zweifelsfall auch von der Versicherung keine Hilfe erwarten können.
Schmerzensgeld, Schadensersatz oder schlimmstenfalls Reha-Kosten und eine lebenslange Rente (wenn der Geschädigte nicht mehr arbeiten kann) sind die drastischen finanziellen Folgen solch unüberlegten Handelns. Über psychische Folgen und den Folgen für den Geschädigten will ich an dieser Stelle gar nicht reden, denn diese sind weit über den finanziellen Schaden hinaus gehend.
Gruß justii