... und dabei das Handy am Ohr hat, was wird geahndet? Nur der Geschwindigkeitsverstoss oser das Telefonieren während der Fahrt auch?

Wenn man erkennen kann das du telefonierst dann beides!
kannst wahrscheinlich damit rechnen,daß beides geahndet wird. wird wahrscheinlich ein teures vergnügen.
und wenn sie dann noch feststellen, dass du keinen führerschein hast wirds echt eng!!
Wenne am 22. Februar 2008 20:02 Vor allem wenn man währenddessen noch einen Geisterfahrer rechts überhohlt hat. ;-P
Es scheint auch Ausnahmen zu geben. Bzw. andere Zusammenhänge mit 2 gleichzeitig begangenen Vergehen:
" Der Fahrer des VW Lupo hatte doppeltes Pech. Als er an einem Mittwoch um 14.10 Uhr die rote Ampel an der B 10 auf dem Weg von Pforzheim noch Stuttgart überfuhr, tappte der Verkehrssünder gleich in eine zweifache Falle. Die Kamera, die am Illinger Eck in Württemberg den Verkehr überwacht, registrierte nicht nur den Rotlichtverstoß, sondern maß auch noch seine überhöhte Geschwindigkeit.
Der zweifach geblitzte Lupo-Fahrer hatte am Ende dennoch Glück. Bei Doppelvergehen addieren sich die Strafen nicht. Es zählen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot des schwerer wiegenden Verstoßes plus die Hälfte der Geldbuße aus dem zweiten Vergehen. In diesem Fall: 140 Euro, vier Punkte und ein Monat Fahrverbot. " (Aus FOCUS 21/06)
Normalerweise beides. Aber wenn du genauso wissen willst wie hoch die strafe sein wird, kannst genau hier http://www.experto.de/auto-motor/bussgeld/ einem gepruefte experte deine frage stellen.