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Wenn man geblitzt wird...

gefragt von Headhunter am 22.02.2008 um 17:39 Uhr

... und dabei das Handy am Ohr hat, was wird geahndet? Nur der Geschwindigkeitsverstoss oser das Telefonieren während der Fahrt auch?

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Recht x 34.939 Verkehr x 1.844 Bussgeld x 263

fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 22. Februar 2008 17:40
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Wenn man erkennen kann das du telefonierst dann beides!


wj2000
beantwortet von wj2000 am 22. Februar 2008 17:40
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Grundsätzlich beides.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 22. Februar 2008 17:41
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grundsätzlich BEIDES


anonym
beantwortet von loewehans am 22. Februar 2008 17:41
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kannst wahrscheinlich damit rechnen,daß beides geahndet wird. wird wahrscheinlich ein teures vergnügen.


anonym
beantwortet von rinya am 22. Februar 2008 18:25
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und wenn sie dann noch feststellen, dass du keinen führerschein hast wirds echt eng!!

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 22. Februar 2008 20:02

Vor allem wenn man währenddessen noch einen Geisterfahrer rechts überhohlt hat. ;-P

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 22. Februar 2008 22:52

Lach...Dann ist es aber eh schon egal.

Kommentar von rinya am 22. Februar 2008 22:58

und das auto zur fahndung ausgeschrieben.....


anonym
beantwortet von dolabella am 22. Februar 2008 18:17
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Beides. Kenne genügend Beispiele persönlich.


Nibelheim
beantwortet von Nibelheim am 19. Mai 2008 09:30
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Es scheint auch Ausnahmen zu geben. Bzw. andere Zusammenhänge mit 2 gleichzeitig begangenen Vergehen:

" Der Fahrer des VW Lupo hatte doppeltes Pech. Als er an einem Mittwoch um 14.10 Uhr die rote Ampel an der B 10 auf dem Weg von Pforzheim noch Stuttgart überfuhr, tappte der Verkehrssünder gleich in eine zweifache Falle. Die Kamera, die am Illinger Eck in Württemberg den Verkehr überwacht, registrierte nicht nur den Rotlichtverstoß, sondern maß auch noch seine überhöhte Geschwindigkeit.

Der zweifach geblitzte Lupo-Fahrer hatte am Ende dennoch Glück. Bei Doppelvergehen addieren sich die Strafen nicht. Es zählen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot des schwerer wiegenden Verstoßes plus die Hälfte der Geldbuße aus dem zweiten Vergehen. In diesem Fall: 140 Euro, vier Punkte und ein Monat Fahrverbot. " (Aus FOCUS 21/06)


anonym
beantwortet von maxdub am 15. Mai 2008 11:18
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Normalerweise beides. Aber wenn du genauso wissen willst wie hoch die strafe sein wird, kannst genau hier http://www.experto.de/auto-motor/bussgeld/ einem gepruefte experte deine frage stellen.


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