Elternzeit wieder Schwanger wird. Kann der Chef zum Ende der Elternzeit kündigen, wenn er über die Schwangerschaft informiert wurde?
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Kommt auf das Ende der Elternzeit und das Geburtsdatum des 2. Kindes an.
Wenn das Ende der Elternzeit nach dem Kündigungsschutzzeitraum des Mutterschutzgesetzes liegt, dann geht nicht automatisch (ohne Antrag) eine neue Elternzeit (für das 2. Kind) los. Also wäre man dann weder nach MuschG noch nach BEEG kündigungsgeschützt.
Zur Zeit schwanger. Das Ende der Elternzeit des anderen Kindes ist Anfang Juli. Dann wäre noch 2 Monate Arbeit bis zum nächsten Mutterschutz
bitmap am 1. April 2008 21:27 Na dann besteht der Kündigungsschutz momentan sozusagen doppelt und nach Ende der Elternzeit besteht noch der nach dem Mutterschutzgesetz. Die Schwangerschaft sollte dem AG aber mitgeteilt werden (damit er gar nicht erst auf den Gedanken kommt, dass er nach der Elternzeit kündigen könnte).

Kündigen kann der Arbeitgeber nicht - denn sobald er von der Schwangerschaft weiß, stehst du unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes. Viel wichtiger sind Fragen wie:
Wie überbrückst du die Zeit zwischen Elternzeit und Mutterschutzurlaub? Du müsstest die zwei Monate arbeiten.
Frage deine Krankenkasse, wie sich dein Mutterschutzgeld berechnet. Eigentlich rechnet es sich aus dem Durchschnittsverdienst aus den drei Monaten, bevor du in den Mutterschutz gehst. Wenn du nur zwei Monate arbeitest (und dann evtl. nur Teilzeit), könnte es sehr wenig sein...
Lass dir ausrechnen, wie viel Elterngeld dir zusteht, da du quasi in den letzten 12 Monaten vor dem Mutterschutz so gut wie nicht gearbeitet hast. Geh auf dein zuständiges Bürgeramt der Stadt, die werden dann berechnen können.
Viele Grüße, Nicole
Hier gibt es auch gute Infos zur Elternzeit http://www.steuer-ratgeber-online.de/html/wiefunktioniertdie_elternzei.html