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Wenn man (Frau) in Elternzeit ist, also auch nen Arbeitsplatz hat, und während der

gefragt von Rommykrabbe am 01.04.2008 um 21:11 Uhr

Elternzeit wieder Schwanger wird. Kann der Chef zum Ende der Elternzeit kündigen, wenn er über die Schwangerschaft informiert wurde?


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valvetvipe
beantwortet von valvetvipe am 1. April 2008 21:12
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nein. Auch hier gilt Kündigungsschutz


bitmap
beantwortet von bitmap am 1. April 2008 21:20
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Kommt auf das Ende der Elternzeit und das Geburtsdatum des 2. Kindes an.

Wenn das Ende der Elternzeit nach dem Kündigungsschutzzeitraum des Mutterschutzgesetzes liegt, dann geht nicht automatisch (ohne Antrag) eine neue Elternzeit (für das 2. Kind) los. Also wäre man dann weder nach MuschG noch nach BEEG kündigungsgeschützt.

Kommentar von Rommykrabbe am 1. April 2008 21:22

Zur Zeit schwanger. Das Ende der Elternzeit des anderen Kindes ist Anfang Juli. Dann wäre noch 2 Monate Arbeit bis zum nächsten Mutterschutz

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 1. April 2008 21:27

Na dann besteht der Kündigungsschutz momentan sozusagen doppelt und nach Ende der Elternzeit besteht noch der nach dem Mutterschutzgesetz. Die Schwangerschaft sollte dem AG aber mitgeteilt werden (damit er gar nicht erst auf den Gedanken kommt, dass er nach der Elternzeit kündigen könnte).


NicoleF
beantwortet von NicoleF am 2. April 2008 09:45
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Kündigen kann der Arbeitgeber nicht - denn sobald er von der Schwangerschaft weiß, stehst du unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes. Viel wichtiger sind Fragen wie:

  • Wie überbrückst du die Zeit zwischen Elternzeit und Mutterschutzurlaub? Du müsstest die zwei Monate arbeiten.

  • Frage deine Krankenkasse, wie sich dein Mutterschutzgeld berechnet. Eigentlich rechnet es sich aus dem Durchschnittsverdienst aus den drei Monaten, bevor du in den Mutterschutz gehst. Wenn du nur zwei Monate arbeitest (und dann evtl. nur Teilzeit), könnte es sehr wenig sein...

  • Lass dir ausrechnen, wie viel Elterngeld dir zusteht, da du quasi in den letzten 12 Monaten vor dem Mutterschutz so gut wie nicht gearbeitet hast. Geh auf dein zuständiges Bürgeramt der Stadt, die werden dann berechnen können.

Viele Grüße, Nicole


supidupi
beantwortet von supidupi am 26. Juni 2008 11:35
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