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Wenn man einen Unfall mit einem fremden Auto baut, welche Versicherung zahlt dann?

gefragt von KesskoKessko am 16.11.2008 um 21:53 Uhr

Nehmen wir mal an ich fahre mal kurz mit dem Auto einer Freundin und ich baue einen Unfall, den ich selbst verschulde. Zahlt dann meine Kasko-Versicherung oder die Versicherung der Freundin? Oder zahlt keine Versicherung weil ich nicht mit dem Auto der Freundin fahren dürfte?


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 16. November 2008 21:53
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Das zahlt - wenn vorhanden - die Vollkaskoversicherung des Eigentümers und die holt sich das Geld von Dir persönlich wieder.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 16. November 2008 22:01

Guten Abend Gerda, die Vollkaskoversicherung steht nur für den Schaden der Halterin ein; hat nix mit der Fahrerin zu tun; ´sie zahlt dann gar nicht; Gruß guppy

Kommentar von 926a47f5e58dc9322d303dbc072e0f73smallTekken76 am 16. November 2008 22:03

die eigene vollkasko trägt nicht die unfallschäden am gegnerfahrzeug der nicht schuld war ! dies tut die haftpflicht abdecken !

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 16. November 2008 22:10

zustimm

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 16. November 2008 22:49

Ihr habt Recht. Ich ging allerdings bei meiner Antwort davon aus, dass das eigene Auto von der Vollkasko bezahlt wird. Der fremde Schaden wird natürlich durch Teilkasko geregelt.


78ersven
beantwortet von 78ersven am 16. November 2008 21:53
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Die Versicherung der Freundin


linguini
beantwortet von linguini am 16. November 2008 21:54
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das auto ist versichert, also zahlt die versicherung des halters.

Kommentar von 926a47f5e58dc9322d303dbc072e0f73smallTekken76 am 16. November 2008 21:57

das ist nicht ganz richtig wie gesagt wenn bei dem kfz halter nicht in der versicherung aufgeführt ist das andere das fahrzeug bewegen dürfen kommt es zum problem

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 16. November 2008 21:58

das wiederrum ist auch nicht ganz richtig; für den unschuldigen Unfallgegner ist die Versicherung der Halterin zahlungspflichtig; dessen Problem ist es ja nicht, wer gefahren ist.

Kommentar von 926a47f5e58dc9322d303dbc072e0f73smallTekken76 am 16. November 2008 22:01

deshalb habe ich unten geschrieben das wohl dann der fahrende in die tasche greifen muss. also leute ich habs durch, ich hatte in meiner versicherung angegeben das nur ich das fahrzeug als halter fahre bums da war es passiert ein kumpel haut die tür auf parkplatz auf gegen den nachbarn und verscherung zahlt nicht weil ich nicht die berechtigung hatte das fahrzeug durch jemand anders führen zu lassen. also ich würde da mal dringend bei der versicherung nachfragen vielleicht irre ich mich auch und es war damals anders.,...

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 16. November 2008 22:14

Du hast recht, den Schaden am Fahrzeug, das die Fragestellerin gefahren zahlt die haftpflicht nicht; hat das Fahrzeug der Fragestellerin eine Vollkasko und ist die Fragestellerin berechtigt gefahren, zahlt die Vollkasko; da kann dann nicht mal die halterin auf die Freundin zurückgreifen; sie hatte ihr ja das Fahren erlaubt.


anonym
beantwortet von schnecke66 am 16. November 2008 21:54
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Wenn die Versicherung deiner Freundin beinhaltet, dass Andere fahren dürfen (auch in deiner Altersgruppe), dann zahlt ihre Versicherung deinen Schaden. Und sie anschließend die höheren Beiträge!

Kommentar von 926a47f5e58dc9322d303dbc072e0f73smallTekken76 am 16. November 2008 22:02

richtig !!!

Kommentar von Simple_avatar4smallangie760 am 16. November 2008 22:09

Richtig.DH dafür,Schnecke.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 16. November 2008 21:57
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Den Schaden zahlt auf jeden Fall die Versicherung; es wäreja schlimm, wenn der Unfallgegner, der nicht schuld ist, keinen Versicherungsschutz bekäme; die Versicherung der Halterin kann aber Regress nehmen, wenn die Person die gefahren ist, nicht dazu berechtigt war; die Versicherung wird aber nicht bei Dir Regress nehmen, sondern bei der Halterin.


Kommentar von 926a47f5e58dc9322d303dbc072e0f73smallTekken76 am 16. November 2008 22:06

da hast du wiederrum recht ! :-)


hapebue
beantwortet von hapebue am 16. November 2008 21:54
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fahrzeughalter


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 16. November 2008 21:54
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Halterversicherung

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 16. November 2008 22:10

warum habe ich es nicht geschafft, diese richtige Antwort mit nur EINEM Wort zu geben :-(

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 16. November 2008 23:16

Ich übe auch immer noch... Tag für Tag.


kumpeline17
beantwortet von kumpeline17 am 16. November 2008 21:54
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ich würde sagen du musst selber dafür aufkommen.....wenn deine freundin keine zusatzvers gemacht hat...aber bin mir nicht ganz sicher


Tekken76
beantwortet von Tekken76 am 16. November 2008 21:54
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wenn bei der freundin in der versicherung mit aufgenommen wurde das auch andere personen das kfz führen dürfen ist alles ok, wenn nicht na dann mal geldbörse aufmachen


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 16. November 2008 21:57
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Der Fahrzeughalter haftet.


Ksjuch
beantwortet von Ksjuch am 16. November 2008 22:03
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Also die Versicherung des Halters wird das übernehmen.

Doch erst kommen lästige Fragen, warum derjenige überhaupt gefahren ist und und und ...

Und die Prozente steigen leider für den Halter auch wenn er absolut unbeteiligt am Unfall war.


angie760
beantwortet von angie760 am 16. November 2008 22:11
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Die Versicherung Deiner Freundin,es sei denn,das im Vertrag aufgeführt ist,daß nur sie den Wagen fahren darf,dann sieht es schlecht aus.


JasonDark
beantwortet von JasonDark am 17. November 2008 14:15
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Die Kfz.-Versicherung des Halters für den Haftpflichtschaden. Deshalb ist die Kfz. Haftplichtversicherung in Deutschland ja eine Pflichtversicherung. Sie muss an den Geschädigten leisten, kann aber Regress fordern bei dem unberechtigten Fahrer.


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