Kessko am 16.11.2008 um 21:53 Uhr
Nehmen wir mal an ich fahre mal kurz mit dem Auto einer Freundin und ich baue einen Unfall, den ich selbst verschulde. Zahlt dann meine Kasko-Versicherung oder die Versicherung der Freundin? Oder zahlt keine Versicherung weil ich nicht mit dem Auto der Freundin fahren dürfte?

Das zahlt - wenn vorhanden - die Vollkaskoversicherung des Eigentümers und die holt sich das Geld von Dir persönlich wieder.

das auto ist versichert, also zahlt die versicherung des halters.
Tekken76 am 16. November 2008 21:57 das ist nicht ganz richtig wie gesagt wenn bei dem kfz halter nicht in der versicherung aufgeführt ist das andere das fahrzeug bewegen dürfen kommt es zum problem
Guppy194 am 16. November 2008 21:58 das wiederrum ist auch nicht ganz richtig; für den unschuldigen Unfallgegner ist die Versicherung der Halterin zahlungspflichtig; dessen Problem ist es ja nicht, wer gefahren ist.
Tekken76 am 16. November 2008 22:01 deshalb habe ich unten geschrieben das wohl dann der fahrende in die tasche greifen muss. also leute ich habs durch, ich hatte in meiner versicherung angegeben das nur ich das fahrzeug als halter fahre bums da war es passiert ein kumpel haut die tür auf parkplatz auf gegen den nachbarn und verscherung zahlt nicht weil ich nicht die berechtigung hatte das fahrzeug durch jemand anders führen zu lassen. also ich würde da mal dringend bei der versicherung nachfragen vielleicht irre ich mich auch und es war damals anders.,...
Guppy194 am 16. November 2008 22:14 Du hast recht, den Schaden am Fahrzeug, das die Fragestellerin gefahren zahlt die haftpflicht nicht; hat das Fahrzeug der Fragestellerin eine Vollkasko und ist die Fragestellerin berechtigt gefahren, zahlt die Vollkasko; da kann dann nicht mal die halterin auf die Freundin zurückgreifen; sie hatte ihr ja das Fahren erlaubt.
Wenn die Versicherung deiner Freundin beinhaltet, dass Andere fahren dürfen (auch in deiner Altersgruppe), dann zahlt ihre Versicherung deinen Schaden. Und sie anschließend die höheren Beiträge!

Den Schaden zahlt auf jeden Fall die Versicherung; es wäreja schlimm, wenn der Unfallgegner, der nicht schuld ist, keinen Versicherungsschutz bekäme; die Versicherung der Halterin kann aber Regress nehmen, wenn die Person die gefahren ist, nicht dazu berechtigt war; die Versicherung wird aber nicht bei Dir Regress nehmen, sondern bei der Halterin.
Tekken76 am 16. November 2008 22:06 da hast du wiederrum recht ! :-)

Halterversicherung
Guppy194 am 16. November 2008 22:10 warum habe ich es nicht geschafft, diese richtige Antwort mit nur EINEM Wort zu geben :-(
Pestopappa am 16. November 2008 23:16 Ich übe auch immer noch... Tag für Tag.

ich würde sagen du musst selber dafür aufkommen.....wenn deine freundin keine zusatzvers gemacht hat...aber bin mir nicht ganz sicher

wenn bei der freundin in der versicherung mit aufgenommen wurde das auch andere personen das kfz führen dürfen ist alles ok, wenn nicht na dann mal geldbörse aufmachen

Also die Versicherung des Halters wird das übernehmen.
Doch erst kommen lästige Fragen, warum derjenige überhaupt gefahren ist und und und ...
Und die Prozente steigen leider für den Halter auch wenn er absolut unbeteiligt am Unfall war.
Die Versicherung Deiner Freundin,es sei denn,das im Vertrag aufgeführt ist,daß nur sie den Wagen fahren darf,dann sieht es schlecht aus.
Die Kfz.-Versicherung des Halters für den Haftpflichtschaden. Deshalb ist die Kfz. Haftplichtversicherung in Deutschland ja eine Pflichtversicherung. Sie muss an den Geschädigten leisten, kann aber Regress fordern bei dem unberechtigten Fahrer.
Guten Abend Gerda, die Vollkaskoversicherung steht nur für den Schaden der Halterin ein; hat nix mit der Fahrerin zu tun; ´sie zahlt dann gar nicht; Gruß guppy
die eigene vollkasko trägt nicht die unfallschäden am gegnerfahrzeug der nicht schuld war ! dies tut die haftpflicht abdecken !
zustimm
Ihr habt Recht. Ich ging allerdings bei meiner Antwort davon aus, dass das eigene Auto von der Vollkasko bezahlt wird. Der fremde Schaden wird natürlich durch Teilkasko geregelt.