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Wenn man einen Sturmschaden nicht bemerkt, ist er dann trotzdem anzeigepflichtig?

gefragt von Wurzelfrau am 13.10.2008 um 7:46 Uhr

Guten Tag, ich habe nach Auszug von meinem Vermieter Schadensersatzansprüche erhalten, weil ich einen (angeblichen) Sturmschaden nicht gemeldet habe. Bis jetzt hat er weder geschildert, wo oder was kaputt ist und ich habe auch keinen Schaden bemerkt. Als ich neulich in der Gegend war, habe ich auf´s Dach geschaut - da die Straße so eng ist, musste ich dazu das gegenüberliegende Grundstück betreten und bemerkt, dass einige Dachziegel fehlen. Ist dieser Schaden nun von mir anzeigepflichtig, obwohl ich überhaupt nicht wußte, dass er vorhanden ist, bzw. es auch nicht sehen konnte, ohne ein fremdes Grundstück zu betreten? Ebenso will er Folgeschäden ersetzt haben, er hat aber bisher (drei Monate später) den Schaden noch nicht beheben lassen, was ja zu weiteren Schäden führt. Bin ich dafür haftbar zu machen? Seine Forderung ist nach eigener Rechnung, kein Handwerker, kein Kostenvoranschlag..

Vielen Dank,


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kiki68
beantwortet von kiki68 am 13. Oktober 2008 07:50
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Ich dachte immer, für solche Sachen wie Sturm ist der Vermieter versichert - schließlich ist es ja sein Eigentum! Wenn der Sturm in der Wohnung eine Glastür kaputt macht, dann zahlt deine Versicherung, aber am Dach??? Ruf mal deinen Versicherungsheini an, der kann Dir das kurz und knapp genau sagen!


petra066
beantwortet von petra066 am 13. Oktober 2008 07:56
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Hast du eine private Haftpflichtversicherung? Der würde ich das melden. Wenn dein Vermieter unberechtigt gegen dich vorgeht, dann wird die Haftpflicht das nachweisen und dann geht er leer aus. Denn die Haftpflicht prüft ob ein unberechtigter Anspruch vorliegt.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 13. Oktober 2008 09:42

Da hat doch die Haftpflicht nichts mit zu tun. Die bezahlen Schäden, die der Versicherungsnehmer verursacht hat.Ein Sturmschaden fällt wohl kaum darunter.Dafür ist die Gebäudeversicherung des Eigentümers zuständig.

Kommentar von Simple_avatar10smallpetra066 am 13. Oktober 2008 11:32

Entschuldige bitte, aber ich arbeite als Versicherungsmaklerin. Welchen Beruf hast du? Wenn jemand an dich eine Forderung stellt weil ihm ein Schaden entstanden ist für den er dich verantwortlich machen will, dann musst du dich nur an deine private Haftpflichtversicherung wenden, die prüfen die Forderung mittels der Rechtsanwälte der Versicherung und wenn derjenige eine unberechtigte Forderung stellt, dann wimmelt ihn die Versicherung ab.


anna74rg
beantwortet von anna74rg am 13. Oktober 2008 07:51
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Das hört sich verdammt nach anwältischer Hilfe an.Ich würde auf jeden Fall nen Anwalt aufsuchen, außer Du hast von Ihm nichts schriftliches.Vielleicht droht er nur und irgendein Nachbar will Dich hiermit in die Pfanne hauen.Erstmal die schriftliche Forderung abwarten und dann zum Anwalt.Viel Glück


anonym
beantwortet von Wurzelfrau am 13. Oktober 2008 07:56
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Ja, eigentlich ist dafür die Versicherung des Vermieters zuständig, aber er ist der Meinung, dass die das nicht mehr übernimmt, weil der Schaden schon länger besteht und ich ihn ja nicht gemeldet habe. Schriftlich habe ich bereits was, eine von ihm ermittelte Schadenshöhe von 800,- Euro :-(

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 13. Oktober 2008 07:58

Frag mal bei Deiner Versicherung an, wie sich das tatsächlich verhält.


gamasche
beantwortet von gamasche am 13. Oktober 2008 08:32
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Vermietersache. Anzeigepflichtig dem Vermieter gegenüber JA. Reagieren und damit auch ggf. Fristen einhalten kann man nur nach "Kenntnisnahme". Ich würde das gelassen hinnehmen. Schreiben kann er was er will. Würde ihm aber schriftlich mitteilen, dass- wenn Sie von dem Schaden gewusst hätten, Sie ihm diesen auch im Interesse der weiteren Schadensabwehr gemeldet hätten. Meldet er sich wieder mit anwaltlicher Unterstützung, oder gar mittels Mahnbescheid- sofort zum Anwalt!


setus
beantwortet von setus am 13. Oktober 2008 08:32
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Nein. Immerhin ist es SEIN Haus und da muß er selbst regelmäßig mal nachschauen, ob noch alles i.O. ist. Wenn er dazu nicht in der Lage oder zu faul ist, dann ist das sein Problem und kann nicht Dich dafür verantwortlich machen.


Malkia
beantwortet von Malkia am 13. Oktober 2008 09:32
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Hallo Wurzelfrau

Die Obhutspflicht des Mieters bezieht sich nur auf die Wohnung und auf die Räume des Hauses, die er mitbenutzt. Schadensersatzansprüche kann er nur erheben, wenn es durch das beschädigte Dach in deine Wohnung geregnet hätte und du es nicht melden würdest (was ja völliger Blödsinn wäre, wer läßt es sich schon in seine Wohnung regnen).

Wenn durch einen Sturm Dachziegel herunterfallen, kommt dafür und den Folgeschäden seine Sach- und Haftpflichtversicherung auf.

Gegebenenfalls muss der Vermieter nachweisen, dass eine Pflichtverletzung des Mieters Schäden verursacht hat (OLG Hamm WM 96,470).

Kommentar von Wurzelfrau am 13. Oktober 2008 09:55

Es ist aber ein Haus zur Miete, keine Wohnung - macht das einen Unterschied? Mist, ich komm wohl um einen Anwalt tatsächlich nicht herum, zumal da noch mehrere Ansprüche waren, die er geltent machen will.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 13. Oktober 2008 12:43

Du mußt nicht gleich einen Anwalt nehmen, für eine geringe Jahresgebühr kannst du Mitglied in einem Mieterschutzverein werden und kannst dann mit deinen Problemen so oft deren Hilfe in Anspruch nehmen, wie du sie benötigst. Die haben auch ihre Anwälte die auf Mietrecht spezialisiert sind. Den womöglich anfallenden Schriftverkehr mit deinem Vermieter erledigen die auch. Ist allemal billiger als ein Anwalt. Mußt dich nur früh genug darum kümmern, denn du brauchst immer einen Termin, der aber in der Regel mit nicht allzu langer Wartezeit verbunden ist.


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 13. Oktober 2008 09:41
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So einen Schaden bezahlt die Gebäudeversicherung u. die sollte jeder Eigentümer haben.Für Schäden am Gebäude ist der Mieter nicht zuständig.


anonym
beantwortet von GerritBS am 14. Oktober 2008 15:55
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Die Frage lautete doch anders. Sollte der Schaden tatsächlich (glaubhaft) nicht bemerkt worden sein (was hier wg. der Lage evtl. möglich ist), dann tritt logischerweise die Sturmversicherung des Eigentümers ein - sobald der Schaden dort gemeldet wird. Was man nicht bemerkt, kann ja wohl auch kaum gemeldet werden... Wenn diese Versicherung dann ein schuldhaftes Nichtmelden (des Eigentümers) feststellt, kann eventuell (!) die Haftpflichtversicherung des Mieters in Anspruch genommen werden. Es läuft wohl daerauf hinaus.


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