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wenn man einen offenbarungseid leistet, hat man dann ruhe vor anderen gläubigern???

gefragt von isabell85 am 17.09.2009 um 13:59 Uhr

meine freundin musste den offenbarungseid ablegen. jetzt hat sie angst, dass der GV trotzdem noch kommt, weil sie ja auch noch andere schulden hat, wegen denen sie den eid ncht abgelegt hat. weiss da jemand was???

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schulden x 998 GV x 84 gläubiger x 66

moon73
beantwortet von moon73 am 17. September 2009 14:03
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Das ist ein allgemeiner Irrglaube dass Schuldner denken, sie hätten dann Ruhe vor den Gläubigern. Im Gegenteil, der Offenbarungseid legt alles offen, auch Bankdaten und Arbeitgeber und somit können nun alle Gläubiger das Konto pfänden und oder beim Arbeitgeber pfänden.... Sogenannte "Ruhe" hat man vor seinen Gläubigern nie, denn der Gläubiger hat immer das Recht, alles zu versuchen, um an sein Geld zu kommen.

Kommentar von C16e5805bb6bfac42e62864007cef115smallSibTiger am 17. September 2009 14:10

Wenn er bereit ist die Kosten dafür vorzustrecken. Das macht nach meiner Erfahrung kaum einer.


thommy12
beantwortet von thommy12 am 18. September 2009 22:07
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Wenn Deine Freundin den "Offenbarungseid" abgelegt hat, solltest du eigentlich wissen, dass das Eidesstattliche Versicherung heißt! Diese Eidesstattliche Versicherung soll ein Vermögensverzeichnis darstellen und somit beweisen, dass der Schuldner nichts hat. Allerdings dient dieses Verzeichnis auch oft den Gläubigern um noch nich bekannte Konten und Arbeitgeberdaten zu bekommen. Bei mir hatte es allerdings ausgereicht, bei anderen Gläubigern auf die abgegebene EV hinzuweisen! Bei anderen soll es meist erst der Anfang allen Übels gewesen sein.


Oberzicke
beantwortet von Oberzicke am 18. September 2009 15:34
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Wie wäre es, wenn Deine Freundin endlich mal zahlen würde? Dann würden sich auch die Gläubiger nicht ständig melden und Gerichtsvollzieher vorbei schicken!

Es reichen oftmals schon Ratenzahlungen aus, damit wenigstens "etwas" kommt. Aber solange Du nichts zahlst, werden es die Gläubiger immer wieder versuchen. Abgesehen davon muss sie nach drei Jahren die EV wieder abgeben, manchmal kann es sogar sein, dass sie sie offiziell ergänzen muss (auf Antrag des Gläubigers).

Ich finde es schlimm, wenn die Schuldner sich immer als die "armen" hinstellen, die ja ständig von den Gerichtsvollziehern und "doofen" Gläubigern drangsaliert werden. Schulden machen können sie ohne Probleme und ohne zu meckern ... aber kaum will man es zurück fordern fühlt ihr euch bedroht. Denkt doch mal drüber nach, dass den Gläubigern das Geld genau so fehlen könnte ...


tinschen
beantwortet von tinschen am 17. September 2009 14:03
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Wenn du die EV abgegeben hast,versicherst du an Eides statt,kein Geld oder Vermögen zu haben.Dies kannst du dann allen Gläubigern,die noch auf dich zu kommen mitteilen.Allerdings gilt dieser Titel 30 Jahre und in dieser Zeit können die Gläubiger immer wieder kommen und versuchen das Geld einzutreiben.Hast du immer noch nichts,legst du erneut die EV ab.Entgültig Ruhe bekommst du nur mit einer Privatinsolvenz.Du mußt auch bedenken,mit einer abgelgeten EV bekommst du nirgends ein Konto.

Kommentar von 5e482cfbc92e44e6ceb6625ee68dc6c1smallswatkatten am 17. September 2009 14:16

Natürlich bekommt man ein Konto! Die Bank ist verpflichtet, ein Konto einzurichten, notfalls kann man das per Gerichtsbeschluß erwirken. War bei mir jedenfalls so.

Kommentar von C16e5805bb6bfac42e62864007cef115smallSibTiger am 17. September 2009 14:26

Leider ist das nur eine freiwillige Selbstverpflichtung der Banken. Wenn man eine sehr schlechte Schufa hat bekommt man immer noch keines.

Kommentar von Simple_avatar4smallOberzicke am 18. September 2009 15:35

Stimmt. Man bekommt nicht mehr zwingend ein Konto! Früher waren es die Sparkassen, die eins aufmachen mussten, egal, ob schlechte Schufa oder nicht. Heutzutage ist die Sparkasse die schnellste Bank, die solche Schuldner rauswirft!

Kommentar von Simple_avatar2smallthommy12 am 18. September 2009 22:00

Schmarrn! Ein Freund von mir hat einen Score von 5 und er hat auch ein Konto bei der Sparkasse bekommen!


Andokai
beantwortet von Andokai am 17. September 2009 14:02
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Nein, sie wird keine Ruhe vor anderen Gläubigern haben. Der OE gilt nur für einen Gläubiger. Theoretisch kann jeder einzelne Gläubiger von ihr einen OE (Offenbarungseid oder auch eidesstattliche Versicherung) verlangen.

Kommentar von C16e5805bb6bfac42e62864007cef115smallSibTiger am 17. September 2009 14:11

Das ist sachlich falsch.

Kommentar von 9f105d598d0161e609a4fce042a2df9asmallAndokai am 17. September 2009 14:13

Klär mich auf. Ich mußte mehrere innerhalb eines Jahres abgeben. Also was ist an meiner Antwort bitte sachlich falsch? Bin immer offen für Kritik. Man kann ja auch nicht alles wissen.

Kommentar von C16e5805bb6bfac42e62864007cef115smallSibTiger am 17. September 2009 14:23

Man brauch nur alle 3 Jahre einmal eine EV leisten. Dann wir man in das Schuldnerregister eingetragen und die Gläubiger wissen, das Du unpfändbar bist. Sie können zwar Lohn- oder Konto-pfändung versuchen, aber es wird kein Gerichtsvollzieher mehr kommen. Das ist doch der Sinn einer EV. Ich habe bisher 4 x (leider) eine ablegen müssen; in einem Zeitraum von 15 Jahren. Zwischendurch war immer Ruhe.

Kommentar von 9f105d598d0161e609a4fce042a2df9asmallAndokai am 17. September 2009 14:41

Ist das neu? Denn wie gesagt: ich mußte mal innerhalb eines Jahres für mehrere Gläubiger OE's leisten. Das ist allerdings schon so 15 Jahre her. Danke für Deine Info.

Kommentar von C16e5805bb6bfac42e62864007cef115smallSibTiger am 17. September 2009 14:59

Wie es vor einigen Jahren war müsste ich auch erst nachsehen. Das Insolvenzrecht ist ja ständigen Änderungen unterworfen. Es kann natürlich gut sein das es damals anders war. Hoffentlich ist bei Dir inzwischen alles geregelt.

Kommentar von 9f105d598d0161e609a4fce042a2df9asmallAndokai am 26. September 2009 21:03

Danke der Nachfrage. Vieles wurde mittlerweile wegen "Uneinbringbarkeit" (blödes Wort) gestrichen. So stand das auf dem Schufa-Ausdruck. Da das der Löwenanteil war, stottere ich jetzt noch 1 Jahr einen Gläubiger ab und das war es dann endlich. Alles ohne Privat-insolvenz.

Kommentar von Simple_avatar4smallOberzicke am 18. September 2009 15:36

Das ist mir auch neu. Man muss nur 1x die EV ablegen und diese wird dann an alle Gläubiger weiter gegeben, wenn sie sie beim Amtsgericht anfordern.

Nur, wenn sich etwas ändern sollte (es wird bekannt, dass Du ein neues Bankkonto hast oder sich neue finanzielle Möglichkeiten ergeben haben) kann ein Neuantrag bzw. eine Ergänzung vom Gläubiger beantragt werden.


netty88
beantwortet von netty88 am 17. September 2009 14:02
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Sie kann es den anderen Glaebigern schreiben,dann hat sie meistens Ruhe.Rate ihr zur Insolvenz,wenn sie ansonsten nicht von den Schulden runter kommt.


Phantaghiro
beantwortet von Phantaghiro am 17. September 2009 14:02
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wenn man den Offenbahrungeid macht hat man in der Regel 2 oder 4 Jahre Ruhe. aber das kommt ganz darauf an manche Gläubiger haben Ihren eigenen Gerichtsvollzieher die nachhhaken gegebenenfalls muß man eine fruchtlose Pfändung unterschreiben


BigKingXXL
beantwortet von BigKingXXL am 17. September 2009 14:01
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Sie soll arbeiten gehen und ihre Schulden abzahlen, was soll der Mist?

Kommentar von ulla60 am 17. September 2009 18:09

nicht so überheblich,es könnte dir auch passieren.


biggie55
beantwortet von biggie55 am 17. September 2009 14:01
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wenn man einen offenbahrungseid ablegt,gilt das für alle schulden.


SibTiger
beantwortet von SibTiger am 17. September 2009 14:01
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In der Regel ja, weil sie ungern ihr gutes Geld schlechtem Geld hinterherwerfen.Insofern ist die EV eine gute Sache. Versuchen können sie es allerdings trotzdem.

Kommentar von isabell85 am 17. September 2009 14:22

sie bekommt ja als noch post von irgendwelchen gläubigern. nagut, sie hat den eid auch erst letzte woche abgelegt

Kommentar von C16e5805bb6bfac42e62864007cef115smallSibTiger am 17. September 2009 14:31

Briefe können Gläubiger immer schicken, Papier ist geduldig.

Kommentar von isabell85 am 17. September 2009 14:41

und wenn es schon gelbe briefe also die vom gericht sind?

Kommentar von C16e5805bb6bfac42e62864007cef115smallSibTiger am 17. September 2009 14:53

Dann sind es entweder Mahnbescheide oder Vollstreckungsbescheide. Gegen Mahnbescheide kann man Widerspruch, gegen Vollstreckungsbescheide Einspruch erheben. Das empfiehlt sich aber nur wenn der Einspruch begründet ist. Ansonsten sich mit den Gläubigern in Verbindung setzen es ist zu empfehlen, auf die abgeleistete EV hinzuweisen. Mehr kommt dann selten.

Kommentar von isabell85 am 17. September 2009 14:54

kommt wegen diesen briefen dann der gv?

Kommentar von C16e5805bb6bfac42e62864007cef115smallSibTiger am 17. September 2009 15:14

Im Endeffekt ist ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid notwendig damit überhaupt ein Gerichtsvollzieher kommt. Es kann höchsten sein, das für Schulden beim Finanzamt oder anderen öffentlichen Stellen kein Gerichtsvollzieher kommt, weil diese Stellen eigene Vollstreckungsbeamte haben. Sie können auch eine EV abnehmen und die Folgen sind die gleichen.


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