Wenn man eine Anzeige gemacht hat, kann man als Zeuge die Aussage dann noch verweigern vor Gericht?

16 Antworten

Geht es um eine Kleinigkeit oder Straftat? An der Wahrheit kommst Du nicht drumherum... Du solltest für Dich selbst klären, ob es einen Zivilprozess oder Strafprozess geben wird. Ebenfalls wäre evtl. wichtig für dich zu wissen ob es ein Antrags oder Offizial-Delikt ist. Ich würde Dir auf jeden Fall einen Rechtsanwalt empfehlen, falls Du Angst hast auszusagen oder es um einen grösseren Prozess gehen sollte. Auf jeden Fall solltest Du handeln, wenn Du Dich derzeitig unwohl fühlst oder was richtigstellen willst...

man kann die anklage zurückziehen

Falls es sich jedoch um eine Straftat handelt, kann der Staatsanwalt die Rücknahme Ihrer Anzeige verweigern und auch selbst die Klage übernehmen, dann bleibt Ihre schriftlich niedergelegte Aussage gültig. Sie haben ja die Anzeige unterschrieben ?

Falls es sich nur um eine zivile Kleinigkeit handelt, kann die Rücknahme der Anzeige durchgehen. Vielleicht hat man sich geirrt, oder hat sich mit der Gegenseite anderweitig geeinigt (Auto, nur Blechschaden, kein Schaden an Personen).

Je nach dem wie weit die Sache bereits fortgeschritten ist, können bei Rücknahme Kosten anfallen. Aber vielleicht lieber das, als selber vor Gericht verdonnert zu werden...

Falls wichtig, Anwalt fragen, das Forum hier ist nicht die richtige Stelle.

du musst die wahrheit sagen, du hast das recht die aussage zu verweigern, wenn du dich selbst oder einen nahstehenden verwanten belasten würdest. Das mit anzeige zurückziehen ist schwer. Meistens gehts nicht mehr vorallem nicht, wenn eine straftat vorliegt

Wenn du mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert bist oder dich selbst belastest, kannst du das Zeugenverweigerungsrecht in Anspruch nehmen. Sonst nicht.

Vor der Polizei kannst Du, aber nicht mehr vor Gericht. Wenn Du eine entsprechende Vorlage bekommst, musst Du wahrheitsgemäß aussagen.