Wenn man ein Erbe ausschlägt, muss man dann trotzdem für die Schulden aufkommen ? Genauer gesagt gehts um einen Handy-Vertrag, den der verstorbene nicht gekündigt hat. Die Ehefrau hat das aufgrund des schrecklichen Ereignis auch vergessen. Jetzt soll die Ehefrau vollstreckt werden, man fordert die aufgelaufenen Grundbeträge des Handy-Vertrages. Wie verhält sich das in so einem Fall ? Muss die noch lebende Ehefrau zahlen oder nicht ? Welche Möglichkeiten gibt es, das gradzuziehen ?

wenn das erbe nicht ausgeschlagen wurde ist sie in der pflicht
Wurde die Ausschlagung der Erbschaft fristgerecht erklärt, ist der Erklärende nicht Erbe geworden. Er ist nun kein vorläufiger Erbe mehr und ist auch nicht zum endgültigen Erben geworden. Der entsprechende Teil der Erbschaft fällt - rückwirkend auf den Zeitpunkt des Erbfalls - den anderen Erben zu.
Hatte der Ausschlagende als vorläufiger Erbe bereits Handlungen hinsichtlich des Nachlasses vorgenommen, so hat dies bestimmte Auswirkungen auf das Verhältnis zu den endgültigen Erben (die die Erbschaft angenommen haben). Siehe dazu unter dem Thema 'Eintritt des Erbfalls - Ansprüche zwischen vorläufigem und endgültigem Erben'.

die Ehefrau wird wohl das Erbe nicht ausgeschlagen haben und sollte damit für die Verbindlichkeiten des Verstorbenen aufkommen müssen..

Wenn das Erbe fristgerecht ausgeschlagen wurde, muß sie nicht für die Schulden aufkommen. Aber das Erbe sollten alle Nachkommen bis zu den Enkeln und diese für die minderjährigen Urenkel ausschlagen!!! Sonst kommen die irgendwann mal dran!!!

Wer das Erbe ausschlägt, muß für die Schulden nicht aufkommen.
Natürlich kann man da was machen, müßte sich aber in dei Unterlagen einarbeiten, was auf dieser Plattform naturgenäß nicht möglich ist. Wenn die Vollstreckung schon läuft, zunächst widersprechen. Allerdings wirst Du möglicherweise einen Anwalt brauchen, wenn Du Dich in diesen Dingen nicht auskennst.