Normalerweise gilt der B17-Schein nur in Deutschland aber gilt das auch wenn ich im Ausland mit einem Roller fahre?

Es gibt kein klares Ja oder Nein.
Da BF17 eine vollwertige Fahrerlaubnis fuer PKW ist (nur eben mit einer Auflage), beinhaltet sie z.B. auch die Klasse M, wodurch man alleine Roller fahren darf, auch im Ausland. Aber ...
Im Ausland muss die Fahrerlaubnis durch einen Fuehrerschein nachgewiesen werden. Mit der BF17 bescheinigung darf man also auf keinen Fall im Ausland irgendetwas fahren. Man hat zwar die Fahrerlaubnis Klasse B aber nur eine in Deutschland anerkannte Bescheinigung und keinen Fuehrerschein. Um im Ausland Roller fahren zu koennen, kann man sich aber fuer wenig Geld (ich glaube so um die 8-12€) vorab einen Fuehrerschein (Kaertchen) ausstellen lassen mit den in B enthaltenen Klassen S, M, L, mit dem das dann funktioniert. Mit 18 muss man sowieso
die BF17 Bescheinigung in der Kartenfuehrerschein umtauschen, da waere dann dieser erste voruebergehende Fuehrerschein ebenfalls abzugeben.
So kann man das legal machen.
am besten rufst du in der fahrschule an die sagen dir das sicher.
wenn man in dem land in dem alter noch nicht roller fahren darf, darfst du das auch nicht mit dem b17 führerschein. allerdings wüsste ich nicht in welchem land man mit 17 noch nicht roller fahren darf....