Wenn man bei ebay ausversehen für was geboten hat kann man dann das gebot irgentwie zurückziehen

gefragt von KeevinKeevin am 12.10.2009 um 15:34 Uhr

kann man ein gebot bei ebay zurückziehen

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FRAGE x 9.307 ebay x 7.798 gebot x 39

anonym
beantwortet von Oliverus am 12. Oktober 2009 15:34
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ja, kannst Du.

Kommentar von 8164e08a329305f1a8c495704024fdc9smallKeevin am 12. Oktober 2009 15:35

ja und wie

Kommentar von Oliverus am 12. Oktober 2009 15:35

Gehe 'mal auf Übersicht, da findest Du es.

Kommentar von Oliverus am 12. Oktober 2009 15:39

unter wichtige Links für Käufer


Ysobel
beantwortet von Ysobel am 12. Oktober 2009 15:36
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wäre mir neu, es steht doch immer dort, das das Gebot bindend ist. Vielleicht mal bei dem Verkäufer anfragen und ihm erklären, das es nur ein versehen war. Vielleicht hast du ja Glück


anonym
beantwortet von blackshiva am 12. Oktober 2009 15:35
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ja man kann ein gebot zurückziehen muss aber einen grund angeben

Kommentar von blackshiva am 12. Oktober 2009 15:39

es geht ,bei mir wurden auch schon gebote zurück gezogen auch da wo die auktion noch lief


biggie55
beantwortet von biggie55 User-Moderator am 12. Oktober 2009 15:35
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aus versehen??du musst 2mal bieten..dabei kann man sich nicht versehen..


Nellina
beantwortet von Nellina am 12. Oktober 2009 15:34
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ich glaube das geht nicht. Steht im uebrigen dort, wenn Du bietest.

Kommentar von 68f985f123a80f56d39b6bebb9d884afsmallPhunkydata am 12. Oktober 2009 17:21

sicher geht das


anonym
beantwortet von FredM am 12. Oktober 2009 15:39
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Du kannst ein Angebot nur wegen Irrturm anfechten. Dies ist aber bei ebay ehr schwer, da mehre Schritte zum gebot nötig sind. Es sein den, du hast statt 5Euro 5000 eigegben, also bei offensichtlichen irrtümern. Aber wie schon gesagt: bei ebay kann es schwer werden. Hoffen, das jemand Überbietet.


mystress75
beantwortet von mystress75 am 12. Oktober 2009 15:38
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madinina
beantwortet von madinina am 12. Oktober 2009 15:38
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So viel ich weiß geht das auch nur, wenn man ein falsches Gebot eingibt, das utopisch hoch ist, weil man z.B. das Komma vergessen hat.

Aber wie die anderen schon sagen, aus Versehen ist schwierig zu glauben, da man das Gebot besetätigen muss.


anonym
beantwortet von Hikari am 12. Oktober 2009 15:36
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Also du kannst später, wenn du den Artikel ersteigert haben solltest und ein anderer hatte auch noch mitgeboten, kann man irgendwie sein Gebot erstmal zurückziehen, dass du somit den anderen die Ware überlässt, möchte der andere jedoch nicht, dann musst du die Ware zahlen.


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