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Wenn man arbeitlos ist und dann krank wird verlängert sich dann die Bezugszeit des Arbeitslosengeldes?

gefragt von pklpeter am 25.09.2007 um 12:58 Uhr

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comarel
beantwortet von comarel am 25. September 2007 13:01
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Warum sollte es?????

Es wird doch nicht gezahlt unter der Bedingung gesund zu sein oder zu bleiben.

Arbeitslosengels wird gezahlt als Überbrückung für eine Zeit, in der man sich bemühen sollte eine neue Arbeit zu finden.

Das kann man auch, wenn man krank ist (Bewerbungen, Telefonate usw.)

Für die Bewerbungsgespräche läßt sich sicherlich ein Termin finden, wenn die Gesesung eingetreten ist.

Kommentar von Simple_avatar4smallKarat45 am 25. September 2007 14:12

Siehe meinen Beitrag weiter unten! Gott sei Dank leben wir NOCH nicht in einem Staat in dem frank und frei jeder entscheiden kann ob Krankheit vorliegt oder nicht!!!


Karat45
beantwortet von Karat45 am 25. September 2007 14:10
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Eine Krankheit, die länger als 6 Wochen dauert, verlängert sehr wohl den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wer krank ist, ist nicht arbeitslos. Und ob Bewerbubngen geschrieben werden können oder nicht, entscheidet sicherlich kein Sachbearbeiter. Dazu dient es immer noch der Meinung eines Arztes. Ebenso gibt es § 125 SGBIII. Demnach hat die betreffende Person auch Anspruch auf Arbeitslosengeld nachdem sie 78 Wochen lang Krankengeld bezogen hat. Ja, selbst wenn die Person einen Arbeitsplatz hat, kann sie dennoch -wenn sie aufgrund Krankheit- diesen nicht ausüben kann, Anspruch auf Arbeitslosengeld nach § 125!!!


cloudy27
beantwortet von cloudy27 am 25. September 2007 13:15
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Ich denke auch nicht, dass die Zeit der Krankheit hinten dran gehängt wird. Du kannst eventuell nur einer Einladung(Nachweis deiner Bemühungen) entgehen, die allerdings nur aufgeschoben und nicht aufgehoben wird.


anonym
beantwortet von estl1980 am 25. September 2007 13:26
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Da gebe ich meinen Vorrednern Recht. Eine Krankheit verlängert nicht die Bezugsdauer!

Wenn die Krankheit allerdings so akut wird, dass man berufsunfähig wird kann man soweit Ansprüche vorhanden sind Erwerbsminderungsrente beantragen.


komaberl18m
beantwortet von komaberl18m am 27. September 2007 12:35
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Wenn es ALG I ist bekommt man nach 6 Wochen kein ALG mehr, sondern für 1,5 Jahre Krankengeld, dass die gleiche Höhe wie dein ALG I hat. Weiß aber nicht, ob ALG II auch so geht.


mulan72
beantwortet von mulan72 am 25. September 2007 14:16
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Als ich nach dem Erziehungsurlaub auf dem Arbeitsamt war wurde ich sogar gefragt ob ich im moment Krank gemeldet sei. Denn dann kann man nicht Arbeitslos sein. Man kann nur Arbeitslos sein wenn man auch fähig ist eine Arbeit sofort anzunehmen und das kann man im krankheitsfall nicht. Wie das mit der Vortzahlung aussieht weiss ich nicht genau aber da würd ich mal auf der HP vom Arbeitsamt suchen gehn da gibt es bestimmt konkrete angaben.


anonym
beantwortet von Klugscheisserin am 26. September 2007 10:38
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Also...es verlängert NICHT. Wenn du krankgeschrieben bist, wird wie in einem Arbeitsverhältnis 6 Wochen lang weitergezahlt. An deiner Anspruchsdauer ändert das nichts. Solltest du länger als 6 Wochen krank sein, werden die Zahlungen eingestellt und du hast Anspruch auf Krankengeld. Wenn du dann wieder gesund wirst, meldest du dich erneut arbeitslos und die Zahlungen werden wieder aufgenommen und du hast noch deinen Restanspruch.


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