ich und meine tochter möchten in eine 3 Raum Wohnung ziehen da steht mir eine mietübernahme 444 Euro zu für einen 2 personen Haushalt.
ich habe aber ein wohnungsangebot abgegeben der den satz von 444 Euro übersteigt ich müsste aus meiner eigenen tasche 25 euro zuzahlen und ich sehe das nicht als problem und habe das auch gesagt doch ich wurde abgelehnt.
Man kann doch die 25 euro aus eigener Tasche zahlen oder?
bitte helft mir..:-)

''Man kann doch die 25 euro aus eigener Tasche zahlen oder?''
Das kann man nicht nur, sondern man muss es, weil die ARGE die übersteigenden Kosten ganz sicher nicht übernimmt.

ALG II und Mietspiegel? Normalerweise wird für die ersten 6 Monate auch die "überhöhte" Miete gezahlt. Nach diesen 6 Monaten gibt es nur noch den gesetzlichen Satz. zu den Unterkunftskosten gehören die Kaltmiete; DIE KALTEN nWEBENKOSTEN 8z.B. Müllabfuhr,Wasser uam.) und die Heizkosten. Hab euch einen Richtwert rausgesucht: 2 Personen bis 62 Quadrtmeter maximale Miete 450,67 €!!!! Bindend ist auch der Mietspiegel der jeweiligen Stadt.
Die Quadratmeter Wohnung sind nicht mehr bei ALG II bindend, sondern die Grundmiete!!!
Ich bezahle als Singl 445,56 € Miete, davon liegt die Grundmiete unter 300,00 € (50 € können es im Schnitt noch mehr sein) , der Rest sind Betriebskosten.
Das ist wieder mal typisch für die ARGE, jeder Mitarbeiter kocht sein eigenes Süppchen, und vor allem einer weis vom anderen nichts.
Ich kann dir nur RATEN, wie schon öfters auf dieser Plattform, formuliere eine Dienstaufsichtsbeschwerde und lasse sie der Leistungsstelle der ARGE zukommen. Ich habe das auch gemacht und wurde wenige Tage nach dem Erhalt meines Schreibens von der Leiterin der Leistungsstelle angerufen zu einem Gesprächstermin.
Das Resultat war positiv, weil in in meinem Sinne geändert. Also ran, wehr dich, was sie mit dir machen ist wieder reine Willkür!!!!
hmm..das ist ja so das die mir die wohnung nicht gegeben haben weil sie 25 euro mehr kostet. ich soll mir ein wohnungsangebot suchen wo der mietpreis 444 euro warm ist und nicht mehr.
''das die mir die wohnung nicht gegeben haben weil sie 25 euro mehr kostet.''
Die Wohnung gibt dir nicht die ARGE sondern der Vermieter.
Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen erbracht.
http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37307.htm