Wenn man 15 ist und wegen einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus liegt, wird dann die Polizei alarmiert?

5 Antworten

Hallo MTBGermany,

die Ärzte, das Pflegepersonal und Angestellten des Krankenhauses unterliegen auch bei einer Alkoholvergiftung der ärztlichen Schweigepflicht.

Die Schweigepflicht besteht auch gegenüber der Polizei, dem Jugendamt und anderen Behörden gegenüber. Juristisch gesehen besteht die Schweigepflicht sogar gegenüber den Eltern. Insbesondere wenn der Jugendlich da drauf besteht, dass die Eltern nicht über den Grund des Krankenhausaufenthaltes informiert werden. Die Eltern und Erziehungsberechtigten dürfen nur informiert werden, dass der Jugendliche im Krankenhaus liegt. Etwas anderes liegt vor, wenn (wie wohl in den meisten Fällen einer Alkoholvergiftung) der Jugendliche nicht ansprechbar ist, denn dann müssen die Eltern wiederum informiert werden, da sie dann anstelle des Jugendlichen über die Behandlung entscheiden müssen.

Aber grundsätzlich gesehen hat ein Jugendlicher das Recht über seine Behandlung selber zu entscheiden. Hier spielt es keine Rolle, ob der Jugendliche voll, eingeschränkt oder garnicht Geschäftsfähig ist, sondern ob der  Jugendliche (gilt sogar für Kinder) in der Lage ist, den Umfang der Folgen seiner Entscheidung vollumfänglich zu überblicken.

Die Polizei / das Jugendamt darf vom Krankenhaus jedenfalls nur in Ausnahmefällen informiert werden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Jugendliche aufgrund seiner Alkoholvergiftung nicht ansprechbar ist und die Ärzte seine Eltern nicht informieren können, weil sie nicht herausfinden können, wie der Jugendliche heißt.

Die Polizei darf nur dann informiert werden, wenn der Patient mit der Informierung einverstanden ist oder er sein Einverständnis aufgrund einer Bewusstseinsstörung nicht geben kann, aber davon auszugehen ist, dass es im Interesse des Patienten ist, dass die Polizei informiert wird.

Beispiel währe zum Beispiel der Patient der aufgrund eines Gewaltverbrechens im Koma liegt und selber sich nicht äußern kann. Hier wäre davon auszugehen, dass der komatöse Patient sicherlich ein Interesse an der Information der Polizei hat.

Strittig ist immer noch, ob die Polizei oder andere Behörden zu informieren sind, wenn der Patient eine Gefahr für andere darstellt. Zum Beispiel im Fall des Copiloten der das Flugzeug aufgrund eine Depression gegen einen Berg gesteuert hat, sind viele der Meinung, das die Ärzte die seinen Gesundheitszustand kannten die Flugbehörde hätten informieren müssen. Einige Juristen sind der Meinung, dass selbst dort die Schweigepflicht galt, andere Juristen sind der Meinung, dass der Schutz der Gemeinschaft erheblich höher wiegt, als das Interesse des einzelnen Patienten.

Aber ich schweife jetzt erheblich von der Frage ab.

Im Bezug auf die Frage gilt, dass die Ärzte der Schweigepflicht unterliegen und die Polizei und auch keine andere Behörde informieren dürfen.

Schöne Grüße
TheGrow

Ja aber mehr sorgen würde ich mir um das Jugendamt machen, welches dann von der Polizei verständigt wird.

Ich denke dass das Jugendamt alarmiert wird.

Nein, aber das Jugendamt 

Jugendamt