Ich habe eine Frage, undzwar was kann ein Kind machen, wenn es nur einmal von Vater/Stiefvater oder sonst einem Erziehungsberechtigten geschlagen wird ? Ich meine wenn es nur einmal passiert, kann man dann irgendwas unternehmen? und wie siehts aus wenns nur der Freund der leiblichen mutter ist ?
Ich bin zwar selber nicht betroffen, würde es aber mal gerne wissen.
Danke

Das Problem (neben dem "einmaligen" Schlagen) ist, dass es bei einem Mal meistens nicht bleibt. Wäre das so, dann gäbe es das eine Mal nicht. Ein Kind kann man nicht, man muss es vor Schlägen schützen, diese verletzen nicht nur körperlich, sondern vor allem seelisch. Für eine Mutter oft ein Konflikt zwischen Kind und Lebensgefährtem, es gibt in meinen Augen aber nur eine sinnvolle Lösung, da das Kind das schwächste Glied ist. Der Partner sollte so einsichtig sein, eine Beratung / Therapie zu machen. Wenn er die Beziehung halten möchte. Anell
Gewalt gegen Kinder geht gar nicht! Egal wer der jenige ist der es tut. Ich als Mutter würde es gar nicht zulassen das jemand so etwas mit meinem Kind tut, weil es ein absolutes Tabu ist.

Kindsgewalt ( Gewalt ) ist ein Zeichen mangelder Fähigkeit zur Kommunikation. Damit ist in Sachen Psychologie alles gesagt.
Anell am 7. Oktober 2008 22:35 Den zweiten Satz seh' ich ein klitzekleines bisschen anders ;-) A.
Pestopappa am 7. Oktober 2008 22:55 Ok... Ich glaube, wenn wir daraus eine Diskussion eröffnen, was ich ja gerne mag, dann wirds wieder gelöscht... Oder ? Was meinst Du ? Mein Neurologe und Psychater sitzt neben mir... Der sagt... er freue sich drauf... Pack mers ?

Mich stören irgendwie diese NUR's in dem Text
kaesbrot am 7. Oktober 2008 22:20 aber ehrlich!
wow, 3 nur's :D die Welt geht unter ^^
aleinad am 7. Oktober 2008 22:23 Hallo? klopf Nicht die Anzahl, sondern in welchem Zusammenhang sie stehen!
kaesbrot am 7. Oktober 2008 22:23 Mit "nur" will man meist die Geschichte verharmlosen. Egal, ob du es einmal oder hundertmal erwähnst.

Zur Polizei gehen und dies anzeigen, das nennt sich " Misshandlung Schutzbefohlener!" und ist eine Straftat!
TawaGirl am 7. Oktober 2008 22:39 Da bin ich ganz Deiner Meinung Geisterfahrer. Das Gesetz ist im November 2000 geändert worden. Diese Gesetzesänderung besagt, dass es verboten ist Kinder zu schlagen. Misshandlung stellt einen Straftatbestand da. Es ist nicht der Originaltext, nur einige Teile aus diesem Gesetz. Habe mich aus persönlichen Gründen mit diesem Thema schon eingehend befasst. LG TawaGirl
Geisterfahrer am 7. Oktober 2008 22:58 Einen anderen Menschen schlagen, mishandeln oder quälen ist das Letzte! Gerade Kinder brauchen Geborgenheit und Sicherheit! Wenn sie zu Hause geschlagen werden und da Agst haben, lassen diese es an ihrer Umgebungn aus. D.h. meiner Meinung nach: Die Kinder und Jungendliche gehen auf die Straße und suchen sich kleinere bzw. schwächere bei denen sie Respekt bzw. Aufmerksamkeit suchen und mit Gewalt auch finden...
Natürlich kann man was unternehmen. Ich würde mich an meinen Vertrauenslehrer wenden. Ich würde allerdings nicht wegen ner Ohrfeige (die ich vielleicht sogar verdient habe :-))) hinrennen.

Als erstes: mit den leiblichen Eltern sprechen. Bei Wiederholung: Gespräch mit Jugendamt oder Beratungsdienst (Allgemeine soziale Beratung) z.B. bei Caritas, Diakonie ...
Auch als Kind brauchst du dir sowas nicht gefallen zu lassen.
Rede mit einem Verwandten oder jemandem dem du vertraust darüber.

Dann sollte man die Mutter erschießen, wenn sie zuläßt, daß ein Fremder ihr Kind schlägt. Es ist grausam genug, wenn es die leiblichen Eltern machen, aber wenn es ein Fremder macht es ist vieeeeel schlimmer!

Was für Konsequenzen schweben dir den vor? Sorgerecht entziehen? Wenn es wirklich ein einmaliges Ereignis war, wird wohl kein Amt etwas unternehmen. Ist ja auch nicht unbedingt im Sinne des Kindes. Für meinen Geschmack spielt es keine Rolle, wer das Kind schlägt - falsch ist es auf alle Fälle. Hilfe kannst du dir z.B. beim Kinderschutzbund holen - falls du weitere Fragen hast.

Das Kind kann Anzeige erstatten...
Verboten sind nicht nur Schläge, sondern auch Einsperren, unnötig festes schmerzhaftes Zupacken und Festhalten und auch mündliche Äußerungen der Verachtung. Wer gegen diese Verbote verstößt, kann sich nicht nur wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung oder Beleidigung strafbar machen, sondern riskiert auch zivilrechtliche Sanktionen, in Extremfällen bis hin zur Entziehung der elterlichen Sorge....
ja ja
aleinad am 7. Oktober 2008 22:27 Find ich schon bisl krass ehrlich gesagt
kirsche812 am 7. Oktober 2008 22:28 Ist aber nun mal Gesetz
eigentlich soll man kinder gar nicht schlagen,doch ab und zu und ein patscher auf die hand oder auf den hintern ok,nur nicht zu oft,es sollte nicht zu gewohnheit werden.jetzt weiß ich nicht ob du unter schlagen genau das verstehst,denn unter schlagen versteh ich was andres,nämlich schlicht und einfach drauf losdreschen,und das nicht nur einmal kurz sondern so,dass rückstände bleiden (blaue flecken usw...)
kommt auch drauf an wie alt das kind ist.wäre es jetzt in meinem alter und mich würde der stiefvater brutal schlagen odereben der freund,würde ich erstmal damit zu meiner mutter gehen und wenn das nix bringt und es öfter vor kommt zum jugendamt.das muss sich kein kind gefallen lassen und solchen eltern gehören meiner meinung nach die kinder abgenommen!
Ich bin erwachsen... Ich habe auch ! einmal! eine Ohrfeige von meinem Vater bekommen.... ich dachte, er schlägt nie!!!! Ja, ich habe mit 12 einmal die Schule geschwänzt..... danach nie wieder...... L.G.

Was heißt "schlagen"? ein Klapps auf den Hintern? eine oder gar mehrere harte Ohrfeigen?? oder gar am schlimmsten richtiges "Zusammenschlagen mit treffern am Kopf Körper usw. In diesem Fall zur Polizei das ist absolut verbotene Körperverletzung, die auch Angehörige nicht machen dürfen