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Wenn kein Hartz 4 was dann??

gefragt von alexa18 am 04.06.2009 um 7:14 Uhr

Mir wurde gesagt da ich selber gekündigt habe erhalte ich kein Hartz 4...was kann ich denn beantragen damit ich weiter in meiner Wohnung wohnen kann? Wie gesagt bin 18 Jahre alt und habe meine Lehre gekündigt...Die neuen lehren gehen erst wieder am 1.9. los.


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anonym
beantwortet von Slizia am 4. Juni 2009 07:18
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Gar nix. Mit 18 wird davon ausgegangen, dass es Dir zumutbar ist, zu den Eltern zurück zu ziehen. Ich verstehe ehrlich gesagt, auch nicht, wie man sowas machen kann, ohne sich VORHER über die Konsequenzen zu informieren.

Kommentar von 18dbf8766f4f69a8babed728968a36cdsmallroterhahn am 4. Juni 2009 07:38

kommt auf die gründe an mich hatt mal der chef am kragen gepackt ok ich hab ihm vorsichtig angedeutet das ich ihn wenn e das nochmal macht schon inner dunklen ecke trefen werde abe da war ich auch abteilungsleiter mitn paar jährche im betrieb!

JA NICHT ALLES GEFLLEN LASSEN VON DEN VORGESETZTEN

Kommentar von Slizia am 4. Juni 2009 07:42

Das habe ich auch nicht gemeint. Natürlich soll man sich gegen sowas wehren und im Zweifelsfall gilt immer noch - lieber arm und arbeitslos als krank und tot. Aber als Lehrling wäre ich auf Arbeitsamt bzw. Arbeitsgericht geggangen, statt gleich die Tür zu zu schlagen. Sperren beim ALG lassen sich vermeiden.

Kommentar von Simple_avatar9smallmorefunhoney am 4. Juni 2009 07:51

Die Konsequenz wäre, das AfA muss den Prozeß abwarten und das dauert, somit muss der gute u.U noch 2-6 Monate sich alles gefallen lassen.

Kommentar von Slizia am 4. Juni 2009 08:01

Nicht unbedingt, wenn der Arzt ihm bescheinigt, dass er das psychisch nicht kann. Wirklich.

Kommentar von 9826c70f7ce13524a46961c0254936b5smallOstrichfan am 4. Juni 2009 09:44

Und was hat deine Antwort mit der Frage zu tun ?

Ostrichfan


roterhahn
beantwortet von roterhahn am 4. Juni 2009 07:33
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wnn die arbeit nicht zumutbar war mieser chef ode so hast du genau richtig gehandelt !

HARTZ IV solltest aber trotzdem bekommen beim jugendamt kannst auch hilfe bekommen bis du 25 jahre alt bist!

warum hast du gekündigt?

http://www.elo-forum.org/ da ist noch was hilfreiches


stinakind
beantwortet von stinakind am 4. Juni 2009 07:17
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Das find ich dumm.Du hättest auch noch 3 Monate die Zähne zusammen beißen können u.erst zu 31.8. kündigen können.Dann hättest du keine Ausfallzeit gehabt.

Kommentar von alexa18 am 4. Juni 2009 07:23

ich hatte gründe wsarum ich gekündigt habe...sehr viele...mit Zähne zusammen beisen war da nix mehr...Ich war am ende das hat sogar der arzt gesagt...

Kommentar von Slizia am 4. Juni 2009 07:24

Dann ist das eine Sache fürs Arbeitsgericht und nicht für eine Knall - Fall- Kündigung. Das ist leider der Preis fürs Erwachsensein und Für- sich- selbst- Verantwortlichsein

Kommentar von alexa18 am 4. Juni 2009 07:25

jetzt kann ich es eh nicht mehr ändern


Ally33
beantwortet von Ally33 am 4. Juni 2009 07:17
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Wende Dich an das Sozialamt

Kommentar von Simple_avatar9smallmorefunhoney am 4. Juni 2009 07:41

dh! schöne sachliche Antwort!


julia611
beantwortet von julia611 am 4. Juni 2009 07:17
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ich glaube viel kannst du da nicht machen. ich glaube das deine eltern dann wieder für sich sorgen müssen.


Kommentar von alexa18 am 4. Juni 2009 07:24

zu meinen Eltern kann ich nicht wieder hinziehen...ich bin ja nicht ohne grund ausgezogen...Ich bin mit meiner ganzen Familie nicht mehr klar gekommen.

Kommentar von 18dbf8766f4f69a8babed728968a36cdsmallroterhahn am 4. Juni 2009 07:42

GEH ZUM JUGENDAMT DIE HELFEN WEITER

sag deinem vermieter das es eventuel zu unregelmäsigkeiten bei de miete kommt .

auserdem hast warscheinlich anspruch auf bafög


stinakind
beantwortet von stinakind am 4. Juni 2009 07:20
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Hast du denn wenigstens schon ne neue Lehre in Aussicht?

Kommentar von alexa18 am 4. Juni 2009 07:21

Ja ich habe eine neue Lehre in Aussicht...


anonym
beantwortet von wailew am 4. Juni 2009 07:25
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Soweit ich weiß, sind deine Eltern, solange du dich nicht selber versorgen kannst, bis zum 25 Lenbensjahr für dich zuständig.

Kommentar von 18dbf8766f4f69a8babed728968a36cdsmallroterhahn am 4. Juni 2009 07:35

man bekmt auch dann die hilfe zum lebensunterhalt nur wird dann die ganze familie als bg gerechnet


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