Mir wurde gesagt da ich selber gekündigt habe erhalte ich kein Hartz 4...was kann ich denn beantragen damit ich weiter in meiner Wohnung wohnen kann? Wie gesagt bin 18 Jahre alt und habe meine Lehre gekündigt...Die neuen lehren gehen erst wieder am 1.9. los.
Gar nix. Mit 18 wird davon ausgegangen, dass es Dir zumutbar ist, zu den Eltern zurück zu ziehen. Ich verstehe ehrlich gesagt, auch nicht, wie man sowas machen kann, ohne sich VORHER über die Konsequenzen zu informieren.

wnn die arbeit nicht zumutbar war mieser chef ode so hast du genau richtig gehandelt !
HARTZ IV solltest aber trotzdem bekommen beim jugendamt kannst auch hilfe bekommen bis du 25 jahre alt bist!
warum hast du gekündigt?
http://www.elo-forum.org/ da ist noch was hilfreiches

Das find ich dumm.Du hättest auch noch 3 Monate die Zähne zusammen beißen können u.erst zu 31.8. kündigen können.Dann hättest du keine Ausfallzeit gehabt.
ich hatte gründe wsarum ich gekündigt habe...sehr viele...mit Zähne zusammen beisen war da nix mehr...Ich war am ende das hat sogar der arzt gesagt...

Wende Dich an das Sozialamt
dh! schöne sachliche Antwort!

ich glaube viel kannst du da nicht machen. ich glaube das deine eltern dann wieder für sich sorgen müssen.
zu meinen Eltern kann ich nicht wieder hinziehen...ich bin ja nicht ohne grund ausgezogen...Ich bin mit meiner ganzen Familie nicht mehr klar gekommen.
roterhahn am 4. Juni 2009 07:42 GEH ZUM JUGENDAMT DIE HELFEN WEITER
sag deinem vermieter das es eventuel zu unregelmäsigkeiten bei de miete kommt .
auserdem hast warscheinlich anspruch auf bafög

Hast du denn wenigstens schon ne neue Lehre in Aussicht?
Ja ich habe eine neue Lehre in Aussicht...
Soweit ich weiß, sind deine Eltern, solange du dich nicht selber versorgen kannst, bis zum 25 Lenbensjahr für dich zuständig.
roterhahn am 4. Juni 2009 07:35 man bekmt auch dann die hilfe zum lebensunterhalt nur wird dann die ganze familie als bg gerechnet
kommt auf die gründe an mich hatt mal der chef am kragen gepackt ok ich hab ihm vorsichtig angedeutet das ich ihn wenn e das nochmal macht schon inner dunklen ecke trefen werde abe da war ich auch abteilungsleiter mitn paar jährche im betrieb!
JA NICHT ALLES GEFLLEN LASSEN VON DEN VORGESETZTEN
Das habe ich auch nicht gemeint. Natürlich soll man sich gegen sowas wehren und im Zweifelsfall gilt immer noch - lieber arm und arbeitslos als krank und tot. Aber als Lehrling wäre ich auf Arbeitsamt bzw. Arbeitsgericht geggangen, statt gleich die Tür zu zu schlagen. Sperren beim ALG lassen sich vermeiden.
Die Konsequenz wäre, das AfA muss den Prozeß abwarten und das dauert, somit muss der gute u.U noch 2-6 Monate sich alles gefallen lassen.
Nicht unbedingt, wenn der Arzt ihm bescheinigt, dass er das psychisch nicht kann. Wirklich.
Und was hat deine Antwort mit der Frage zu tun ?
Ostrichfan