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wenn jemand neu heiratet, muss er dann noch gleich viel unterhalt an die ex frau zahlen?

gefragt von angelelaangelela am 25.04.2008 um 14:52 Uhr

mein partner hat eine ex frau und muss ihr jede menge unterhalt zahlen.. gibt es da änderungen, wenn wir heiraten würden??

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Geld x 22.700 unterhalt x 2.070 Ehe x 1.167 Heirat x 590

mitra54
beantwortet von mitra54 am 25. April 2008 15:33
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Eventuell ja, weil er durch die Heirat in eine günstigere Ateuerklasse kommt und der Unterhalt dann neu berechnet wird. Laßt euch bei einem Anwalt beraten.


ahniek291081
beantwortet von ahniek291081 am 19. Juli 2008 23:54
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allso ich hoffe mal das du dich jetzt erkundigt hast was für möglichkeiten ihr habt wäre super wenn du mir deine erfahrung mitteilen könntest denn wir haben das gleichje problemm.. .-. danke schön im voraus


AJWhv
beantwortet von AJWhv am 26. April 2008 13:36
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Ja wenn er durch die heirat mehr verdient (Steuerklassenvorteil)bekommt die Frau logischerweise auch mehr Unterhalt.


Silberkiesel
beantwortet von Silberkiesel am 25. April 2008 18:06
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Wie fabienne1997 schon schrieb..eine erneute Heirat ändert an den Unterhaltspflichten gegenüber der ersten Frau nichts! Anders wäre der Fall, wenn SIE noch mal heiraten würde.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 25. April 2008 15:08
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Wenn die Unterhaltsregelung aus dem Ehevertrag hervorgeht, dann bleibt sie an sich bestehen. Wenn die Regelung im Scheidungsurteil festgesetzt wurde, dann kann man die Festsetzung überprüfen lassen. denn es dürfen die Unterhaltsansprüche nicht zulasten des aktuellen Partners geregelt sein. Vorrechte ergeben sich zwar für die Kinder, aber ale Kinder haben gleiche Rechte und Ansprüche.


anonym
beantwortet von RedPhantom am 25. April 2008 15:08
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Geht doch einfach mal zu nem Anwalt der sich auf Familienrecht spezialisiert hat(wenn ihr ne Rechtsschutzversicherung habt kostets euch eh nix ausser die Zeit)


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 25. April 2008 14:55
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Solange Ihr keine Kinder habt nicht. Eheschließung allein hat keine Auswirkung auf anderweitige Unterhaltsverpflichtungen.

Allerdings würde ich generell mal überprüfen, inwieweit hier noch Unterhalt zu zahlen ist. Die geänderte Rechtslage hinsichtlich der zeitlichen Begrenzung betrifft auch Altfälle.

Kommentar von 0268b77534e0f9c7dba1634bb8a12e95smallangelela am 25. April 2008 14:58

wir sehen das auch so, zumal der kurze 8 jahre ist.. aber sie sieht das etwas anders..also gibt es dann gar keine änderung wenn wir heiraten??

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 25. April 2008 15:01

DURCH die Heirat nicht.


guitarjunky
beantwortet von guitarjunky am 25. April 2008 14:55
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Soweit ich das weiß, ändert sich die Unterhaltzahlung, oder eine Änderung kann gerichtlich eingeklagt werden. Inwiefern das dann günstiger wird, hängt davon ab, ob die Ex-Frau Behinderungen hat oder Ähnliches. Bei Kinder bleibt der Betrag meiner Meinung nach gleich.

Kommentar von 0268b77534e0f9c7dba1634bb8a12e95smallangelela am 25. April 2008 14:56

das kind ist gar nicht das problem, denn dafür zahlt er gerne, denn der kleine kann ja nix dafür, aber er zahlt für sie richtig geld und das wo sie eigentlich arbeiten könnte.. also müsste er dann weniger, bis gar keinen unterhalt mehr für sie zahlen??


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 25. April 2008 14:54
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ja gibt es! Er ist ja dann für Dich/Euch Unterhaltspflichtig!

Kommentar von 0268b77534e0f9c7dba1634bb8a12e95smallangelela am 25. April 2008 14:54

heißt das dann, das er ihr keinen unterhalt mehr zahlen müsste?

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 25. April 2008 15:11

ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil... Ich habs verwechselt mit: Wenn die Ex neu heiratet!hier ne Info darber: << Lebt ein geschiedener Ehepartner mit einem neuen Partner zusammen, hat dies auf die Unterhaltspflicht für den Ex-Partner grundsätzlich keine Auswirkung. Selbst eine erneute Heirat hat in der Regel kaum Auswirkungen. Eine neue Familie ändert an alten Unterhaltspflichten in der Regel nichts. Jedenfalls wenn der geschiedenen Ehepartner auch noch Kinder aus der früheren Ehe versorgt, hat er im Allgemeinen unterhaltsrechtlich Vorrang vor dem neuen Ehepartner. Reicht das Geld also nicht für den alten und den neuen Partner, kann der neue Partner trotz Trauschein schlechter wegkommen. Quelle: http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/fzr/wochenthemen/index.html?thema=wochenthema200501.html


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 25. April 2008 14:53
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nur wenn du bedüftig bist und aus irgendeinem grund nicht arbeiten kannst.

oder wenn ihr gemeinsame kinder bekommt.


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