angelela am 25.04.2008 um 14:52 Uhr
mein partner hat eine ex frau und muss ihr jede menge unterhalt zahlen.. gibt es da änderungen, wenn wir heiraten würden??
Eventuell ja, weil er durch die Heirat in eine günstigere Ateuerklasse kommt und der Unterhalt dann neu berechnet wird. Laßt euch bei einem Anwalt beraten.

allso ich hoffe mal das du dich jetzt erkundigt hast was für möglichkeiten ihr habt wäre super wenn du mir deine erfahrung mitteilen könntest denn wir haben das gleichje problemm.. .-. danke schön im voraus

Ja wenn er durch die heirat mehr verdient (Steuerklassenvorteil)bekommt die Frau logischerweise auch mehr Unterhalt.
Wie fabienne1997 schon schrieb..eine erneute Heirat ändert an den Unterhaltspflichten gegenüber der ersten Frau nichts! Anders wäre der Fall, wenn SIE noch mal heiraten würde.

Wenn die Unterhaltsregelung aus dem Ehevertrag hervorgeht, dann bleibt sie an sich bestehen. Wenn die Regelung im Scheidungsurteil festgesetzt wurde, dann kann man die Festsetzung überprüfen lassen. denn es dürfen die Unterhaltsansprüche nicht zulasten des aktuellen Partners geregelt sein. Vorrechte ergeben sich zwar für die Kinder, aber ale Kinder haben gleiche Rechte und Ansprüche.
Geht doch einfach mal zu nem Anwalt der sich auf Familienrecht spezialisiert hat(wenn ihr ne Rechtsschutzversicherung habt kostets euch eh nix ausser die Zeit)

Solange Ihr keine Kinder habt nicht. Eheschließung allein hat keine Auswirkung auf anderweitige Unterhaltsverpflichtungen.
Allerdings würde ich generell mal überprüfen, inwieweit hier noch Unterhalt zu zahlen ist. Die geänderte Rechtslage hinsichtlich der zeitlichen Begrenzung betrifft auch Altfälle.
angelela am 25. April 2008 14:58 wir sehen das auch so, zumal der kurze 8 jahre ist.. aber sie sieht das etwas anders..also gibt es dann gar keine änderung wenn wir heiraten??
WolfRichter am 25. April 2008 15:01 DURCH die Heirat nicht.

Soweit ich das weiß, ändert sich die Unterhaltzahlung, oder eine Änderung kann gerichtlich eingeklagt werden. Inwiefern das dann günstiger wird, hängt davon ab, ob die Ex-Frau Behinderungen hat oder Ähnliches. Bei Kinder bleibt der Betrag meiner Meinung nach gleich.
angelela am 25. April 2008 14:56 das kind ist gar nicht das problem, denn dafür zahlt er gerne, denn der kleine kann ja nix dafür, aber er zahlt für sie richtig geld und das wo sie eigentlich arbeiten könnte.. also müsste er dann weniger, bis gar keinen unterhalt mehr für sie zahlen??

ja gibt es! Er ist ja dann für Dich/Euch Unterhaltspflichtig!
angelela am 25. April 2008 14:54 heißt das dann, das er ihr keinen unterhalt mehr zahlen müsste?
fabienne1997 am 25. April 2008 15:11 ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil... Ich habs verwechselt mit: Wenn die Ex neu heiratet!hier ne Info darber: << Lebt ein geschiedener Ehepartner mit einem neuen Partner zusammen, hat dies auf die Unterhaltspflicht für den Ex-Partner grundsätzlich keine Auswirkung. Selbst eine erneute Heirat hat in der Regel kaum Auswirkungen. Eine neue Familie ändert an alten Unterhaltspflichten in der Regel nichts. Jedenfalls wenn der geschiedenen Ehepartner auch noch Kinder aus der früheren Ehe versorgt, hat er im Allgemeinen unterhaltsrechtlich Vorrang vor dem neuen Ehepartner. Reicht das Geld also nicht für den alten und den neuen Partner, kann der neue Partner trotz Trauschein schlechter wegkommen. Quelle: http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/fzr/wochenthemen/index.html?thema=wochenthema200501.html
nur wenn du bedüftig bist und aus irgendeinem grund nicht arbeiten kannst.
oder wenn ihr gemeinsame kinder bekommt.