Kessko am 21.03.2009 um 13:12 Uhr
fahren, der 50 km/h fährt und den man auch fahren darf, wenn man den Autoführerschein hat oder darf er nur einen Roller mit 25 km/h fahren, bis er 18 Jahre alt wird und ohne Begleitung fahren darf???

Nach der Fahrerlaubnisverordnung schließt der B den M mit ein; das Begleiten ist nur in Kraftfahrzeugen erforderlich, nicht bei Krafträdern; es ergibt doch auch keinen Sinn, dass ein Jüngerer mit geringerer Ausbildung einen Roller fahren darf, einer der aber "erst" 17 ist und eine Fahrzeugausbildung hat, das nicht darf

man muss auf jeden fall auch einen Rollerführerschein machen!
heinmueck am 21. März 2009 13:14 nee, nicht nötig. Ist im Autoführerschein mit drin.
nein ist nicht drinn!
Kessko am 21. März 2009 13:17 Ja, der ist im Autoführerschein mit drin. aber die Frage ist nur, ob man fahren darf, wenn man erst 17 Jahre alt ist und dann darf man ja Auto nur in Begleitung fahren aber Roller???
Guppy194 am 21. März 2009 13:22 Roller darf er fahren; der B schließt den M mit ein; das Begleiten gilt nur für Kraftfahrzeuge, nicht für Krafträder
heinmueck am 21. März 2009 13:23 Roller darf man ab 16 ohne Begleitung fahren und Mofas ab 15 ohne Begleitung. Das ergibt sich daraus, dass der Führerschein M überhaupt keine Begleitung vorsieht und die Mofaprüfbescheinigung ebenfalls nicht. Wäre auch komisch, denn Roller und Mofas mit Beiwagen sind extrem selten.
Franticek am 22. März 2009 12:42 Bei Klasse-M-Rollern ist immerhin noch ein Mitfahrer auf dem Rücksitz möglich. Bei Mofa (also auch Mofa-Rollern) ist die Einsitzigkeit vorgeschrieben, da DARF man sonst niemanden mitnehmen.
er darf nur bis 25 fahren, hab ich neulich reinkopiert, ist so
Franticek am 21. März 2009 19:24 Dann hast du etwas falsches reinkopiert! Ist nämlich NICHT so.

meiner Tochter wurde es von der Fahrschule so gesagt " der Autoführerschein schließt den Rollerführerschein (50 kmh ) mit ein und darf auch mit 17 gefahren werden . Doch ab besten fragst du um sicher zu gehen nochmal in einer fahrschule nach
Also dann darf man den Roller mit 50 km/h fahren, sobald man den Autoführerschein bestanden hat?
richtig
Es ist ganz einfach so, daß der 17-jährige einen normalen Autoführerschein hat. Dieser schließt die Klasse M mit ein, also darf er solche Fahrzeuge auch ohne Wenn und Aber fahren. Der Führerschein hat lediglich die Auflage, daß ein PKW nur mit Begleitung gefahren werden darf.
Es handelt sich bei BF17 nicht um einen besonderen Führerschein sondern mehr oder weniger um einen normalen Führerschein mit einer besonderen Auflage.