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Wenn jemand mit 17 Jahren den Autoführerschein macht (begleitendes Fahren), darf er einen Roller....

gefragt von KesskoKessko am 21.03.2009 um 13:12 Uhr

fahren, der 50 km/h fährt und den man auch fahren darf, wenn man den Autoführerschein hat oder darf er nur einen Roller mit 25 km/h fahren, bis er 18 Jahre alt wird und ohne Begleitung fahren darf???


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Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 21. März 2009 13:23
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Nach der Fahrerlaubnisverordnung schließt der B den M mit ein; das Begleiten ist nur in Kraftfahrzeugen erforderlich, nicht bei Krafträdern; es ergibt doch auch keinen Sinn, dass ein Jüngerer mit geringerer Ausbildung einen Roller fahren darf, einer der aber "erst" 17 ist und eine Fahrzeugausbildung hat, das nicht darf

Kommentar von A481f435f8f65cd964baa441d3207574smallKessko am 21. März 2009 13:26

Also dann darf man den Roller mit 50 km/h fahren, sobald man den Autoführerschein bestanden hat?

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 21. März 2009 13:31

richtig

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 21. März 2009 19:26

Es ist ganz einfach so, daß der 17-jährige einen normalen Autoführerschein hat. Dieser schließt die Klasse M mit ein, also darf er solche Fahrzeuge auch ohne Wenn und Aber fahren. Der Führerschein hat lediglich die Auflage, daß ein PKW nur mit Begleitung gefahren werden darf.
Es handelt sich bei BF17 nicht um einen besonderen Führerschein sondern mehr oder weniger um einen normalen Führerschein mit einer besonderen Auflage.


mdanikenen
beantwortet von mdanikenen am 21. März 2009 13:13
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ja darf er


thehitmen
beantwortet von thehitmen am 21. März 2009 13:13
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man muss auf jeden fall auch einen Rollerführerschein machen!

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 21. März 2009 13:14

nee, nicht nötig. Ist im Autoführerschein mit drin.

Kommentar von newcomer am 21. März 2009 13:14

nein ist nicht drinn!

Kommentar von A481f435f8f65cd964baa441d3207574smallKessko am 21. März 2009 13:17

Ja, der ist im Autoführerschein mit drin. aber die Frage ist nur, ob man fahren darf, wenn man erst 17 Jahre alt ist und dann darf man ja Auto nur in Begleitung fahren aber Roller???

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 21. März 2009 13:22

Roller darf er fahren; der B schließt den M mit ein; das Begleiten gilt nur für Kraftfahrzeuge, nicht für Krafträder

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 21. März 2009 13:23

Roller darf man ab 16 ohne Begleitung fahren und Mofas ab 15 ohne Begleitung. Das ergibt sich daraus, dass der Führerschein M überhaupt keine Begleitung vorsieht und die Mofaprüfbescheinigung ebenfalls nicht. Wäre auch komisch, denn Roller und Mofas mit Beiwagen sind extrem selten.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 22. März 2009 12:42

Bei Klasse-M-Rollern ist immerhin noch ein Mitfahrer auf dem Rücksitz möglich. Bei Mofa (also auch Mofa-Rollern) ist die Einsitzigkeit vorgeschrieben, da DARF man sonst niemanden mitnehmen.


anonym
beantwortet von newcomer am 21. März 2009 13:14
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er darf nur bis 25 fahren, hab ich neulich reinkopiert, ist so

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 21. März 2009 19:24

Dann hast du etwas falsches reinkopiert! Ist nämlich NICHT so.


jovana1959
beantwortet von jovana1959 am 16. August 2009 22:10
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meiner Tochter wurde es von der Fahrschule so gesagt " der Autoführerschein schließt den Rollerführerschein (50 kmh ) mit ein und darf auch mit 17 gefahren werden . Doch ab besten fragst du um sicher zu gehen nochmal in einer fahrschule nach



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