dingsvomdach am 24.08.2009 um 12:33 Uhr
Stellt euch folgendes vor: Person A ist alleinstehend, lebt in Mietwohnung, zahlt Strom, Müll und eben die üblichen anfallenden Kosten. Person A muss nun ins Gefängnis für sagen wir ein Jahr. Wer meldet den Müll und den Strom ab? Wenn es NICHT von Familie erledigt wird!! Sonst wird ja der Stromabschlag jeden Monat weiterhin abgebucht. Muss Person A dann ausziehen? Wenn ja, wo soll sein Hausrat bis zu seiner Entlassung untergebracht werden? Nehmen wir an, die Miete wird weiterhin bezahlt (von den Ersparnissen, von der Familie, keine Ahnung), darf Person A dann wohnen bleiben?

Wenn die Miete weiterhin bezahlt wird, bleibt der Wohnraum erhalten. Wenn Stromabschläge weiterhin abgebucht werden, bekommt er es ohnehin am Jahresende zurück, weil er ja nichts verbraucht hat.

nun es gibt im vollzug sozialarbeiter, diese kümmern sich um den erhalt der wohnung... das sozialamt übernimmt sechs monate die miete... in ausnahmefällen auch 12 monate. person a muss sich nur sofort mit dem sozialen dienst der jva in verbindung setzen. schau mal unter: www.tacheles-sozialhilfe.de
dingsvomdach am 24. August 2009 13:14 sehr interessant,danke sehr.Das wusste ich nicht,daß einem Verurteilten in dieser privaten Angelegenheit Unterstützung im Vollzug angeboten wird.
akademikus am 24. August 2009 13:24 ... wie gesagt dafür gibt es sozialarbeiter. bitte sofort mit dem in verbindung setzen.

Der Mietvertrag läuft weiter solange er nicht gekündigt wird. Bis zum evtl. Strafantritt hat man jede Menge Zeit sich um alles zu kümmern.
dingsvomdach am 26. August 2009 16:03 wieviel Zeit kann denn vergehen zwischen Verurteilung und Strafantritt?

Wenn die Miete weiterhin bezahlt wird, kann er wohnen bleiben. Die Grundgebühr beim Strom muss er weiter zahlen. All diese Briefe kann er auch vom Gefängnis aus schreiben.

Wohnen bleiben kann er nicht, solange er einsitzen muß. Der Mietvertrag läuft normal weiter und wenn er rauskommt aus dem Knast, hat er wieder eine eigene Wohnung, was für den gesellschaftlichen Neustart von hoher Bedeutung ist!
dingsvomdach am 24. August 2009 13:19 korrekt,dann weiss er wenigstens wo er unterkommt.Würden die Vermieter mit einer Kündigung durchkommen? "ihr Gefängnisaufenthalt wirft ein schlechtes Bild auf diese Immobilie,hiermit kündigen wir Ihnen fristgerecht."Ist das rechtens?
firstguardian am 24. August 2009 13:53 Nein- auf keinen Fall! Solange die mietvertraglichen Verpflichtungen eingehalten werden, gibt es keine Kündigungsgrund. Wenn erst Moral und die Meinung anderer herangezogen werden, dann sterben in Kürze vermutlich mehr als 50 Prozent aller bestehenden Mietvereinbarungen!
dingsvomdach am 26. August 2009 16:01 danke dir! Wäre natürlich auch eine Sauerei,den Mieter deshalb zu kündigen damit er die ach so vorbildliche Nachbarschaft nicht verschandelt!!

Möbel können auch bei Speditionen o.ä. eingelagert werden. Aber so lange keiner etwas kündigt, läuft alles so weiter. Ist halt wie ein längerer Urlaub, Nachbarn oder Freunde schauen nach dem Rechten und giessen die Blumen. Nachsendeantrag bei der Post nicht vergessen, sonst quillt der Briefkasten über....LG
dingsvomdach am 24. August 2009 13:16 Danke für deine Antwort!Ich stelle mir das ganz verschärft vor,wenn der Verurteilte keine Hilfe vom näheren Umfeldbekommt.Also niemand erinnert ihn an irgendwelche Kündigungen/Abmeldungen,niemand kümmert sich um Wohnung und Post usw.
auchmama am 24. August 2009 13:27 ....da hat sich das Gefängnispersonal drum zu kümmern. Nach der Strafe bekommen die Ex-Insassen auch eine gewisse Zeit Ünterstützung bei der Wiedereingliederung...LG
dingsvomdach am 24. August 2009 13:48 ich danke herzlich für die Info.Also ist das Gefängnispersonal nicht nur dafür da,um für Ruhe & Ordnung zu sorgen.DANKE!
auchmama am 25. August 2009 12:56 ...es es direkt vom Personal erledigt wird, weis ich nicht. Aber es sind überall Sozialarbeiter tätig und deren Aufgabe wäre so etwas schon...LG

Person A kann eine Person B mit Vollmacht ausstatten, und beauftragen, das für ihn abzuwickeln.
dingsvomdach am 24. August 2009 13:20 und wenn Person A niemanden bitten kann? Also die Verwandtschaft liegt mit ihm im Streit,keine Freunde oder Vertrauensperson...wer macht das dann falls Person A es vergessen sollte?
Maienblume am 24. August 2009 23:06 Ein beauftragter Anwalt?
Soviel ich weiß, wird alles vom sozialamt bezahlt,und nichts abgemeldet.

solange die miete bezahlt wird, wird die wohnung natürlich nicht gekündigt. was mit den möbeln etc. geschieht ist sache des häftlings selbst. er hat die situation ja selbst verursacht.
wenn die miete bez wird kannst drin wohn bleiben..strom musst selbst abmelden...wie das mim müll funktioniert weiss i ned..frag einfach bei den zuständigen nach