Also Ein Verkäufer verkauft ein Auto, Gebraucht und Privat.
Garantie NEIN Gewährleistung NEIN weil Privatverkauf.
Jetzt hat er angegeben.
8Kw bei 8000U/min Höchstgeschwindigkeit 80Km/h
tatsächlich sind es aber 8500Umin bei 8Kw und die Geschwindigkeit ist eingetragen 60Km/h.
Der Verkäufer behauptet, er habe dies nicht gewusst.
Was tun, der Käufer würde das Fahrzeug nicht haben wollen, mit 60Km/h.
Ist er zur Rückgabe berechtigt?
Was tun? Klagen?
Christa

Solche Sachen prüfe ich doch bei der Überh´nahme/Übergabe des Fahrzeuges...mal so vorab..
Allerdings kann man bei diesem Produkt davon ausgehen, dass es falsche angaben sind und der Kaufvertrag als solches unter falschen Voraussetzungen entstanden ist und damit anfechtbar..entweder es geht so in gütlicher Einigung..es kann ja der 2. Bietende dann sein Glück versuchen oder es mus halt ein anwalt eingeschaltet werden..(am besten wenn man Verkehrssrechtsschutz hat), da ja dort Vertrags- und Sachenrecht eingeschlossen ist

Da falsche Angaben gemacht wurden hat der Verkäufer schlechte Karten...also "im Guten" einigen oder eben zurück mit dem Fahrzeug und "neu" verkaufen. Klagen macht in diesem Fall wenig Sinn und nur die Taschen der Anwälte voll !
Hätte der Käufer angeboten aber der Verkäufer ist stur.

Die Garantieleistung hat nichts damit zu tun. Da geht es ja um Probleme die anschließend beim Auto austauchen, Rep. uw. Aber wenn falsche Angaben gemacht worden sind, sieht das eher nach arglistige Täuschung aus und das ist anfechtbar. Wenn der Verkäufer sagt er wusste die Angaben nicht genau, darf es sie nicht reinschreiben, wenn sie dann falsch sein könnten.
der Käufer hat den Verkäufer angezeigt, wegen Betrug - das Verfahren wurde eingestellt nach §153 Abs1 StPO, "wegen geringer Schuld und weil der nicht vorbetraft sei"

Er muß als Besitzer dieses Autos auch die Papiere davon haben und darin stehen diese Angaben doch. Bei der KW - Angabe liegt es vielleicht noch in der Toleranz, aber die Höchstgeschwindigkeit müßte schon stimmen. Ich würde erst versuchen mich mit dem Verkäufer zu einigen, wenn er nicht einsichtig ist hilft nur Klagen, was ich dann auch tun würde. Er wird schnell merken, daß er dabei "den kürzeren zieht".
Er sagt er habe es nicht wahrgenommen
das steht im Schein unter einer Schlüsselnummer und das habe er nicht gewusst.
Klagen hat da so gut wie keinen Sinn..hättest theoretisch ja auch eine Besichtigung bestehen können. Kann leider auch nicht verstehen wie man bei Ebay so etwas kaufen kann OHNE es eingehend zu prüfen! Da hängt doch dein Leben von ab! =O
Nachher ist man immer klüger
ich kaufe bei Ebay nichts mehr aber was nützt das jetzt

Das ist ganz klar. Der Kaufvertrag wurde seitens des Verkäufers nicht erfüllt, da der Kaufgegenstand nicht über die vertraglich zugesicherten Eigenschaften verfügt. Wenn das ein Irrtum des Verkäufers war, ist das sein Probblem. Hier kann ganz klar rückabgewickelt werden. Vielleicht willst Du das Auto trotzdem und vereinbarst einen Preisnachlass. Setze eine Frist und klage dann ggf. Deine Ansprüche ein.
Ging nicht wurde von einer Spedition als "Beiladung" mitgebracht.
Einen 2tbietenden gab es nicht. Ein Anwalt sagt das die Gewährleistung mglw greife und er für die Angaben nicht "einstehen" wollte. Dies sähe er als Problem.
Gibt es zu sowas mit den falschen Angaben OLG Urteile?
das sollte der Anwalt wissen..