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Wenn in einem Geschäft ein Preis falsch ausgehängt wurde kann man dann drauf bestehen das man den...

gefragt von LostinIreland am 19.05.2009 um 10:53 Uhr

....ausgeschriebenen Preis zahlt?

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bkinnsbruck
beantwortet von bkinnsbruck am 19. Mai 2009 10:54
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nein,denn das preisschild ist ein unverbindliches angebot an den kunden

Kommentar von Cf9812bfcb632c838ad19adec8641512smallSchnulli00 am 19. Mai 2009 11:05

nein, es ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.

http://de.wikipedia.org/wiki/AufforderungzurAbgabeeinesAngebots

Ändert aber den eigentlichen Sinn deiner Aussage nicht. Der Preisauszeichnung ist nicht verbindlich.


krizekrazi
beantwortet von krizekrazi am 19. Mai 2009 10:54
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ja kann man

Kommentar von 0f99dbdb675db17851c72cb1ec3f07cdsmallbkinnsbruck am 19. Mai 2009 10:55

natürlich nicht, was denkst du wieviel teenies billige preisschilder von anderen spielen an teure computerspiele kleben....

Kommentar von Drachentoeter am 19. Mai 2009 10:56

Das ist allerdings auch Strafbar.

Kommentar von 1c591d82d8347a171ef1c69a36c44376smallgargamel111 am 19. Mai 2009 11:01

Klar kann man drau bestehen, aber man hat kein Recht darauf, den Preis auch zu bekommen.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 19. Mai 2009 10:54
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Nein, weil auch das Geschäft das Recht hat Irrtum geltend zu machen.


Ghost696
beantwortet von Ghost696 am 19. Mai 2009 10:54
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ich würde drauf bestehen


claudi1973
beantwortet von claudi1973 am 19. Mai 2009 10:58
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MasterDomi
beantwortet von MasterDomi am 19. Mai 2009 10:57
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Da gabs mal im letzten Jahr was mit OTTO glaub ich. Die hatten im Katalog 100€ für einen Fernseher angegeben, anstatt 1000€ :D Da haben natürlich sämtliche Leute zugeschlagen. OTTO weigerte sich dann die TV´s für 100€ zu verkaufen, aber mussten sie glaub ich trotzdem.

Kommentar von Drachentoeter am 19. Mai 2009 11:29

Mussten die mit Sicherheit nicht.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 19. Mai 2009 10:56
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Es gilt der Preis an der Kasse.


kuntzkids
beantwortet von kuntzkids am 19. Mai 2009 10:55
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Nein, der Preis ist ein Angebot.


anonym
beantwortet von Kruemel38 am 19. Mai 2009 10:54
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Nein, das geht nicht mehr.


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 19. Mai 2009 11:03
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Der Artikel mit der falschen Auszeichnung ist ein einseitiges Angebot und kann jederzeit durch ein neues Angebot (neuer Preis) ersetzt werden. das Du nicht annehmen mußt.


anonym
beantwortet von 2ello am 19. Mai 2009 10:58
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es gibt in Deutschland zwar eine Auszeichnungspflicht für Waren, jedoch muss der Verkäufer bei falsch ausgezeichneten waren den Preis nicht machen, da ein "Kaufvertrag in beiderseitigem Einvernehmen" entstehen muss.


anonym
beantwortet von reinersaam am 19. Mai 2009 10:57
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zahlen muss du den tatsächlichen preis!


edepirelli
beantwortet von edepirelli am 19. Mai 2009 10:56
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Nein eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es nicht aber oftmals wird der Verkäufer es zu diesem Preis hergeben weil er ja kein Ärger will.


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 19. Mai 2009 10:56
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Nein, du kannst nicht darauf bestehen


anonym
beantwortet von moonilein am 19. Mai 2009 10:54
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ja


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