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Wenn in einem Bewerbungsgesprech nach der sexualität gefragt wird was antworte ich?

gefragt von norii am 27.01.2008 um 19:16 Uhr

was soll ich sagen wenn ich nicht möchte das mein arbeitsgeber weis ob ich homo oder hetero bin???


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 27. Januar 2008 19:29
15x
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"Da diese Frage nicht zulässig ist, werden Sie verstehen, daß ich mich nicht an Rechtsverstößen beteilige."

Kommentar von 9f9f301d19a1309c4e081d95ec1db39csmallknetartpunktde am 27. Januar 2008 19:38

Cool !

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 27. Januar 2008 19:38

DH!

Kommentar von 4a817838d4ec51517f6677bd4608da01smalljms00 am 28. Januar 2008 08:01

Wenn ich personalchef wäre, würde ich sehr wohl solch eine frage stellen. Nicht, um etwas über die sexualität zu erfahren, sondern um zu sehen, wie mein neuer mitarbeiter mit solchen fragen und solchen themen umgeht. Und eine dumme pampige antwort gibt ein fettes minus.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 28. Januar 2008 20:24

Im öffentlichen Dienst jedenfalls stellst Du als Personalist eine solche Frage nur einmal. Dann wirst Du abgelöst.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 9. Februar 2008 17:25

Deshalb bist du ja auch kein Personalchef: Du verwechselst dumme Antworten mit dummen Fragen.


anonym
beantwortet von Stina am 27. Januar 2008 19:18
11x
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Gar nichts. Ist eine gesetzlich nicht zulässige Frage bei einem Bewerbungsgespräch. Du kannst auch lügen, falls er doch fragt. Allerdings würde ich mir dann mal über die Seriosität des zukünftigen Arbeitgebers Gedanken machen.

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 27. Januar 2008 19:19

So sieht's aus! DH

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 27. Januar 2008 19:37

Korrekt!


anonym
beantwortet von vincent am 27. Januar 2008 19:19
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Danach wird dich kein Arbeitgeber fragen.


Shira
beantwortet von Shira am 27. Januar 2008 19:18
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"Sie haben sicher Verständnis dafür, dass ich auf eine solche Frage nicht antworte." Die Arbeitsstelle würde ich schon freiwillig ablehnen!

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 27. Januar 2008 19:19

Da ist Frau aber recht konsequent! :-)

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 27. Januar 2008 19:27

Hallo Solf, was denkst Du denn (nur an Frau)?


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 27. Januar 2008 19:20
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Nach dem AGG wäre diese Frage unzulässig.

Ich würde - auf eine solch dümmliche Frage - einfach mit "Ja! Und Sie?" oder "Was möchten Sie genau wissen?" antworten.


Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 27. Januar 2008 19:38

Korrekt!


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 27. Januar 2008 19:20
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Ich habe in der letzten Zeit einige Bewerbungsgespräche geführt, aber eine Frage über die Sexualität, oder wie ich gestrickt bin wurde noch nie gestellt. Ich würde bei so einer Frage das Gespräch als beendet sehen, was geht es meinen Arbeitgeber an ob ich Hetero oder Homo bin, ich gehe dorthin um zu arbeiten und nicht um mich sexuell zu betätigen, dazu ist das Privatleben da.

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 27. Januar 2008 19:25

Sheela, Du bringst mich gerade auf die Idee, daß diese Frage bei bestimmten Arbeitgebern doch wichtig als Teil der Arbeitsplatzbeschreibung sein könnte. ;;-)). Entschuldigung!

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 27. Januar 2008 19:30

Bitte, aber doch nicht bei seriösen Arbeitgebern ;-)


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 27. Januar 2008 19:19
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Sag ihm Du magst beides ! Als Gegenfrage - war doch so gewünscht oder ? Was soll sowas denn sonst ( lol )


mia68
beantwortet von mia68 am 27. Januar 2008 19:20
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In keinem normalen Bewerbungsgespräch wird dir diese Frage gestellt werden! (falls doch, was ich mir nicht vorstellen kann: Das ist deine Privatsache und sonst nichts!)


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 27. Januar 2008 19:21
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Mit einem süffisanten Grinsen kontern: Inwiefern hat die Antwort eine Bedeutung für den Job?


Peter4711
beantwortet von Peter4711 am 27. Januar 2008 19:23
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Das wäre für mich der Punkt die Bewerbung zurückzuziehen. Zunächst würde ich aber dann doch noch ein paar recht freche Bemerkungen loslassen.


knetartpunktde
beantwortet von knetartpunktde am 27. Januar 2008 20:27
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Wenn du dich als Pornodarsteller bewirbst, solltest du auf diese Frage gefasst sein.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 9. Februar 2008 17:27

Jawoll!


Nealson
beantwortet von Nealson am 27. Januar 2008 19:21
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also ich denke, dass es sich nicht gehört einen soetwas zufragen, da es ja eine persöhnliche Sache ist un vorallem könnte es ja ein Grund für Ihre Ablehnung sein, d.h. seit paar Jahren dürfen keine Diskrimierungen mehr geduldet werden...das heißt der Arbeitsgeber hat zwar das Recht auf eine bestimmt Auswahl der Leute aber er darf einen nicht nehmen nur weil die Person homosexuell, weiblich, oder farbig ist.

Kommentar von 9f9f301d19a1309c4e081d95ec1db39csmallknetartpunktde am 28. Januar 2008 00:31

Eigentlich müssten sich doch um mich alle Arbeitgeber reissen: Ich bin männlich, heterosexuell, weiß . .... nur leider über 40 - seufz ....


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 27. Januar 2008 20:35
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Solch eine Frage ist gesetzlich nicht erlaubt. Ziehe deine Bewerbung zurück, du bist hier fehl am Platz. Suche weiter, du hast nichts verloren, sondern nur gewonnen. LG Brigitta


Qetan
beantwortet von Qetan am 27. Januar 2008 21:10
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Diese Frage darf der Arbeitgeber nicht stellen deshalb darfst Du lügen bis sich die Balken biegen.


dernettevonnebenan
beantwortet von dernettevonnebenan am 7. April 2008 23:18
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für welche zwecke diese daten dann "verarbeitet" werden?



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