gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ
13 

Wenn im Mietvertrag eine zu hohe Quadratmeterzahl steht, bin ich dann berechtigt, weniger Miete zu zahlen?

gefragt von sternzauber am 29.09.2007 um 20:24 Uhr

Wir haben die Wohnung eigentlich nur zufällig ausgemessen wegen Möbelsuche und haben festgestellt, daß sie 4 Quadratmeter weniger hat, als sie sollte.Im Mietvertrag stehen auch 4 Quadratmeter mehr drin. Wir vermuten, daß er das Bad mit der Dachschräge voll gerechnet hat (aber auch dann käme es nicht hin, keine Ahnung, was er gemessen hat). Wir wohnen seit einem dreiviertel Jahr hier. Könnte man theoretisch Miete zurückfordern? Da ich keinen Ärger möchte, werde ich das bestimmt nicht machen, aber ich würde ihn evtl. gerne darauf ansprechen, falls es zu weniger Miete führt.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.215 Mietrecht x 3.886 Miete x 3.303 Vermieter x 1.339 Mietvertrag x 754 Mietwohnung x 495 Mieterrecht x 133 Quadratmeter x 34 Wohnungsgröße x 19 Größenangabe x 6

anonym
beantwortet von Regenmacher am 29. September 2007 20:39
8x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn im Mietvertrag ein Quadratmeterpreis für die Wohnung vereinbart ist, könnte es zu einer Mietminderung führen, wenn die Abweichung mehr als 10% beträgt. Da es aber anscheinend nur 4 m² sind, denke ich, dass da nichts zu machen ist.

Ich würde aber die Wohnung komplett ausmessen und bei der nächsten Heizkostenabrechnung die falschem Quadratmeter bei den Grundkosten/Heizung reklamieren.

http://www.immopilot.de/Mieter/Wohnflachenberechnung/hauptteil_wohnflachenberech...

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 29. September 2007 20:43

Richtige Antwort! DH


anonym
beantwortet von Kaldex am 29. September 2007 20:43
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bin zwar kein Jurist, weiß aber, daß es wenig Sinn macht wegen 4 qm einen Aufstand zu machen. Es gibt Rechtsprechung dazu, die vorsieht, daß erst ab ner Abweichung von 10 % und mehr die Miete nach unten korrigiert werden muß. Ob dann Rückzahlungen nötig werden, bezweifle ich. Falls Du n gutes Verhältnis zu deinem Vermieter hast, würde ich ihn höflich bitten, da was zu ändern. Aber fordern kannst Du es nicht mit Aussicht auf Erfolg. Meine Wohnung ist auch 8 % kleiner als im Mv steht und mein RA rät ab, da Streit vom Zaun zu brechen, weil die Miete eh relativ günstig ist. Da halte ich mich an seinen Rat.


anonym
beantwortet von MannImMond am 29. September 2007 20:30
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Natürlich musst du dann weniger Miete zahlen! allerdings solltest Du das mit deinem Vermieter abklären und gegebenenfalls die Leute vom Amt oder sonstige fachleute hinzu ziehen.

Kommentar von Regenmacher am 29. September 2007 20:42

Die Leute vom Quadratmeteramt, oder wie heißt das?


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 29. September 2007 20:45
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, natürlich. Du hast doch einen Vertrag über die Nutzung einer bestimmten Mietsache, die durch die nutzbare Grundfläche im Wesentlichen bestimmt wird. Und der Vertrag bezieht sich dann doch auf unrichtige Angaben, die zu einer Wandlung oder Minderung führen.

Kommentar von Kaldex am 29. September 2007 20:47

Aber nicht wegen 4 qm!


comarel
beantwortet von comarel am 29. September 2007 20:26
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Am besten den Rat und die Hilfe des Mietervereins am Ort in Anspruch nehmen, der hilft bei unangenehmen Auseinandersetzungen mit dem Vermieter, denn der wird sich den Einspruch erst einmal nicht gefallen lassen wollen!!!!!

Kommentar von Regenmacher am 29. September 2007 20:40

Schon mal drüber nachgedacht, wie teuer der Spaß mit dem Mieterverein kommt?


anonym
beantwortet von Rolfe am 29. September 2007 21:29
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das mit den 10% gilt nur für Rückforderungsansprüche. Für die Zukunft muss man natürlich nur für die tatsächliche qm-Zahl zahlen.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.