Wir haben die Wohnung eigentlich nur zufällig ausgemessen wegen Möbelsuche und haben festgestellt, daß sie 4 Quadratmeter weniger hat, als sie sollte.Im Mietvertrag stehen auch 4 Quadratmeter mehr drin. Wir vermuten, daß er das Bad mit der Dachschräge voll gerechnet hat (aber auch dann käme es nicht hin, keine Ahnung, was er gemessen hat). Wir wohnen seit einem dreiviertel Jahr hier. Könnte man theoretisch Miete zurückfordern? Da ich keinen Ärger möchte, werde ich das bestimmt nicht machen, aber ich würde ihn evtl. gerne darauf ansprechen, falls es zu weniger Miete führt.
Wenn im Mietvertrag ein Quadratmeterpreis für die Wohnung vereinbart ist, könnte es zu einer Mietminderung führen, wenn die Abweichung mehr als 10% beträgt. Da es aber anscheinend nur 4 m² sind, denke ich, dass da nichts zu machen ist.
Ich würde aber die Wohnung komplett ausmessen und bei der nächsten Heizkostenabrechnung die falschem Quadratmeter bei den Grundkosten/Heizung reklamieren.
http://www.immopilot.de/Mieter/Wohnflachenberechnung/hauptteil_wohnflachenberech...
Bin zwar kein Jurist, weiß aber, daß es wenig Sinn macht wegen 4 qm einen Aufstand zu machen. Es gibt Rechtsprechung dazu, die vorsieht, daß erst ab ner Abweichung von 10 % und mehr die Miete nach unten korrigiert werden muß. Ob dann Rückzahlungen nötig werden, bezweifle ich. Falls Du n gutes Verhältnis zu deinem Vermieter hast, würde ich ihn höflich bitten, da was zu ändern. Aber fordern kannst Du es nicht mit Aussicht auf Erfolg. Meine Wohnung ist auch 8 % kleiner als im Mv steht und mein RA rät ab, da Streit vom Zaun zu brechen, weil die Miete eh relativ günstig ist. Da halte ich mich an seinen Rat.
Natürlich musst du dann weniger Miete zahlen! allerdings solltest Du das mit deinem Vermieter abklären und gegebenenfalls die Leute vom Amt oder sonstige fachleute hinzu ziehen.
Die Leute vom Quadratmeteramt, oder wie heißt das?

Ja, natürlich. Du hast doch einen Vertrag über die Nutzung einer bestimmten Mietsache, die durch die nutzbare Grundfläche im Wesentlichen bestimmt wird. Und der Vertrag bezieht sich dann doch auf unrichtige Angaben, die zu einer Wandlung oder Minderung führen.
Aber nicht wegen 4 qm!

Am besten den Rat und die Hilfe des Mietervereins am Ort in Anspruch nehmen, der hilft bei unangenehmen Auseinandersetzungen mit dem Vermieter, denn der wird sich den Einspruch erst einmal nicht gefallen lassen wollen!!!!!
Schon mal drüber nachgedacht, wie teuer der Spaß mit dem Mieterverein kommt?
Das mit den 10% gilt nur für Rückforderungsansprüche. Für die Zukunft muss man natürlich nur für die tatsächliche qm-Zahl zahlen.
Richtige Antwort! DH