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wenn ich zum 30.9.07 fristgerecht meine Wohnung gekuendigt habe, wann muss ich spaetestens raus? 3.10?

gefragt von pvd8888 am 11.09.2007 um 21:51 Uhr

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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 11. September 2007 21:57
15x
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Wenn Du die Wohnung zum 30.09. gekündigt hast, mußt Du sie mit dem Ablauf des 30.09. (d.h. 24 Uhr) geräumt haben. Etwas anderes gilt dann und nur dann, wenn Du mit dem Vermieter eine davon abweichende Vereinbarung getroffen hast.

(Wie - um alles in der Welt - kommst du auf den 03.10.?)


anonym
beantwortet von Kaldex am 11. September 2007 21:57
13x
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Dann mußt Du auch spätestens um 24 h am 30.09. die Wohnung deinem Vermieter übergeben haben. Bei meinem letzten Umzug übergab ich erst zum 5. des nächsten Monats. Mein damaliger Vermieter war aber kulant - er forderte keine weitere Monatsmiete, wozu er berechtigt gewesen wäre.


anonym
beantwortet von PennyLane66 am 11. September 2007 21:58
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30.9.07, da ja Dein Nachmieter sicherlich zum 1.10.07 gemietet haben wird.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 12. September 2007 08:55
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Die 3 Karenztage haben nur Bedeutung, dass du eine Wohnung bis zum dritten Werktag des Folgemonats kündigen kannst, um die Dreimonatsfrist einzuhalten.

Ansonsten haben alle Vorredner Recht mit ihren Angaben.


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