
Wenn Du die Wohnung zum 30.09. gekündigt hast, mußt Du sie mit dem Ablauf des 30.09. (d.h. 24 Uhr) geräumt haben. Etwas anderes gilt dann und nur dann, wenn Du mit dem Vermieter eine davon abweichende Vereinbarung getroffen hast.
(Wie - um alles in der Welt - kommst du auf den 03.10.?)
Dann mußt Du auch spätestens um 24 h am 30.09. die Wohnung deinem Vermieter übergeben haben. Bei meinem letzten Umzug übergab ich erst zum 5. des nächsten Monats. Mein damaliger Vermieter war aber kulant - er forderte keine weitere Monatsmiete, wozu er berechtigt gewesen wäre.
30.9.07, da ja Dein Nachmieter sicherlich zum 1.10.07 gemietet haben wird.
Die 3 Karenztage haben nur Bedeutung, dass du eine Wohnung bis zum dritten Werktag des Folgemonats kündigen kannst, um die Dreimonatsfrist einzuhalten.
Ansonsten haben alle Vorredner Recht mit ihren Angaben.