
Nein, dafür ist der Unterhalt da. Wenn du deinem Kind etwas geben willst, mach es. Es nur zu machen, weil es deine Ex will - vergiss es.
Du hast teilweise auch die Verpflichtung zu Klassenfahrten etc. was dazuzugeben. ABer frag mich bitte nicht wo das steht. Ruf doch mal beim Jugendamt an...

eigentlich nicht - oder was meinst du denn genau?
Sie fordert das ich lebensmittel bezahle was die kinder brauchen
na das natürlich nicht, das ist ja der unterhalt

wär ja noch schöner "gib mir noch nen tausender" ;)
Was für weitere Kosten? Mein Ex zahlt Unterhalt, sonst nix. BZW es wird gepfändet. Nur weiol sie es sagt, musst du es noch lange nicht tun. Es sei denn, ihr einigt euch darauf, dass du dich an andere Kosten noch beteiligst, wie z.B. neue Schuhe oder sonstige Kleidung. Ich denke, dass hängt von deinem Wohlwollen und Gewissen dem Kind gegenüber ab.
Und vielleicht auch für dich interessant: http://www.scheidung-online.de/sonderbedarf.htm
Oh, das ist ja interessant, wusste ich auch noch nicht...danke SandraS. Obwohl ich das sicher nciht anwenden werde. Da mein Kind jetzt in die Schule kommt..hätte ich alles eher wissen müssen...;-)
ich kaufe was ich kann für mein kind,aber das reicht ihr nicht
klar, schließlich ist es dein Kind, das ist kein Gegenstand. Bau eine Beziehung zu dem Kind auf, dann stellst du dir solche Fragen gar nicht mehr! Was deine Ex angeht, versuche ein freundschaftliches Verhältnis aufrecht zu erhalten, nur so hast du die Chance deiner Vaterrolle gerecht zu werden. Es geht schließlich um das Kind!
habe eine sehr gutes verhältniss zu meinem kind

Mit der Unterhaltszahlungen hast Du Deine finanzielle Verantwortung geleistet.
Du mußt eigentlich nur den Kindesunterhalt ahlen. Und wiel deine Ex meint sie könne dich abzocken dass kann sie vergessen.Du mußt ja auch von was leben.Dir steht ein gewisser betrag zu . Festbetrag zum Leben. Wenn deine Ex mehr Geld will kannst du dich auch am Jugendamt und bei einen Anwalt erkundigen. Deine Ex sollte es mal mit arbeiten probieren. Hilft viel
dafür gibt es die düsseldorfer tabelle solltes du aber weniger verdienen dann gibt es eine mangelfallberechnung. erkundige dich ob dein kind eine beistandschaft hat. denn wenn ja kann sie deine persönlichen verhältnisse immer wieder überprüfen lassen. wenn du extra dazu geben willst dann mach es, aber deine ex kann nicht erwarten unterhalt und andere kosten von dir verlangen.
Der oder die EX hat überhaupt nichts zu bestimmen! Dafür gibt es Familienfachanwälte.
Danke
das stimmt nicht: http://www.scheidung-online.de/sonderbedarf.htm