gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


wenn ich unterhalt für ein kind bezahle,bin ich zu weitern kosten verpflichtet wenn es meine ex sagt

gefragt von schnecke2509schnecke2509 am 08.07.2008 um 18:22 Uhr

Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (34242)
Geld (22008)
Kinder (17416)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


wandpilz
beantwortet von wandpilz am 8. Juli 2008 18:22
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, dafür ist der Unterhalt da. Wenn du deinem Kind etwas geben willst, mach es. Es nur zu machen, weil es deine Ex will - vergiss es.

Kommentar von Simple_avatar5smallschnecke2509 am 8. Juli 2008 18:24

Danke

Kommentar von SandraS am 8. Juli 2008 18:28

anonym
beantwortet von SandraS am 8. Juli 2008 18:24
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du hast teilweise auch die Verpflichtung zu Klassenfahrten etc. was dazuzugeben. ABer frag mich bitte nicht wo das steht. Ruf doch mal beim Jugendamt an...

Kommentar von SandraS am 8. Juli 2008 18:25

expertin
beantwortet von expertin am 8. Juli 2008 18:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

eigentlich nicht - oder was meinst du denn genau?

Kommentar von Simple_avatar5smallschnecke2509 am 8. Juli 2008 18:29

Sie fordert das ich lebensmittel bezahle was die kinder brauchen

Kommentar von SandraS am 8. Juli 2008 18:56

na das natürlich nicht, das ist ja der unterhalt


Djinndrache
beantwortet von Djinndrache am 8. Juli 2008 18:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wär ja noch schöner "gib mir noch nen tausender" ;)


anonym
beantwortet von kirsten am 8. Juli 2008 18:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Was für weitere Kosten? Mein Ex zahlt Unterhalt, sonst nix. BZW es wird gepfändet. Nur weiol sie es sagt, musst du es noch lange nicht tun. Es sei denn, ihr einigt euch darauf, dass du dich an andere Kosten noch beteiligst, wie z.B. neue Schuhe oder sonstige Kleidung. Ich denke, dass hängt von deinem Wohlwollen und Gewissen dem Kind gegenüber ab.

Kommentar von SandraS am 8. Juli 2008 18:29

Und vielleicht auch für dich interessant: http://www.scheidung-online.de/sonderbedarf.htm

Kommentar von kirsten am 8. Juli 2008 18:33

Oh, das ist ja interessant, wusste ich auch noch nicht...danke SandraS. Obwohl ich das sicher nciht anwenden werde. Da mein Kind jetzt in die Schule kommt..hätte ich alles eher wissen müssen...;-)

Kommentar von Simple_avatar5smallschnecke2509 am 8. Juli 2008 18:30

ich kaufe was ich kann für mein kind,aber das reicht ihr nicht


anonym
beantwortet von benutzer27 am 8. Juli 2008 18:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

klar, schließlich ist es dein Kind, das ist kein Gegenstand. Bau eine Beziehung zu dem Kind auf, dann stellst du dir solche Fragen gar nicht mehr! Was deine Ex angeht, versuche ein freundschaftliches Verhältnis aufrecht zu erhalten, nur so hast du die Chance deiner Vaterrolle gerecht zu werden. Es geht schließlich um das Kind!

Kommentar von Simple_avatar5smallschnecke2509 am 8. Juli 2008 18:32

habe eine sehr gutes verhältniss zu meinem kind


Qetan
beantwortet von Qetan am 8. Juli 2008 18:31
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mit der Unterhaltszahlungen hast Du Deine finanzielle Verantwortung geleistet.


anonym
beantwortet von casamia am 8. Juli 2008 18:32
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du mußt eigentlich nur den Kindesunterhalt ahlen. Und wiel deine Ex meint sie könne dich abzocken dass kann sie vergessen.Du mußt ja auch von was leben.Dir steht ein gewisser betrag zu . Festbetrag zum Leben. Wenn deine Ex mehr Geld will kannst du dich auch am Jugendamt und bei einen Anwalt erkundigen. Deine Ex sollte es mal mit arbeiten probieren. Hilft viel


anonym
beantwortet von tschorden am 10. Juli 2008 09:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

dafür gibt es die düsseldorfer tabelle solltes du aber weniger verdienen dann gibt es eine mangelfallberechnung. erkundige dich ob dein kind eine beistandschaft hat. denn wenn ja kann sie deine persönlichen verhältnisse immer wieder überprüfen lassen. wenn du extra dazu geben willst dann mach es, aber deine ex kann nicht erwarten unterhalt und andere kosten von dir verlangen.


Minnie1988
beantwortet von Minnie1988 am 5. August 2008 14:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein musst du nicht!!!


anonym
beantwortet von mvsstrauss am 13. September 2008 16:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der oder die EX hat überhaupt nichts zu bestimmen! Dafür gibt es Familienfachanwälte.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.