
Wenn das Haus innerhalb der Spelulationsfrist von 10 Jahren verkauft wird, zählen alle Reparaturen udn Sanierungsmassnahmen als Kosten die den Spekulatonsgewinn mindern.
"zählen alle..."
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...also, das steht in meiner Ausgabe des § 23 (3) Satz 1 nicht drin. Kannst du bitte weiterhelfen?
...also, bei den Modernisierungskosten musst du mehrfach unterscheiden. Sind es (nachträgliche) Herstellungskosten oder eher Erhaltungsaufwand?
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Wenn es Erhaltungsaufwand ist: Sind die "allein oder ganz überwiegend durch die Veräußerung veranlasst" oder sind sie während der Vermietungsphase entstanden und dadurch veranlasst?
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Lies dazu den H 23 "Werbungskosten". Da die Richtlinien und Hinweise im Internet schwer zu sind, habe ich den Text hier reinkopiert und entsprechend gekürzt:
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"Werbungskosten sind grundsätzlich alle durch ein Veräußerungsgeschäft... veranlassten Aufwendungen ..., die weder zu den (nachträglichen) Anschaffungs- oder Herstellungskosten des veräußerten Wirtschaftsguts gehören,...noch wegen privater Nutzung unter das Abzugsverbot des § 12 EStG fallen.
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Abziehbar können z. B. auch Erhaltungsaufwendungen sein, soweit sie allein oder ganz überwiegend durch die Veräußerung des Mietobjekts veranlasst sind (> BFH vom 14.12.2004 – BStBl 2005 II S. 343)."
LittleArrow am 13. März 2009 11:37 Diese Worte habe ich nicht verstanden: "Da die Richtlinien und Hinweise im Internet schwer zu sind...".
Was meinst Du?
...also, sorry. Da hatte ich wohl Tastaturausfall.
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Ich meinte "schwer zu finden sind".
Wie peinlich, wo ich doch immer noch mal drübergucke, was da geschrieben steht.
...also, ist heute wohl nicht mein Tag.Ich hab vergessen zu beschreiben, was passiert, wenn es Herstellungskosten sind.
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Die sind dann ganz klar vom Veräußerungserlös abzuziehen.
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Und wie unterscheidet man (nachträgliche) HK von Erhaltungsaufwand? Dazu gibt es ein längeres BMF-Schreiben vom 18.07.2003, zu finden unter:
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http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMFStartseite/Aktuelles/BMFSchreiben/VeroffentlichungenzuSteuerarten/einkommensteuer/075.html

Es zählt der Verkaufpreis. Die Differenz ergibt sich aus dem Anschaffungpreis zzgl. der nachgewiesenen Aufwendungen abzüglich der Abschreibung für Anlagevermögen. Da erhaltungsnahe Aufwendungen relativ kurzfristig abschreibbar sind, dürfte der zu verteuernde Gewinn recht hoch werden. Da gibt es aber mit Sicherheit Gestaltungsmöglichkeiten, die einen schonenden Verkauf ermöglichen. Suchen Sie sich dazu einen pfiffigen Berater! Hier auf einem öffentlich zugänglichen Portal wird sich dazu niemand äußern können.
Das ist wohl richtig, möchte mir nur so ein paar Tips holen! Danke
...also, KÖNNEN schon :-)
firstguardian am 13. März 2009 10:17 Na dann man tau!
Die zusätzlich durchgeführten Investitution sind Verluste und somit steuermindernd.
Super das war genau das was ich brauchte. Mir fehlte nur der passende zusammenhang! DANKE
...also, mag ja sein, dass du sowas brauchst, aber ein Zusammenhang ist - zumindest für mich - nicht erkennbar.
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Ich sehe nur eine orientierungslos in der Gegend herumstehende Behauptung, die durch nichts gestützt wird.
Das die investituionen Verluste sind und somit steuermindernd, möchte natürlich so wenig wie möglich Steuern bezahlen!!!!

Ein bisschen genauer, bitte!
Möchte mein Haus unter 10 j Eigenbesitz verkaufen, wir haben schon jede menge in der Zeit gemacht, zb Dach neu, Badezimmer neu usw. Sind diese Dinge zum Gewinn dazu zu rechnen?
Wieso sollte man "diese Dinge" zum Gewinn addieren müssen?? Das waren doch Kosten und keine Erträge! Frag einen steuerlichen Berater - offensichtlich hast du von der Thematik überhaupt keinen Plan. (nicht böse gemeint)
fairsite am 13. März 2009 10:12 ich schließe mich der Meinung an, dass es sicherlich pfiffige Berater gibt, die den Verkauf abwickeln können.
Warum ist es eigentlich so schlimm, wenn man seine Arbeitskraft in ein Projekt gesteckt hat und diesen Gewinn beim Verkauf versteuern darf?
Mir ist das mit sehr vielen Kapitalanlagen so passiert. Die Gebühren an Vermögensberater waren hoch, Einkommensteuern wurden davon bestimmt bezahlt, mein Geld ist futsch und meine steuerliche Verlusterklärung schiebe ich von Jahr zu Jahr auf Zeiten, wenn es wieder möglich ist, an Firmen - Fonds - Aktien Gewinne, zu glauben. Zuerst sollen die alle mal ihre Firmen selbst retten.
kiramarie am 13. März 2009 11:55 @tuttimaus:Kannst du so einfach verkaufen? hast du Eigenheimzulage bekommen? Ich frage deshalb, weil ein Bekannter z.Zt.in Eigenleistung baut u. diese Häuser erst nach 10 Jahren verkaufen kann. Wegen der Spekulationssteuer, die ansonsten fällig würde.Kenne mich da aber auch nicht so gut aus.Würde mich da auch an einen Fachmann wenden.
...also, auch wenn die Gegenfrage mit der EigZul von Kira ein bisschen zusammenhanglos erscheint.... ist sie gar nicht.
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Denn wenn du EigZul bekommen hast, dann hast du in dieser Zeit das Grundstück zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Der Verkauf wäre dann nicht mehr steuerverstrickt, da die Spekulationsfrist nicht greift, wenn man in drei Jahren das Grundstück zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat.
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Danke, Kira, für den Hinweis.
Ja kann verkaufen, habe seit 2 Jahren auch schon Mieter drin und bekomme aus dem Grund auch keine Eigenheimzulage mehr!
...also, verstehe ich das richtig, dass du aber selbst von 19xx bis 200x drin gewohnt hast?
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So eine Aussage ist wesentlich und hätte in der Frage auftauchen müssen.
DH
@Kiramarie
Wenn du schon DH schreibst, dann klicke auch auf den blauen Daumen :))
käsbrot u. jockl: mein DH war ironisch gemeint.Hätte es besser dazu geschrieben.Heute sind mal wieder viele Spaß-User unterwegs.
Für solch einen Unsinn, dafür auch noch 3 DH´s ?. Was geht nur in manchen Köpfen vor ?
Dumme Fragen gehören entsprechend beantwortet. Huch, DUMME Fragen gibts ja nur bei unter 10 J...
ich habe bei mir selbst schon häufig festgestellt, dass die Formulierung der Frage auf der ersten Seite sehr schwierig - kurz - zu fassen ist. Das wird dem "10Jährigen" auch passiert sein.
Ring ring, jetzt hat es auch bei mir geklingelt :-))