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Wenn ich unter 10 J ein Haus verkaufe sind modernisierungen dann für mich positiv? Steuerlich!

gefragt von tuttimaus am 13.03.2009 um 9:39 Uhr
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Finanzen x 23.786 Steuern x 2.948 Haus verkauf x 14

anonym
beantwortet von migrowe am 13. März 2009 09:40
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Unter 10J bist du gar nicht geschäftsfähig!! ;-)

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 13. März 2009 09:41

DH

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 13. März 2009 09:42

@Kiramarie

Wenn du schon DH schreibst, dann klicke auch auf den blauen Daumen :))

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 13. März 2009 11:57

käsbrot u. jockl: mein DH war ironisch gemeint.Hätte es besser dazu geschrieben.Heute sind mal wieder viele Spaß-User unterwegs.

Kommentar von jockl am 13. März 2009 09:51

Für solch einen Unsinn, dafür auch noch 3 DH´s ?. Was geht nur in manchen Köpfen vor ?

Kommentar von migrowe am 13. März 2009 09:55

Dumme Fragen gehören entsprechend beantwortet. Huch, DUMME Fragen gibts ja nur bei unter 10 J...

Kommentar von A2c99fc20da9370d1e4d068609471fe2smallfairsite am 13. März 2009 10:06

ich habe bei mir selbst schon häufig festgestellt, dass die Formulierung der Frage auf der ersten Seite sehr schwierig - kurz - zu fassen ist. Das wird dem "10Jährigen" auch passiert sein.

Kommentar von tuttimaus am 13. März 2009 13:42

Ring ring, jetzt hat es auch bei mir geklingelt :-))


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 13. März 2009 09:43
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Wenn das Haus innerhalb der Spelulationsfrist von 10 Jahren verkauft wird, zählen alle Reparaturen udn Sanierungsmassnahmen als Kosten die den Spekulatonsgewinn mindern.

Kommentar von dackelnero am 13. März 2009 09:52

"zählen alle..."
.

...also, das steht in meiner Ausgabe des § 23 (3) Satz 1 nicht drin. Kannst du bitte weiterhelfen?


anonym
beantwortet von dackelnero am 13. März 2009 10:00
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...also, bei den Modernisierungskosten musst du mehrfach unterscheiden. Sind es (nachträgliche) Herstellungskosten oder eher Erhaltungsaufwand?
.
Wenn es Erhaltungsaufwand ist: Sind die "allein oder ganz überwiegend durch die Veräußerung veranlasst" oder sind sie während der Vermietungsphase entstanden und dadurch veranlasst?
.
Lies dazu den H 23 "Werbungskosten". Da die Richtlinien und Hinweise im Internet schwer zu sind, habe ich den Text hier reinkopiert und entsprechend gekürzt:
.
"Werbungskosten sind grundsätzlich alle durch ein Veräußerungsgeschäft... veranlassten Aufwendungen ..., die weder zu den (nachträglichen) Anschaffungs- oder Herstellungskosten des veräußerten Wirtschaftsguts gehören,...noch wegen privater Nutzung unter das Abzugsverbot des § 12 EStG fallen. ... Abziehbar können z. B. auch Erhaltungsaufwendungen sein, soweit sie allein oder ganz überwiegend durch die Veräußerung des Mietobjekts veranlasst sind (> BFH vom 14.12.2004 – BStBl 2005 II S. 343)."

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 13. März 2009 11:37

Diese Worte habe ich nicht verstanden: "Da die Richtlinien und Hinweise im Internet schwer zu sind...".

Was meinst Du?

Kommentar von dackelnero am 13. März 2009 11:52

...also, sorry. Da hatte ich wohl Tastaturausfall.
.
Ich meinte "schwer zu finden sind". Wie peinlich, wo ich doch immer noch mal drübergucke, was da geschrieben steht.

Kommentar von dackelnero am 13. März 2009 12:02

...also, ist heute wohl nicht mein Tag.Ich hab vergessen zu beschreiben, was passiert, wenn es Herstellungskosten sind.
.
Die sind dann ganz klar vom Veräußerungserlös abzuziehen.
.
Und wie unterscheidet man (nachträgliche) HK von Erhaltungsaufwand? Dazu gibt es ein längeres BMF-Schreiben vom 18.07.2003, zu finden unter:
.
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMFStartseite/Aktuelles/BMFSchreiben/VeroffentlichungenzuSteuerarten/einkommensteuer/075.html


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 13. März 2009 09:50
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Es zählt der Verkaufpreis. Die Differenz ergibt sich aus dem Anschaffungpreis zzgl. der nachgewiesenen Aufwendungen abzüglich der Abschreibung für Anlagevermögen. Da erhaltungsnahe Aufwendungen relativ kurzfristig abschreibbar sind, dürfte der zu verteuernde Gewinn recht hoch werden. Da gibt es aber mit Sicherheit Gestaltungsmöglichkeiten, die einen schonenden Verkauf ermöglichen. Suchen Sie sich dazu einen pfiffigen Berater! Hier auf einem öffentlich zugänglichen Portal wird sich dazu niemand äußern können.

Kommentar von tuttimaus am 13. März 2009 09:55

Das ist wohl richtig, möchte mir nur so ein paar Tips holen! Danke

Kommentar von dackelnero am 13. März 2009 10:00

...also, KÖNNEN schon :-)

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 13. März 2009 10:17

Na dann man tau!


anonym
beantwortet von jockl am 13. März 2009 09:50
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Die zusätzlich durchgeführten Investitution sind Verluste und somit steuermindernd.

Kommentar von tuttimaus am 13. März 2009 09:53

Super das war genau das was ich brauchte. Mir fehlte nur der passende zusammenhang! DANKE

Kommentar von dackelnero am 13. März 2009 11:55

...also, mag ja sein, dass du sowas brauchst, aber ein Zusammenhang ist - zumindest für mich - nicht erkennbar.
.
Ich sehe nur eine orientierungslos in der Gegend herumstehende Behauptung, die durch nichts gestützt wird.

Kommentar von tuttimaus am 13. März 2009 13:46

Das die investituionen Verluste sind und somit steuermindernd, möchte natürlich so wenig wie möglich Steuern bezahlen!!!!


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 13. März 2009 09:41
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Ein bisschen genauer, bitte!

Kommentar von tuttimaus am 13. März 2009 09:43

Möchte mein Haus unter 10 j Eigenbesitz verkaufen, wir haben schon jede menge in der Zeit gemacht, zb Dach neu, Badezimmer neu usw. Sind diese Dinge zum Gewinn dazu zu rechnen?

Kommentar von migrowe am 13. März 2009 09:47

Wieso sollte man "diese Dinge" zum Gewinn addieren müssen?? Das waren doch Kosten und keine Erträge! Frag einen steuerlichen Berater - offensichtlich hast du von der Thematik überhaupt keinen Plan. (nicht böse gemeint)

Kommentar von A2c99fc20da9370d1e4d068609471fe2smallfairsite am 13. März 2009 10:12

ich schließe mich der Meinung an, dass es sicherlich pfiffige Berater gibt, die den Verkauf abwickeln können.

Warum ist es eigentlich so schlimm, wenn man seine Arbeitskraft in ein Projekt gesteckt hat und diesen Gewinn beim Verkauf versteuern darf?

Mir ist das mit sehr vielen Kapitalanlagen so passiert. Die Gebühren an Vermögensberater waren hoch, Einkommensteuern wurden davon bestimmt bezahlt, mein Geld ist futsch und meine steuerliche Verlusterklärung schiebe ich von Jahr zu Jahr auf Zeiten, wenn es wieder möglich ist, an Firmen - Fonds - Aktien Gewinne, zu glauben. Zuerst sollen die alle mal ihre Firmen selbst retten.

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 13. März 2009 11:55

@tuttimaus:Kannst du so einfach verkaufen? hast du Eigenheimzulage bekommen? Ich frage deshalb, weil ein Bekannter z.Zt.in Eigenleistung baut u. diese Häuser erst nach 10 Jahren verkaufen kann. Wegen der Spekulationssteuer, die ansonsten fällig würde.Kenne mich da aber auch nicht so gut aus.Würde mich da auch an einen Fachmann wenden.

Kommentar von dackelnero am 13. März 2009 12:07

...also, auch wenn die Gegenfrage mit der EigZul von Kira ein bisschen zusammenhanglos erscheint.... ist sie gar nicht.
.
Denn wenn du EigZul bekommen hast, dann hast du in dieser Zeit das Grundstück zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Der Verkauf wäre dann nicht mehr steuerverstrickt, da die Spekulationsfrist nicht greift, wenn man in drei Jahren das Grundstück zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat.
.
Danke, Kira, für den Hinweis.

Kommentar von tuttimaus am 13. März 2009 13:48

Ja kann verkaufen, habe seit 2 Jahren auch schon Mieter drin und bekomme aus dem Grund auch keine Eigenheimzulage mehr!

Kommentar von dackelnero am 13. März 2009 14:20

...also, verstehe ich das richtig, dass du aber selbst von 19xx bis 200x drin gewohnt hast?
.
So eine Aussage ist wesentlich und hätte in der Frage auftauchen müssen.


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