kann das dann rechtliche Konsequenzen für mich haben?
So lange Sie bzw. Ihr Hund im Rahmen des den Notwehrparagraphen §32 StGB handeln, kein Problem. §32 StGB Abs. 2 sagte hierzu: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. §33 StGB "Notwehrüberschreitung": Überschreitet der Verteidiger die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft. Allerdings müssen Angriff und Verteidung (in Notwehr) in Relation zueinander stehen. Ist der Angriff abgewendet sind auch die Verteidigungsmaßnahmen einzustellen. Interessant sind auch §34 StGB "Rechtfertigender Notstand" und §35 StGB "Entschuldigender Notstand". Mehr dazu unter http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/index.html Peter Kleinsorge
ich habe unseren hund versichern lassen! das war auch gut so... ich wohnte damals in einem ghetto wo man sich nie wirklich sicher gefühlt hat! das war unter anderem auch der grund warum ich mir einen hund zugelegt habe, denn ich finde dazu ist ein hund auch da... um mich, sein frauchen zu beschützen!!!! ja dann wurde ich eines abends von so einem besoffenen drecks.pack angegriffen und mein hund hat ihm richtig schön in die ... gebissen! ich musste nichts bezahlen... auch dieser besoffene hans hat mich angezeigt, wurde aber alles fallen gelassen!

Rein theoretisch ja, wenn der Angreifer dich anzeigt wegen Körperverletzung. Ist zwar krass, aber deutsches Gesetz.
WEnn der Hund aber eine Ausbildung hat, mindestens als Begleithund, besser noch als Schutzhund(SchH) hast du gute Chancen daraus zu kommen, ohne das der Hund Auflagen bekommt (Maulkorb z.B) da der Hund bei solchen Prüfungen auch einen Wesenstest bestehen muss.

Notwehr! Wer ist so bekloppt einen Hundehalter zu überfallen?
Kommt drauf an, was du für einen Hund hast. Im Normalfall zwar nicht, aber wenn du einen Rotti oder Pit Bull hast, dann wird das über die Medien gehen, und allein schon das Schmierenblatt mit dem vier weißen Buchstaben auf rotem Hintergrund wird das dann gerne aufgreifen um damit den Druck auf die Gerichte zu erhöhen. Die Medien suchen die Schuld immer bei den Tieren und hinterfragen nie die Ursachen.
Eher nicht.
Aber Du wirst einen Zeugen dafür brauchen, daß Du angegriffen wurdest.
Und natürlich hat es für den Angreifer Konsequenzen, denn Du wirst ihn ja sicherlich anzeigen.

ja, denn würde dich ein freund verteidigen, wäre er auch dran, wegen körperverletzung, da er ja im grunde nix mit der sache zu tun hat... er könnte die polizei rufen, mehr nicht...
und da du die "aufsichtspflicht" für deinen hund hast, müsstest du auch haften... es sei denn dein hund kann telefonieren...

klar... Das ist Deutschland... Genau wie du keinen Einbrecher nur ein Haar krümmen darfst o.Ä. Da finde ich US. Gesetze teils besser man muss son Einbrecher ja nich gleich umbringen aber ihm so nen paar aufe Glocke geben das der ersma nix mehr macht find ich ok...

nö, nur für die Haftpflichtversicherung des Hundes

glaube ich nicht. sei stolz auf ihn und kauf ihm eine leberwurst!!! meinem hab ich eine gekauft....

warum werden gerade alle überfallen, angegriffen bedroht?
ist Dir sowas schon passiert?
tommi36 am 4. November 2009 00:17 die phantasiert nur....
Das kommt darauf an, wie der Angriff zu werten ist, wie die Gefahr eingeschätzt wird etc. und dann ist natürlich die Frage, ob der Hund instinktiv gehandelt hat oder ob du ihm ein Signal zur Verteidigung gegeben hast, die möglicherweise unverhältnismäßig war.

Nein - der darf den ruhig tüchtig in den A. beissen - gut so und erlaubt!
also, wenn du deinen hund an der leine hattest und der normalerweiße nicht bissig ist denke ich, ist es eigentlich kein problem,wenn du angegriffen wurdest und er beist zum schutz.vor gericht kann es nur probs geben wenn es ein bekannter beisser oder ein kampfhund ohne wesenstest ist, evtl musst du dann nen wesenstest machen. also dein hund hehe
Mein Hund ist ein Tervueren. Er ist kein Beißer, er hat den Wesenstest bestanden, und ich hab den Hundeführerschein!

bravo hundi! ich kann mich ja auch nicht in einen kaktus setzen und dann jammern, dass es piekt! :D oder gar den blumenliebhaber verklagen.
Ja leider darf dich der Angreifer dann wegen Körperverletzung anzeigen und das Vet-Amt. kann dir Auflagen machen.
Notwehr kann man nicht anzeigen.
Wenn man belegen kann, dass es Notwehr war.