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Wenn ich überfallen werde und mein Hund mich dann verteidigt, das heißt den Angreiger beißt,..

gefragt von tanztrainer1tanztrainer1 am 04.11.2009 um 0:13 Uhr

kann das dann rechtliche Konsequenzen für mich haben?


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Kleinsorge
beantwortet von Kleinsorge am 4. November 2009 11:48
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So lange Sie bzw. Ihr Hund im Rahmen des den Notwehrparagraphen §32 StGB handeln, kein Problem. §32 StGB Abs. 2 sagte hierzu: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. §33 StGB "Notwehrüberschreitung": Überschreitet der Verteidiger die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft. Allerdings müssen Angriff und Verteidung (in Notwehr) in Relation zueinander stehen. Ist der Angriff abgewendet sind auch die Verteidigungsmaßnahmen einzustellen. Interessant sind auch §34 StGB "Rechtfertigender Notstand" und §35 StGB "Entschuldigender Notstand". Mehr dazu unter http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/index.html Peter Kleinsorge


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anonym
beantwortet von Missy83 am 4. November 2009 18:35
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ich habe unseren hund versichern lassen! das war auch gut so... ich wohnte damals in einem ghetto wo man sich nie wirklich sicher gefühlt hat! das war unter anderem auch der grund warum ich mir einen hund zugelegt habe, denn ich finde dazu ist ein hund auch da... um mich, sein frauchen zu beschützen!!!! ja dann wurde ich eines abends von so einem besoffenen drecks.pack angegriffen und mein hund hat ihm richtig schön in die ... gebissen! ich musste nichts bezahlen... auch dieser besoffene hans hat mich angezeigt, wurde aber alles fallen gelassen!


cara1002
beantwortet von cara1002 am 4. November 2009 00:16
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Rein theoretisch ja, wenn der Angreifer dich anzeigt wegen Körperverletzung. Ist zwar krass, aber deutsches Gesetz.

WEnn der Hund aber eine Ausbildung hat, mindestens als Begleithund, besser noch als Schutzhund(SchH) hast du gute Chancen daraus zu kommen, ohne das der Hund Auflagen bekommt (Maulkorb z.B) da der Hund bei solchen Prüfungen auch einen Wesenstest bestehen muss.

Kommentar von jalon am 4. November 2009 00:23

"rein theoretisch ja" - so wirklich krass das auch ist.

Kommentar von 1995afdc46267a8fcdee2387015c0674smallcara1002 am 4. November 2009 00:32

aha...

Kommentar von LeaderG am 4. November 2009 16:12

Das dürfte wohl unter Notwehr fallen.


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 4. November 2009 00:17
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Notwehr! Wer ist so bekloppt einen Hundehalter zu überfallen?


anonym
beantwortet von Stephan73 am 4. November 2009 00:18
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Kommt drauf an, was du für einen Hund hast. Im Normalfall zwar nicht, aber wenn du einen Rotti oder Pit Bull hast, dann wird das über die Medien gehen, und allein schon das Schmierenblatt mit dem vier weißen Buchstaben auf rotem Hintergrund wird das dann gerne aufgreifen um damit den Druck auf die Gerichte zu erhöhen. Die Medien suchen die Schuld immer bei den Tieren und hinterfragen nie die Ursachen.



anonym
beantwortet von anjanni am 4. November 2009 00:14
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Eher nicht.

Aber Du wirst einen Zeugen dafür brauchen, daß Du angegriffen wurdest.

Und natürlich hat es für den Angreifer Konsequenzen, denn Du wirst ihn ja sicherlich anzeigen.


independance
beantwortet von independance am 4. November 2009 00:15
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ja, denn würde dich ein freund verteidigen, wäre er auch dran, wegen körperverletzung, da er ja im grunde nix mit der sache zu tun hat... er könnte die polizei rufen, mehr nicht...

und da du die "aufsichtspflicht" für deinen hund hast, müsstest du auch haften... es sei denn dein hund kann telefonieren...


Adel95
beantwortet von Adel95 am 4. November 2009 00:15
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nö notwehr


Mjamjam
beantwortet von Mjamjam am 4. November 2009 00:16
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klar... Das ist Deutschland... Genau wie du keinen Einbrecher nur ein Haar krümmen darfst o.Ä. Da finde ich US. Gesetze teils besser man muss son Einbrecher ja nich gleich umbringen aber ihm so nen paar aufe Glocke geben das der ersma nix mehr macht find ich ok...

Kommentar von 54a9f616b4fcf9efc12174b6ada1de3csmalltommi36 am 4. November 2009 00:16

oh, schon wieder Ausgang aus dem Knast?

Kommentar von 77262a95acda936a134e2474b5543123smallMjamjam am 4. November 2009 00:19

ja <3 Naja ich versuch aber mich zusammen zu reißen um dir nich auchn paar 'uffe Glocke zu geben ;) ... -.-'

Kommentar von 1995afdc46267a8fcdee2387015c0674smallcara1002 am 4. November 2009 00:17

Ja stimmt, mit den Einbrechern in D ist es genauso...du wirst überfallen und darfst Dich nicht mal in Deinem eigenem Haus dagegen wehren...schon hart sowas.

Kommentar von LeaderG am 4. November 2009 16:13

Wer hat dir den das erzählt?


tommi36
beantwortet von tommi36 am 4. November 2009 00:16
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nö, nur für die Haftpflichtversicherung des Hundes


klausbert
beantwortet von klausbert am 4. November 2009 00:16
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glaube ich nicht. sei stolz auf ihn und kauf ihm eine leberwurst!!! meinem hab ich eine gekauft....


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 4. November 2009 00:16
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warum werden gerade alle überfallen, angegriffen bedroht?

ist Dir sowas schon passiert?

Kommentar von 54a9f616b4fcf9efc12174b6ada1de3csmalltommi36 am 4. November 2009 00:17

die phantasiert nur....


anonym
beantwortet von benjiman am 4. November 2009 00:18
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Das kommt darauf an, wie der Angriff zu werten ist, wie die Gefahr eingeschätzt wird etc. und dann ist natürlich die Frage, ob der Hund instinktiv gehandelt hat oder ob du ihm ein Signal zur Verteidigung gegeben hast, die möglicherweise unverhältnismäßig war.


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 4. November 2009 00:21
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Nein - der darf den ruhig tüchtig in den A. beissen - gut so und erlaubt!


Kittymogul
beantwortet von Kittymogul am 4. November 2009 00:21
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ich hoffe doch mal nicht



lito40
beantwortet von lito40 am 4. November 2009 00:25
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also, wenn du deinen hund an der leine hattest und der normalerweiße nicht bissig ist denke ich, ist es eigentlich kein problem,wenn du angegriffen wurdest und er beist zum schutz.vor gericht kann es nur probs geben wenn es ein bekannter beisser oder ein kampfhund ohne wesenstest ist, evtl musst du dann nen wesenstest machen. also dein hund hehe

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 4. November 2009 16:17

Mein Hund ist ein Tervueren. Er ist kein Beißer, er hat den Wesenstest bestanden, und ich hab den Hundeführerschein!


quasi811
beantwortet von quasi811 am 4. November 2009 10:23
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bravo hundi! ich kann mich ja auch nicht in einen kaktus setzen und dann jammern, dass es piekt! :D oder gar den blumenliebhaber verklagen.


anonym
beantwortet von Sternenbande am 4. November 2009 15:44
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Ja leider darf dich der Angreifer dann wegen Körperverletzung anzeigen und das Vet-Amt. kann dir Auflagen machen.

Kommentar von LeaderG am 4. November 2009 16:13

Notwehr kann man nicht anzeigen.

Kommentar von Sternenbande am 4. November 2009 20:08

Wenn man belegen kann, dass es Notwehr war.


anonym
beantwortet von LeaderG am 4. November 2009 16:13
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Das wäre dan Notwehr.


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