Frage von Martina140283 20.03.2009

Wenn ich sterbe - wohin kommt mein Sohn?

  • Antwort von Gezill 20.03.2009
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    klär doch mal ab, ob dein neuer lebensgefährte deinen sohn adoptieren kann. dann würde er bei ihm bleiben, da er dann als vater gilt.

  • Antwort von thomas37 20.03.2009
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    eigentlich zum Vater des Kindes ansonsten glaube ich müsste dein LG ihn adoptieren

  • Antwort von Farmgirl 20.03.2009
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Am besten im Testament verankern und frag bitte einen Anwalt, ob du damit Aussicht auf Erfolg hast. Du hast ja schließlich gute Gründe und der Vater hat kein Sorgerecht. Dein Partner könnte das Kind auch adoptieren. Aber wir wollen mal hoffen, dass der Fall nicht eintreten muss!

  • Antwort von Virginia47 20.03.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ich habe letztens gerade im Fernsehen gesehen, dass man eine Verfügung erstellenkann und darin vorschlagen kann, wohin das Kind kommen soll. Das wird auf jeden Fal berücksichtigt. Letztendlich entscheidet jedoch das Jugendamt.

    Ich wusste es damals nicht und habe es in mein Testament geschrieben, dass ich nicht will, dass meine Kinder zum Vater kommen, sondern zu meiner Schwester.

  • Antwort von gri1su 20.03.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Du kannst eine Verfügung machen, in der genau festgelegt, wo Dein Sohn im Fall des Falles hinkommen soll. Sinnvoll wäre diese Verfügung notariell beglaubigt. Eine zweite Möglichkeit wäre die Adoption durch Deinen Lebensgefährten. Damit wäre die Frage, wohin mit dem Sohn, automatisch geklärt.

  • Antwort von Kristall08 20.03.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Dann mach unbedingt ein Testament, in dem Du das festlegst. Dann bist Du auf der sicheren Seite, denn Dein Sohn ist noch zu jung, um das zu entscheiden.

    Du kannst dann noch das Jugendamt davon in Kenntnis setzen, dass für diesen Fall eine Regelung von Dir getroffen wurde. Die sind sicher froh, wenn sie in so einem Fall klare Anweisungen vorfinden und nicht erst die ganzen Verhältnisse klären müssen.

  • Antwort von Ajamos 20.03.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Mit dieser Frage wendest du dich besser ans Jugendamt. Es kann auch sein das du eine Verfügung erlassen kannst,wo drin steht das Dein Sohn bei deinem Lebenspartner bleiben soll. Sonst frage mal einen Anwalt. Ich hoffe doch du bist nicht ernsthaft krank??

  • Antwort von Plitsch 20.03.2009

    hakko du kann st das bei einem notar und jugendamt fest legen lassen das der kleinen bei deinem freund bleibt.denn wenn das jugendamt sieht das der leibliche vater nicht in der lage ist sich um das kind zu kümmer bekommt er es sowie so nicht. oder du fragst deinen neuen ob er das kind apoptieren möchte dann muss der leibliche vater sein o.k geben dann würde der kleine nach deinem tot bei deinem freund bleiben. aber wieso solltest du sterben??? bist du krank??

  • Antwort von Bea26 20.03.2009

    Hallo Martina140283

    Deine Frage ist mir sehr konkret gestellt. Bist Du ernsthaft krank oder ist es "nur" zur Vorbeugung?

    Du kannst in einem Testament schreiben, was Du Dir für Deinen Sohn wünscht.

    Du kannst aber auch beim Jugendamt nachfragen was es für Möglichkeiten gibt.

    Warum heiratest Du nicht Deinen Lebensgefährten und er adoptiert das Kind?

    Mein Bruder hatte mit seiner Freundin ein Kind. Die Frau starb und das Kind war bei ihrem neuen Lebensgefährten. Das war in den 80er Jahren. Wie das heute geregelt würde hier weiß ich nicht.

    Falls Du einen Anwalt hast, könntest Du ihn doch fragen. Er müsste sich doch auskennen. Aber auch caritative Einrichtungen können Dir weiterhelfen.

    Ich wünsche Dir alles Gute und hoffe, dass es Dir gut geht.

    Liebe Grüße Bea26

  • Antwort von anjanni 20.03.2009

    Es ist gut, daß Du darüber nachdenkst.

    Du kannst testamentarisch verfügen, wer im Falle Deines Todes das Sorgerecht bekommen sollte. Sprich vorher mit dieser Person!

    Diese Person kann auch Dein jetziger Lebensgefährte sein - aber bedenke, daß es Euch auch gemeinsam bei einem Unfall treffen könnte. Auch für den Fall würde ich mir daher einen Notfallplan überlegen.

  • Antwort von ninja187 20.03.2009

    du kannst ein schreiben verfassen, und es dann beim jugendamt abgeben, das wird dann berücksichtigt.

  • Antwort von lananel 20.03.2009

    Normalerweiße.. Kommt er dann zu Patentante oder Onkel... wenn dies nich vorhanden ist ins Heim oder in eine Pflegefamile

  • Antwort von Tiermetzger 20.03.2009

    Frag doch auf dem Jugendamt oder so nach. In Österrreich ist vieles seltsam, das kann man als normaler Mensch wirklich nicht wissen.

  • Antwort von sonnenlady 20.03.2009

    Du kannst ein Testament aufsetzen, in dem du deinen Wunsch ganz klar äußerst. Auch, warum er dann nicht zum Vater soll.

    In dem Alter werden die Wünsche der Kinder auch schon berücksichtigt. Aber das wichtigste - das Jugendamt prüft in solch einem Falle sehr genau, wer sich gut um das Kind kümmern kann.

    Bevorzugt wird immer eine Lösung, die das Kind in seinem gewohnten Umfeld belässt.

    Das sollte in Österreich nicht anders sein als in Dtl.

    Also mach dir nicht allzu viele Sorgen. :-)

  • Antwort von Shira 20.03.2009

    Das kannst du selbst bestimmen. Regel es mit einem Rechtsanwalt.

    So ist es zumindest in Deutschland.

  • Antwort von Floeckli 20.03.2009

    hast Du den vor in nächster Zeit zu sterben?? Oder hast Du eine schlimme Krankheit? Ich denke Lebenspartner übertragen und dann wird er für Deinen Sohn sorgen dürfen!

  • Antwort von Eselin 20.03.2009

    Das kann man so pauschal nicht sagen. Vorübergehend käme er mit ziemlicher Sicherheit in eine Pflegefamilie und dann würde geschaut, ob in der engeren Verwandtschaft jemand geeignet ist, das Kind zu sich zu nehmen. Aber Pflegefamilie oder Kinderheim sind nicht auszuschließen. Was hättest du gegen Pflegefamilie? Ich finde das immer eine gute Lösung.

  • Antwort von supergirl2271 20.03.2009

    normalerweise zu den taufpaten.ich hab keine ahnung ob man sowas im testament festlegen kann????Aber was machst du dir für gedanken

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