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Wenn ich sterbe, woher erfährt das der Rechtsanwalt, bei dem ich mein Testament hinterlegt habe?

gefragt von PatBoPatBo am 20.07.2007 um 8:17 Uhr

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lachnieth
beantwortet von lachnieth am 20. Juli 2007 09:24
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Hinterlege Dein Testament bei einem Amtsgericht Deiner Wahl. Dieses informiert dann das Standesamt, welches Deine Geburt registriert hat.
Nach Deinem (hoffentlich nicht so schnellen) Ableben wird über das Standesamt Deines letzten Wohnortes das Standesamt Deines Geburtsortes informiert und dieses leitet dann die Nachricht Deines Todes an das Amtsgericht welches Dein Testament hat weiter.
Dann wird von diesem Amtsgericht eine Testamentseröffnung bzw. Information aller Erben veranlasst.

Kommentar von B1e7156b56f68f91ca896274da6882d9smallwaterlilies am 20. Juli 2007 10:15

Ganz genau.

Kommentar von juranimo am 27. September 2009 20:10

100% Acknowledge. Also wenn du es nochmal beglaubigt oder ganz sicher wissen willst, frag einen Anwalt. Vielleicht hilft dir auch das hier: http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html


soust
beantwortet von soust am 20. Juli 2007 08:27
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Wenn man mal von Luises guter Empfehlung absieht: wenn Du ein Testament machst, solltest Du auch sonst für den Todesfall vorsorgen.

Zu dieser Vorsorge kann eine formlose schriftliche Erklärung gehören, die von den Hinterbliebenen leicht aufzufinden ist und in der Du mitteilst, wo Dein Testament liegt, ob und wenn ja, in welcher Form Du für Deine Beerdigung vorgesorgt hast und wo z.B. die Versicherungsscheine für Deine Versicherungen liegen etc.

Wenn Du verheiratet bist, wirst Du Deinen Partner/Deine Partnerin ja wohl auf alle Fälle in Deine Vorbereitungen einweihen bzw. sie mit ihm/ihr gemeinsam treffen.


Luise
beantwortet von Luise am 20. Juli 2007 08:21
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Gute Frage. Hinterlege das Testament auch beim Amtsgericht, dort ist das Nachlaßgericht und die sind zuständig.

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 20. Juli 2007 09:18

Wenn es ein offizielles Testament ist, liegt es dort sowieso schon - nicht nur beim Notar!


schurke
beantwortet von schurke am 20. Juli 2007 23:48
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Ein Testament wird beim/mit Notar und nicht Rechtanwalt angefertigt, dieser schickt es an das Amtsgericht, von denen bekommst Du einen "Hinterlegungsschein" und auch eine Rechnung.

Wenn Du dies mit Deiner Abschrift des Testaments zu Deinen geodneten Unterlagen legst, werden Deine Erben auch alles finden.

Sie wenden sich dann entweder an das Gericht oder an den Notar, der dann alles in die Wege leitet. Dann werden auch alle Erben vom Gericht informiert.


PatBo
beantwortet von PatBo am 22. Juli 2007 17:52
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Vielen, lieben Dank an die Beantworter meiner Frage.


Panaemorfa
beantwortet von Panaemorfa am 21. Juli 2007 10:48
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Notare, Rechtsanwälte, Standesämter und Amtsgerichte sind "vernetzt" - so erfährt jeder von deinem Ableben!

Überprüft dann seine Dateien, ob ein Testament oder Edikt aufliegt und meldet dies.


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