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wenn ich sozialhilfe beantrage, wie sieht das mit der wohnung aus?

gefragt von baby02161 am 07.07.2008 um 17:41 Uhr

Gestern han mein Mann sich nach 16 Jahren von mir getrennt, weil er jetzt eine 21 jährige liebt. Ich werde jetzt wohl Unterstüzun vom Sozialamt beantragen müssen, da ich seid 10 Jahren nicht mehr arbeiten war. Wir haben eine Haus zur Miete aber ich hab mal gehört das das nach Quadratmetern geht. Wir haben drei Kinder im alter von 11,7,und 5 Jahren. Wer kann mir helfen und mir sagen was ich machen soll??

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anonym
beantwortet von SabineKO am 7. Juli 2008 17:55
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Aus Erfahrung kann ich sagen: sofort einen Anwalt aufsuchen, Dein Mann muß für die Kinder und Dich Unterhalt zahlen. Er kann versuchen, Deinen Unterhalt zu kürzen, deswegen mußt Du Dich bewerben (halbtags bei 3 Kindern) und nachweisen, dass Du nach 10 Jahren so schnell nichts bekommst. Aber da hilft Dir dein Anwalt! Sofort einen suchen und nur da bleiben, wenn du Vertauen zu Ihm hast! Dein Mann MUSS aber auf alle Fälle zahlen!! Viel Glück!


anonym
beantwortet von AALFI am 7. Juli 2008 17:44
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Du sollltest Deinen Mann schon mal sagen das Unterhalt für die Kinder fällig wird. Ansonsten hilft ein Anwalt bei der Berechnung des Zugewinnausgleich.


moon73
beantwortet von moon73 am 7. Juli 2008 17:44
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Da kann ich Resitance nur zustimmen: Such sofort einen Anwalt auf, dein Mann ist deinen Kindern ja unterhaltspflichtig und dir auch. Infos zur Sozialhilfe bekommst du hier: www.sozialhilfe24.de


Resistance
beantwortet von Resistance am 7. Juli 2008 17:42
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Such Dir einen Anwalt, der kann Dir helfen.


anonym
beantwortet von pacole1 am 7. Juli 2008 20:04
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Es gibt zwar Tabellen, nach denen die Miete berechnet wird.Aber es gibt auch Übergangsfristen, d.h.das für ca.!/2 Jahr auch mehr Miete bezahlt wird.Dieser Zeitraum sollte Dir genügend Spielraum geben, um mit Deinem Anwalt eine stabile finanzielle Absicherung zu erreichen.Viel Glück. LG pacole1


claudia2566
beantwortet von claudia2566 am 7. Juli 2008 17:50
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also, es gibt sogenante Richtlinien beim Sozialamt ,es geht nicht um die Quadratmeterzahl sondern darum wieviel ihr seid,also in diesem fall zu 4 das heist du kannst eine Miete beziehen von 445 Euro kaltmiete nicht mehr, alles was drüber raus geht must du drauf legen, oder dir eine billigere Wohnung suchen,es werden das Kindergeld angerechnet so wie den Unterhalt für die Kinder und dich,, die vom Sozialamt werden dir aber alles ausrechnen und dir genau sagen können was du machen musst! :-)


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 7. Juli 2008 17:45
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am besten die arge fragen

Kommentar von Dcbbefe6198f24917e603747691f4b51smallclaudia2566 am 7. Juli 2008 17:55

genau und vor allen Dingen ,,nicht zum Anwalt gehen sondern zum Jugendamt da die Kinder ja noch klein sind und das Jugendamt das mit dem Unterhalt in die Hand nimmt :-)


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