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Wenn ich selbst meine Arbeit kündige,bekomme ich dann trotzdem arbeitslosengeld1 und wird die abfind

gefragt von kawahannes am 31.10.2009 um 10:17 Uhr
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Arbeitslosengeld x 723

RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 31. Oktober 2009 10:22
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Wie kommst Du eigentlich auf das schmale Brett, dass Du bei einer eigenen Kündigung auch nur das Geringste mit einer Abfindung zu tun bekommst? Und beim Arbeitsamt fängst Du Dir erstmal eine Sperre ein, wenn die Kündigung nicht hieb- und stichfest begründet werden kann!


anonym
beantwortet von romar1581 am 31. Oktober 2009 10:21
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Ja, du wirst ALG 1 erhalten. Bei eigener Kündigung aber erst nach einer Sperrfrist. Abfindung gibt es nur, wenn dir dein Arbeitgeber kündigt, und auch nur, wenn sie vorher vereinbart war. Kündigen und dann sagen : gib mir Abfindung. Nein, so funktioniert es leider nicht!


anonym
beantwortet von Gulli1969 am 31. Oktober 2009 10:21
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Bei einer Selbstkündigung tritt eine Sperre von drei Monaten ein es sei denn die Kündigung war aus einen wichtigen nachvolziehbaren Grund! Ob du jedoch anspruch auf eine Abfindung hast bezweifle ich jedoch sehr da du ja wie gesagt selbst kündigst! Angerechnet wird eine Abfindung jedoch nicht!

Kommentar von 84a25880986b397fc023ac96cb093605smallPillhuhn am 31. Oktober 2009 10:23

Diese Antwort ist absolut korrekt.


anonym
beantwortet von eliag am 31. Oktober 2009 10:20
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Du wirst für 3 Monate gesperrt. Die Abfindung wird bei ALGI nicht angerechnet.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 31. Oktober 2009 10:19
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Wenn Du selbst kündigst, bekommst Du eine Sperre.

Kommentar von Simple_avatar3smallreamaus am 31. Oktober 2009 10:22

und so viel ich weiss auch keíne abfindung

Kommentar von Saarland60 am 31. Oktober 2009 10:36

Eine Abfindung ist ohnehin immer eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Es gibt - zumindest in Deutschland - darauf keinen Rechtsanspruch.


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