
Wie kommst Du eigentlich auf das schmale Brett, dass Du bei einer eigenen Kündigung auch nur das Geringste mit einer Abfindung zu tun bekommst? Und beim Arbeitsamt fängst Du Dir erstmal eine Sperre ein, wenn die Kündigung nicht hieb- und stichfest begründet werden kann!
Ja, du wirst ALG 1 erhalten. Bei eigener Kündigung aber erst nach einer Sperrfrist. Abfindung gibt es nur, wenn dir dein Arbeitgeber kündigt, und auch nur, wenn sie vorher vereinbart war. Kündigen und dann sagen : gib mir Abfindung. Nein, so funktioniert es leider nicht!
Bei einer Selbstkündigung tritt eine Sperre von drei Monaten ein es sei denn die Kündigung war aus einen wichtigen nachvolziehbaren Grund! Ob du jedoch anspruch auf eine Abfindung hast bezweifle ich jedoch sehr da du ja wie gesagt selbst kündigst! Angerechnet wird eine Abfindung jedoch nicht!
Pillhuhn am 31. Oktober 2009 10:23 Diese Antwort ist absolut korrekt.
Du wirst für 3 Monate gesperrt. Die Abfindung wird bei ALGI nicht angerechnet.
Wenn Du selbst kündigst, bekommst Du eine Sperre.
und so viel ich weiss auch keíne abfindung
Eine Abfindung ist ohnehin immer eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Es gibt - zumindest in Deutschland - darauf keinen Rechtsanspruch.