tina1960 am 30.01.2009 um 21:08 Uhr
das Haus ist von 1955. Muss ich auch einen Energiepass haben und wenn ja, wo beantrage ich den?
Solltest einen Energiepaß haben. Kannst Du unter anderem vom Energieversorger bekommen.
Alles andere regelst Du per notariellem Vertrag. (Bei Hausverkauf zwingend.)
Und bei der Übergabe gibst Du alle Schlüssel ab.
such dir einen notar, den brauchst du eh wegen den grundbucheintragungen.

Energiepass ist seit 1.1. auch für Häuser von vor 1965 Pflicht.
Ansonsten die Papiere, die du hast. Grundrisse etc.

Kannste nicht so ohne weiteres machen Der Kaufvertrag muß notariell beglaubigt sein. Immobilienrecht. ohne Notar ist der Vertrag nichtig. Markler brauchste nicht Kaufsumme zahlungstermin Bankverbindung Grundbuch Notartermin
tina1960 am 30. Januar 2009 22:02 lieben Dank ;-)
Aemmie am 30. Januar 2009 23:19 ;) mach ich gern. Hier ist ein Link, da kannst du alle wichtigen Informationen nachlesen ein kaufvertrag müßte auch als beispiel dabei sein.
Aemmie am 30. Januar 2009 23:20 soory link vergessen http://www.focus.de/immobilien/kaufen/tid-5424/immobilienkaufaid52081.html

Den unvermeidlichen Energiepass erstellt auf Deine Kosten ein Bausachverständiger, der von Dir beauftragt werden muß.

energiepass brauchst Du, kann man selbst machen...
glaube, da muß man sich rein arbeiten, so ohne makler.
an besten ist, Du kennst jemanden, der das schon mal durch hat.
Hallo, am besten man läßt sich ein neutrales Wertgutachten von einem Gutachter und Sachverständigen für die Immobilie erstellen. Dann kann man gegenüber dem potenziellen Käufer auch den Preis fordern ohne Preise verhandeln zu müssen. Schaut doch mal unter www.dersachverstaendige.eu nach. Die helfen euch bestimmt weiter. Gruß Heiko Kress

Wertgutachten zusammen mit einem Energiepass erstellen lassen. Ohne Wertgutachten verkaufen Sie Ihr Haus sonst evtl. unter Preis! Der Käufer sollte neben dem Energiepass Bauunterlagen - Zeichnungen/Bauzahlenberechnung/Flurkarte/Lageplan - und die Versicherungsunterlagen erhalten. Im Übrigen erstellt ein Notar den Kaufvertrag zu dem Preis, auf den Sie sich mit dem Käufer geeinigt haben.