ncteam am 16.01.2009 um 8:52 Uhr
noch bis 24 Uhrweiterfahren.
Ist das mit dem Führerschein genauso? Wenn ich den Heute abgebe, darf ich dann mit dem Auto wieder nach hause fahren, oder ist das denn Schwarzfahren und ich mache mich damit strafbar.

Das ist Schwarzfahren und ich kann mir auch nicht vorstellen, das du mit dem Auto weiterfahren darfst.

Damit machst du dich strafbar. Sobald du deinen Führerschein abgegeben hast fährst du schwarz!

Wenn die Pappe weg ist, ist sie weg. Da geht nichts mehr mit nach Hause fahren.
Schwarzfahren!
hole dir vorher ein rotes Nummernschild. Mit dem kannst du heimfahren.

nein. mach das bloss nicht. ohne schein darfst du nicht fahren. das sind nur immer doofe witze.

Ein entstempeltes Kfz ist nicht mehr versichert, also lass es!
Also soweit ich weiß, darf man an diesem Tag noch fahren, ist also auch versichert.

Auf die beiden ersten Fragen ein klares und definitives Nein! Du darfst nicht! Und ja, Du machst Dich strafbar!

Du kannst den Führerschein auch per Einschreiben schicken! Zumindest ging das früher mal. Frag doch mal nach.
das wäre schwarzfahren also laß dich dann lieber abholen oder nimm bus und bahn

ja so is es du darfst dann nicht fahren weil eine Zeit bestimmt notiert wurde bein abgeben oder?du kannst auch ohne fahren aber lass dich net erwische;-)

warum willst Du den Führerschein "abgeben"; ist er entzogen?; dann ist er ja unabhängig von einer Abgabe bereits weg; oder willst Du einfach den FS zurückgeben?;
Franticek am 16. Januar 2009 14:04 Nö, wenn er abgegeben ist, muss das noch nicht entzogen sein. Es kann sich ja auch einfach um ein Fahrverbot handeln.

Mit entstempelten Kennzeichen darf man auf direktem Wege zum Abstellplatz des Fahrzeugs fahren, ist kein Problem. Das mit dem Führerschein geht nicht!

Da herrschen ja wieder unterschiedliche Meinungen ... stimmen tun sie fast alle nur in einem Punkt. Wenn der Fuehrerschein abgegeben ist, dann ist mit Fahren definitiv Schluss. Noch heimfahren, das ist nicht erlaubt.
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Fahrzeug abmelden, da sieht es etwas anders aus. Auf keinen Fall darfst du noch an dem Tag bis Mitternacht durch die Gegend fahren. Du darfst aber mit den entstempelten Kennzeichen von der Zulassungsstelle aus noch auf direktem Weg nachhause fahren. Das ist erlaubt von der eigenen Zulassungsstelle aus oder auch aus dem Nachbarbezirk, aber nicht weiter. Das Fahrzeug ist dann immer noch versichert. Die Polizei wird das auch nicht beanstanden, wenn man die Abmeldung dabei hat, wenn man sich nicht auf irgendeinem Umweg befindet usw. So steht es in unseren Gesetzen.