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Wenn ich mit meinem Auto mit hoher Geschwindigkeit auf der linken Fahrspur fahre und vor mir ein sehr lang-

gefragt von Tommmi2006Tommmi2006 am 13.10.2007 um 23:11 Uhr

sames Auto fährt, das nicht auf die rechte Fahrspur wechselt, obwohl dort frei wäre, und ich somit sehr stark abbremsen muss, um nicht aufzufahren..... Was darf ich dann, um den Vordermann/die Vorderfrau darauf aufmerksam zu machen, dass er den Verkehr behindert und endlich aus dem Weg gehen soll a) Links blinken? b) Lichthupe betätigen? c) Etwas dichter auffahren? d) Hupen? e) Ihn anzeigen? Oder darf ich gar nichts, außer mich ärgern?

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Auto x 23.193 Geschwindigkeit x 526

grisu05
beantwortet von grisu05 am 13. Oktober 2007 23:15
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Juristisch gesehen, darfst Du nichts außer ärgern. Ist leider so. Wer andere zum rechts Überholen zwingt sollte doppelt so viel Strafe bezahlen müssen, als der, der überholt. Anzeigen kannst du ihn natürlich. Wird wohl nicht viel bringen und mehr Aufwand als Ergebnis bedeuten.

Kommentar von A220deb350bcc801a528923900af883esmallWishmaster am 13. Oktober 2007 23:20

DH!

Kommentar von 6d7dedd6cb0cf31d8895af96b8052ffcsmallkrauthexe am 13. Oktober 2007 23:27

DH

Kommentar von Bruno am 14. Oktober 2007 01:06

Kleiner Drache, auch aergern darfst juristisch nicht, Licht, Hupe, usw. Einzig und allein Dich aergern ist straflos. Was so ein fehlend "Dich' bewirkt. Gruss von der Insel

Kommentar von 02f5f3d1c6a04654a2e8194ce5241948smallSamml am 14. Oktober 2007 08:51

Mit Zeugen bekommt "er" ein Bußgeldverfahren und kann sich darüber Ärgern. Aber in D gilt Rechtsfahrgebot,dauerndes links fahren ist verboten und darf eigentlich nur für den Überholvorgang genutzt werden.


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 14. Oktober 2007 08:48
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Lach... "Nachdem die Strafen für "Drängeln" so angehoben sind, lohnt sich jetzt wieder das Rechtsüberholen" habe ich neulich in einem Forum gelesen. Nein, du solltest dich natürlich in Geduld üben und dir deinen Teil denken. Vielleicht hilft es dir, zu gestikulieren (das ist erlaubt) und der Vordermann sieht es im Rückspiegel. Damit kann ich aber z. B. leben; schlimmer sind die LKWs, die plötzlich nach kurzem Blinken (als Alibi), ohne in den Rückspiegel zu sehen, in Meterabstand von rechts nach links rausfahren. Da glühen dann die Bremsen.

Kommentar von 863e597d08b0699f94297a7a625ea0c1smallJoeWied am 14. Oktober 2007 11:32

Wo hast du das her ? Drängeln ist Nötigung und das wird sehr wohl bestraft, wenn es per Video aufgenommen ist und damit beweisbar vorliegt.

Kommentar von brummi666 am 14. Oktober 2007 13:09

wenn man sieht das PKWfahrer gas geben , wenn sie sehen das ein LKW blinkt um sich schnell neben ihn zu schieben das dieser nicht überholen kann , dann sei zufrieden das es überhaupt noch einer macht und nicht einach so rauszieht , und wenn deine Bremsen glühen dann hattest Du das bestimmt auch vor bloß Deinem Pkw fehlte die nötige Power

Kommentar von 0d9c12d00efa8d0a3ff5e09b08dc7710smallgrisu05 am 15. Oktober 2007 10:31

Hat alles zwei Seiten. Um zu vermeiden, kilometerweit hinter einem Elefantenrennen herschleichen zu müssen, schaue ich schon auch, daß ich noch schnell an dem Brummi vorbeikomme. Aber das wird jetzt Off-Topic.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 13. Oktober 2007 23:15
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Auf der Autobahn darfst Du bremsen und abwarten. In der Stadt darfst Du rechts vorbeifahren.

Kommentar von Bruno am 14. Oktober 2007 01:08

Einzig bei gleichmaessig Kolonnenverkehr. Nie bei freier Fahrt. Rechts ueberholen ist verboten. Selbst in Griechenland, wo alles erlaubt.


ungererbad
beantwortet von ungererbad am 13. Oktober 2007 23:24
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Die StVo sagt ganz klar: um einen Überholvorgang einem anderen Verkehrsteilnehmer anzuzeigen, benutzt man Hupe oder Lichthupe. Aus. Verwendet man sie zu oft, so verhält man sich zumindest ordnungswidrig. Dicht auffahren ist nicht ratsam - wird der Mindestabstand nicht eingehalten und von der Verkehrspolizei registriert, so wird ein Bußgeld fällig. Unter Umständen ist es auch Nötigung. Du solltest den Mindestabstand immer einhalten und wenn ein "Sonntagsfahrer" vor Dir fährt Deinen Überholvorgang mit der Lichthupe ankündigen. Und wichtig ist: Gelassenheit und Geduld!! Fahr 10 Minuten früher ab.

Kommentar von 863e597d08b0699f94297a7a625ea0c1smallJoeWied am 14. Oktober 2007 11:46

Beim ersten Satz, frage ich mich, du kannst die Fahrprüfung nicht in Deutschland gemacht haben ? Deinen Überholvorgang darfst du nur mit dem Blinker anzeigen. Hupe und Lichthupe sind dafür nicht erlaubt.

Kommentar von xALBIx am 14. Oktober 2007 19:21

Teilweise hat er aber schon recht. Bei zu überholenden Fahrzeugen, die einen selbst nicht sehen können(z.B.landw. Zugmaschinen, LKW m. Überbreite usw.) darf, bzw. soll man sogar seine Überholabsicht mit der Hupe ankündigen.

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 24. Oktober 2007 22:01

Zwar spät aber doch: die StVo sagt ausdrücklich, dass Hupe & Lichthupe zum Anzeigen von Überholmanövern vorgesehen sind. Sie mal nach!!


Discoopa
beantwortet von Discoopa am 13. Oktober 2007 23:14
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a)+ e)

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 13. Oktober 2007 23:26

Und ich finde, StVO § 16 (1) ist sehr eindeutig:

§ 16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben

  1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

  2. wer sich oder andere gefährdet sieht.

Kommentar von 569588b4199b6de88d960af8b45bdfb2smallDiscoopa am 13. Oktober 2007 23:29

a)= blinken links ist erlaubt.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 13. Oktober 2007 23:46

Nur um außerhalb geschlossener Ortschaften einen Überholvorgang anzuzeigen. Blinkst Du links hinter einem Fahrzeug ist es Nötigung die den anderen dazu bewegen soll, rechts rüber zu fahren und ist insofern nicht erlaubt.

Kommentar von 5df7058b97f13b311b72b8071e27817bsmallBedburdyck am 14. Oktober 2007 01:23

Genau so sehe ich das auch.


JoeWied
beantwortet von JoeWied am 14. Oktober 2007 01:12
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Du darfst überhaupt nichts machen, ausser deine hohe Geschwindigkeit drosseln, was ich dir auch empfehle. Im Übrigen gibt es kein Anspruch auf Schnellfahren.

Du darfst nicht drängeln, darfst nicht nötigen und musst abwarten bis der andere Autofahrer auf die Seite geht. Macht er's nicht, hast du Pech gehabt. Wird er als Linksfahrer von der Polizei erwischt, dann gibt's eine Busse.

Wirst du dabei erwischt, dass du den Behinderer rechts überholst, dann ist dein Ausweis in Flensburg in den Ferien.

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 14. Oktober 2007 07:26

Wenn man deinen Text so liest, könnte man vermuten das Du einer von denen bist, die links nicht über 100 fahren... (?!)

Kommentar von 863e597d08b0699f94297a7a625ea0c1smallJoeWied am 14. Oktober 2007 11:35

Überhaupt nicht, aber ich versuche im Rahmen der Legalität und der Vernunft zu fahren. Ich schreibe es nur im Klartext und nicht im Paragraphen-Slang, dass es auch jeder Primitivling lesen und verstehen kann. Na klar, hatte ich auch schon Geschwindigkeits-Knöllchen, aber ich bin selber schuld, denn ich wüsstes ja selber, was erlaubt ist und was nicht.


anonym
beantwortet von TRISTRAM am 13. Oktober 2007 23:30
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Solange die Politik Optionen für schnelles Fahren einschränkt, man denke nur an die vielen Geschwindigkeitsbeschränkungen, bleibt uns nichts anderes übrig als die Behinderung hinnehmen. Vielleicht helfen Zuschriften an den ADAC, vielleicht startet der ADAC mal wieder eine Aktion à la Freie Fahrt für freie Bürger. Denkbar auch, daß die F.D.P. der Selbstentfaltung auf der Autobahn politische Unterstützung bietet. Im übrigen empfehle ich ein behutsames a), man kennt ja den Bußgeldkatalog.

Kommentar von A382bf851e752b03d4799725cbc063aasmallSchiebedach am 14. Oktober 2007 00:18

???Wo gibt es denn in Deutschland noch "Freie Bürger"???

Kommentar von Bruno am 14. Oktober 2007 01:11

Ueberall wo Anstand und Vernunft noch gelebt.

Kommentar von 863e597d08b0699f94297a7a625ea0c1smallJoeWied am 14. Oktober 2007 01:13

Macht wohl Sinn, dass es keinen Anspruch auf Schnellfahren gibt. Schliesslich passieren so die schlimmsten Unfälle.

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 14. Oktober 2007 07:23

Ja, und einige davon durch Linksschleicher.

Kommentar von 863e597d08b0699f94297a7a625ea0c1smallJoeWied am 14. Oktober 2007 11:38

Die schlimmsten Unfälle (Ausmass) ergeben sich ausschliesslich durch Schnellfahrer. Hat etwas mit Physik und der Energie zu tun. Linkfahren ist sicher eine Verursacherquelle, aber hat nichts mit der Stärke des Unfalls zu tun. Dafür sind ausschliesslich die Raser verantwortlich.


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 13. Oktober 2007 23:21
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f)


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 14. Oktober 2007 13:01
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  • Links blinken darfst Du nicht, wenn Du nicht abbiegen oder die Spur wechseln willst.

  • Von weitem mal kurz die Lichthupe betätigen darfst Du zwar auch nicht, es ist aber immer nach der sanfteste Hinweis, dass Du gern vorbei möchtest.

  • Dichter auffahren solltest Du nicht (halber Tachoabstand), denn das gibt richtig Ärger und zu recht.

  • Hupen ist verboten und nützt wenig, wenn Du nicht sehr nah an ihm dran bist, weil er das sonst wahrscheinlich gar nicht hören wird.

  • Anzeigen kannst Du ihn natürlich, aber irgendeinen Erfolg wirst Du damit allenfalls haben, wenn Du einen Zeugen hast und wenn er seine Blockade über etliche Kilometer fortgesetzt hatte.

  • Wenn Du unbedingt vorbei willst, dann solltest Du ganz rechts auf dem Standstreifen überholen - das ist natürlich auch verboten, aber die Strafe ist geringer, als wenn Du auf einer rechten Fahrspur an ihm vorbeifährst.


anonym
beantwortet von Klabauter am 14. Oktober 2007 00:41
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Ich bin manchmal sehr verärgert über Autofahrer, die so dicht vor mir fahren. Wissen die Fahrzeugführer denn nicht, daß das sehr gefährlich ist?

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 14. Oktober 2007 07:20

Wohl eher nicht, sonst würden die ja rechts fahren. :-)

Kommentar von 863e597d08b0699f94297a7a625ea0c1smallJoeWied am 14. Oktober 2007 11:43

Geschwindigkeit ist eben realitv. Für die einen ist 120 zum Überholen eines 80er Brummis schon viel, für die anderen sind 240ig bei einem Abstand von 20 Metern noch nicht genug. Nach Stvo reichen 20 KM/h Differenz zum überholen. Wenn du die Autobahn-Minimalgeschwindigkeit von 80KM/h für einen Brumi zugrundelegst, dann sind das 100KM/h zum Überholen. Dabei wird klar, dass der Überholer für dich als Schnecke gilt, wenn du mit 200 Sachen daherkommst. Aber das ist wirklich dein Problem. Ich persönlich finde auch, dass 120 Sachen zum Überholen zuwenig sind, aber die Schnecke kann ja auch nichts dafür, dass so verschiedene Fahrprofile auf einer Strasse erlaubt sind.


ruthchen
beantwortet von ruthchen am 13. Oktober 2007 23:15
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a) (Wird aber meist nich helfen, fürchte ich)

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 13. Oktober 2007 23:26

Und ich finde, StVO § 16 (1) ist sehr eindeutig:

§ 16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben

  1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

  2. wer sich oder andere gefährdet sieht.

Kommentar von A382bf851e752b03d4799725cbc063aasmallSchiebedach am 14. Oktober 2007 00:17

....und das ist die Krux: Du überholst ja nicht, Du willst überholen. Fazit: A-Karte gezogen.


Qetan
beantwortet von Qetan am 13. Oktober 2007 23:13
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bremsen und abwarten.


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