Tommmi2006 am 13.10.2007 um 23:11 Uhr
sames Auto fährt, das nicht auf die rechte Fahrspur wechselt, obwohl dort frei wäre, und ich somit sehr stark abbremsen muss, um nicht aufzufahren..... Was darf ich dann, um den Vordermann/die Vorderfrau darauf aufmerksam zu machen, dass er den Verkehr behindert und endlich aus dem Weg gehen soll a) Links blinken? b) Lichthupe betätigen? c) Etwas dichter auffahren? d) Hupen? e) Ihn anzeigen? Oder darf ich gar nichts, außer mich ärgern?

Juristisch gesehen, darfst Du nichts außer ärgern. Ist leider so. Wer andere zum rechts Überholen zwingt sollte doppelt so viel Strafe bezahlen müssen, als der, der überholt. Anzeigen kannst du ihn natürlich. Wird wohl nicht viel bringen und mehr Aufwand als Ergebnis bedeuten.

Lach... "Nachdem die Strafen für "Drängeln" so angehoben sind, lohnt sich jetzt wieder das Rechtsüberholen" habe ich neulich in einem Forum gelesen. Nein, du solltest dich natürlich in Geduld üben und dir deinen Teil denken. Vielleicht hilft es dir, zu gestikulieren (das ist erlaubt) und der Vordermann sieht es im Rückspiegel. Damit kann ich aber z. B. leben; schlimmer sind die LKWs, die plötzlich nach kurzem Blinken (als Alibi), ohne in den Rückspiegel zu sehen, in Meterabstand von rechts nach links rausfahren. Da glühen dann die Bremsen.
JoeWied am 14. Oktober 2007 11:32 Wo hast du das her ? Drängeln ist Nötigung und das wird sehr wohl bestraft, wenn es per Video aufgenommen ist und damit beweisbar vorliegt.
wenn man sieht das PKWfahrer gas geben , wenn sie sehen das ein LKW blinkt um sich schnell neben ihn zu schieben das dieser nicht überholen kann , dann sei zufrieden das es überhaupt noch einer macht und nicht einach so rauszieht , und wenn deine Bremsen glühen dann hattest Du das bestimmt auch vor bloß Deinem Pkw fehlte die nötige Power
grisu05 am 15. Oktober 2007 10:31 Hat alles zwei Seiten. Um zu vermeiden, kilometerweit hinter einem Elefantenrennen herschleichen zu müssen, schaue ich schon auch, daß ich noch schnell an dem Brummi vorbeikomme. Aber das wird jetzt Off-Topic.

Auf der Autobahn darfst Du bremsen und abwarten. In der Stadt darfst Du rechts vorbeifahren.
Einzig bei gleichmaessig Kolonnenverkehr. Nie bei freier Fahrt. Rechts ueberholen ist verboten. Selbst in Griechenland, wo alles erlaubt.

Die StVo sagt ganz klar: um einen Überholvorgang einem anderen Verkehrsteilnehmer anzuzeigen, benutzt man Hupe oder Lichthupe. Aus. Verwendet man sie zu oft, so verhält man sich zumindest ordnungswidrig. Dicht auffahren ist nicht ratsam - wird der Mindestabstand nicht eingehalten und von der Verkehrspolizei registriert, so wird ein Bußgeld fällig. Unter Umständen ist es auch Nötigung. Du solltest den Mindestabstand immer einhalten und wenn ein "Sonntagsfahrer" vor Dir fährt Deinen Überholvorgang mit der Lichthupe ankündigen. Und wichtig ist: Gelassenheit und Geduld!! Fahr 10 Minuten früher ab.
JoeWied am 14. Oktober 2007 11:46 Beim ersten Satz, frage ich mich, du kannst die Fahrprüfung nicht in Deutschland gemacht haben ? Deinen Überholvorgang darfst du nur mit dem Blinker anzeigen. Hupe und Lichthupe sind dafür nicht erlaubt.
Teilweise hat er aber schon recht. Bei zu überholenden Fahrzeugen, die einen selbst nicht sehen können(z.B.landw. Zugmaschinen, LKW m. Überbreite usw.) darf, bzw. soll man sogar seine Überholabsicht mit der Hupe ankündigen.
ungererbad am 24. Oktober 2007 22:01 Zwar spät aber doch: die StVo sagt ausdrücklich, dass Hupe & Lichthupe zum Anzeigen von Überholmanövern vorgesehen sind. Sie mal nach!!

a)+ e)
boriswulff am 13. Oktober 2007 23:26 Und ich finde, StVO § 16 (1) ist sehr eindeutig:
§ 16 Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
wer sich oder andere gefährdet sieht.
Discoopa am 13. Oktober 2007 23:29 a)= blinken links ist erlaubt.
boriswulff am 13. Oktober 2007 23:46 Nur um außerhalb geschlossener Ortschaften einen Überholvorgang anzuzeigen. Blinkst Du links hinter einem Fahrzeug ist es Nötigung die den anderen dazu bewegen soll, rechts rüber zu fahren und ist insofern nicht erlaubt.
Bedburdyck am 14. Oktober 2007 01:23 Genau so sehe ich das auch.

Du darfst überhaupt nichts machen, ausser deine hohe Geschwindigkeit drosseln, was ich dir auch empfehle. Im Übrigen gibt es kein Anspruch auf Schnellfahren.
Du darfst nicht drängeln, darfst nicht nötigen und musst abwarten bis der andere Autofahrer auf die Seite geht. Macht er's nicht, hast du Pech gehabt. Wird er als Linksfahrer von der Polizei erwischt, dann gibt's eine Busse.
Wirst du dabei erwischt, dass du den Behinderer rechts überholst, dann ist dein Ausweis in Flensburg in den Ferien.
Questor am 14. Oktober 2007 07:26 Wenn man deinen Text so liest, könnte man vermuten das Du einer von denen bist, die links nicht über 100 fahren... (?!)
JoeWied am 14. Oktober 2007 11:35 Überhaupt nicht, aber ich versuche im Rahmen der Legalität und der Vernunft zu fahren. Ich schreibe es nur im Klartext und nicht im Paragraphen-Slang, dass es auch jeder Primitivling lesen und verstehen kann. Na klar, hatte ich auch schon Geschwindigkeits-Knöllchen, aber ich bin selber schuld, denn ich wüsstes ja selber, was erlaubt ist und was nicht.
Solange die Politik Optionen für schnelles Fahren einschränkt, man denke nur an die vielen Geschwindigkeitsbeschränkungen, bleibt uns nichts anderes übrig als die Behinderung hinnehmen. Vielleicht helfen Zuschriften an den ADAC, vielleicht startet der ADAC mal wieder eine Aktion à la Freie Fahrt für freie Bürger. Denkbar auch, daß die F.D.P. der Selbstentfaltung auf der Autobahn politische Unterstützung bietet. Im übrigen empfehle ich ein behutsames a), man kennt ja den Bußgeldkatalog.
Schiebedach am 14. Oktober 2007 00:18 ???Wo gibt es denn in Deutschland noch "Freie Bürger"???
Ueberall wo Anstand und Vernunft noch gelebt.
JoeWied am 14. Oktober 2007 01:13 Macht wohl Sinn, dass es keinen Anspruch auf Schnellfahren gibt. Schliesslich passieren so die schlimmsten Unfälle.
Questor am 14. Oktober 2007 07:23 Ja, und einige davon durch Linksschleicher.
JoeWied am 14. Oktober 2007 11:38 Die schlimmsten Unfälle (Ausmass) ergeben sich ausschliesslich durch Schnellfahrer. Hat etwas mit Physik und der Energie zu tun. Linkfahren ist sicher eine Verursacherquelle, aber hat nichts mit der Stärke des Unfalls zu tun. Dafür sind ausschliesslich die Raser verantwortlich.

Links blinken darfst Du nicht, wenn Du nicht abbiegen oder die Spur wechseln willst.
Von weitem mal kurz die Lichthupe betätigen darfst Du zwar auch nicht, es ist aber immer nach der sanfteste Hinweis, dass Du gern vorbei möchtest.
Dichter auffahren solltest Du nicht (halber Tachoabstand), denn das gibt richtig Ärger und zu recht.
Hupen ist verboten und nützt wenig, wenn Du nicht sehr nah an ihm dran bist, weil er das sonst wahrscheinlich gar nicht hören wird.
Anzeigen kannst Du ihn natürlich, aber irgendeinen Erfolg wirst Du damit allenfalls haben, wenn Du einen Zeugen hast und wenn er seine Blockade über etliche Kilometer fortgesetzt hatte.
Wenn Du unbedingt vorbei willst, dann solltest Du ganz rechts auf dem Standstreifen überholen - das ist natürlich auch verboten, aber die Strafe ist geringer, als wenn Du auf einer rechten Fahrspur an ihm vorbeifährst.
Ich bin manchmal sehr verärgert über Autofahrer, die so dicht vor mir fahren. Wissen die Fahrzeugführer denn nicht, daß das sehr gefährlich ist?
Questor am 14. Oktober 2007 07:20 Wohl eher nicht, sonst würden die ja rechts fahren. :-)
JoeWied am 14. Oktober 2007 11:43 Geschwindigkeit ist eben realitv. Für die einen ist 120 zum Überholen eines 80er Brummis schon viel, für die anderen sind 240ig bei einem Abstand von 20 Metern noch nicht genug. Nach Stvo reichen 20 KM/h Differenz zum überholen. Wenn du die Autobahn-Minimalgeschwindigkeit von 80KM/h für einen Brumi zugrundelegst, dann sind das 100KM/h zum Überholen. Dabei wird klar, dass der Überholer für dich als Schnecke gilt, wenn du mit 200 Sachen daherkommst. Aber das ist wirklich dein Problem. Ich persönlich finde auch, dass 120 Sachen zum Überholen zuwenig sind, aber die Schnecke kann ja auch nichts dafür, dass so verschiedene Fahrprofile auf einer Strasse erlaubt sind.

a) (Wird aber meist nich helfen, fürchte ich)
boriswulff am 13. Oktober 2007 23:26 Und ich finde, StVO § 16 (1) ist sehr eindeutig:
§ 16 Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
wer sich oder andere gefährdet sieht.
Schiebedach am 14. Oktober 2007 00:17 ....und das ist die Krux: Du überholst ja nicht, Du willst überholen. Fazit: A-Karte gezogen.
DH!
DH
Kleiner Drache, auch aergern darfst juristisch nicht, Licht, Hupe, usw. Einzig und allein Dich aergern ist straflos. Was so ein fehlend "Dich' bewirkt. Gruss von der Insel
Mit Zeugen bekommt "er" ein Bußgeldverfahren und kann sich darüber Ärgern. Aber in D gilt Rechtsfahrgebot,dauerndes links fahren ist verboten und darf eigentlich nur für den Überholvorgang genutzt werden.