Hallo,
Wollte mich jetzt für Fahrschule anmelden der Klasse M (sprich Roller 50ccm) Muss dann ein gesetzlicher Vertreter mit oder kann ich mich selbst eintragen?
Die Anmeldung fällt nicht mehr unter den Taschengeld-Paragraphen, daher muß ein Elternteil sein Einverständnis geben. Die Fahrschule hat dafür ein Formular.

Ich würde sagen, dass es drauf ankommt, wer für die Kosten aufkommt.
muss niemand mit. habe führerschein a ohne eltern angemeldet. Probiers halt einfach
P.s. du bekommst Führerschein für M halt erst mit 16.
Mein Kumpel is 15 hat den Schein für Roller 50ccm und fährt damit rum
Siraaa am 14. Februar 2009 16:48 Wenn du a gemacht hast, warst du aber bestimmt schon 18. Schließlich gibt es den erst ab 18

Ja ein Bein oder Arm deines Vater reicht.
Ich bin 15
Da Du noch minderjährig bist, wird ein gesetzlicher Vertreter unterschreiben müssen.
korrekt.