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Wenn ich mich bei der Fahrschule der Klasse M anmelden will, muss dann ein Elternteil mit?

gefragt von Modellmovie am 04.02.2009 um 18:10 Uhr

Hallo,

Wollte mich jetzt für Fahrschule anmelden der Klasse M (sprich Roller 50ccm) Muss dann ein gesetzlicher Vertreter mit oder kann ich mich selbst eintragen?

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Fahrschule x 445

anonym
beantwortet von Franz21 am 5. Februar 2009 13:34
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Die Anmeldung fällt nicht mehr unter den Taschengeld-Paragraphen, daher muß ein Elternteil sein Einverständnis geben. Die Fahrschule hat dafür ein Formular.

Kommentar von 0d308723c4891d1dde3032ccb3a38ea0smallSiraaa am 14. Februar 2009 16:47

korrekt.


SoulmateVanya
beantwortet von SoulmateVanya am 4. Februar 2009 18:14
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Ich würde sagen, dass es drauf ankommt, wer für die Kosten aufkommt.


Igitta
beantwortet von Igitta am 4. Februar 2009 18:13
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Die Mutter muss mit!


Keri83
beantwortet von Keri83 am 4. Februar 2009 18:12
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muss niemand mit. habe führerschein a ohne eltern angemeldet. Probiers halt einfach

Kommentar von Simple_avatar2smallKeri83 am 4. Februar 2009 18:13

P.s. du bekommst Führerschein für M halt erst mit 16.

Kommentar von Modellmovie am 4. Februar 2009 18:15

Mein Kumpel is 15 hat den Schein für Roller 50ccm und fährt damit rum

Kommentar von 0d308723c4891d1dde3032ccb3a38ea0smallSiraaa am 14. Februar 2009 16:48

Wenn du a gemacht hast, warst du aber bestimmt schon 18. Schließlich gibt es den erst ab 18


Renntier
beantwortet von Renntier am 4. Februar 2009 18:10
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Ja ein Bein oder Arm deines Vater reicht.

Kommentar von Modellmovie am 4. Februar 2009 18:11

Ich bin 15


Mystika1245
beantwortet von Mystika1245 am 4. Februar 2009 18:10
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Wie alt bist du denn???


anonym
beantwortet von TanteBertha am 4. Februar 2009 18:10
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Da Du noch minderjährig bist, wird ein gesetzlicher Vertreter unterschreiben müssen.


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