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Wenn ich meine Wohnung untervermiete, was habe ich dann noch ggü. dem Vermieter für Pflichten?

gefragt von kaisers01 am 14.06.2009 um 12:23 Uhr

Wenn ich meine Wohnung untervermiete, was habe ich dann noch ggü. dem Vermieter für Pflichten?


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anonym
beantwortet von Regenmacher am 14. Juni 2009 12:23
4x
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Alle, denn du bist der Mieter!

Kommentar von kaisers01 am 14. Juni 2009 12:25

D.h. nicht der Untermieter sondern ich muss sicherstellen, das die Miete rechtzeitig beim Vermieter eingeht? Kann man diese Pflicht irgendwie an den Untermieter übertragen?

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 14. Juni 2009 12:27

Nein, denn nur Du bist der Vertragspartner Deines Vermieters!


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 14. Juni 2009 12:25
2x
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Erstmal mußt du auf jeden Fall von deinen Vermieter die Genehmigung zum Untervermieten haben.


anonym
beantwortet von moonilein am 14. Juni 2009 12:24
1x
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Das mußt Du dem Vermieter mitteilen.


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 14. Juni 2009 12:26
1x
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Dir bleiben nicht nur alle Pflichten gegenüber dem Vermieter, sondern Du bist gegenüber Deinem Vermieter dann auch für allen Blödsinn Deines Untermieters verantwortlich! Denn nur Du bist Vertragspartner Deines Vermieters!!


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