Dexter93 am 18.05.2009 um 13:21 Uhr
Ich UND die Person die ich geknipst habe?

Das eigentliche Urheberrecht hat nur derjenige, der das Bild gemacht hat, weil das Bild und nicht das Motiv das Kunstwerk ist. Das Recht am eigenen Bild hat mit Persönlichkeitsrechten zu tun.

nein,nur die Person,die auf dem Bild drauf ist.
gargamel111 am 18. Mai 2009 14:12 Das ist falsch. Richtige Antwort bei Megatherium nachlesen.
baer1 am 18. Mai 2009 20:51 Danke für den Hinweis.

xD stell dir mal vor...könnte ja jeder nacktfotos von dir machen und hätte anspruch drauf

Jede Person hat das Recht am eigenen Bild.
Du hast dieses Recht erst mal nicht.

das sind dann unterschiedliche Rechte! Du hast zwar das "Urheberrecht" aber die abgelichtet Person hat das "Persönlichkeitsrecht" Praktisch gesehen, darfst Du mit dem Bild nix anfangen, was die Person nicht will! ausser du hast dazu eine entsprechnede schriftliche Erlärung dazu.

Nein Du darfst nur Dein Gesicht verwenden das andere muß unkenntlich gemacht werden wenn vorher keine Einwilligung des anderen bestand
so weit ich weiß nur du. Der andere spielt meiner meinug nach keine Rolle. Du hast ja das bild gemacht. Er hätte es höstens verbieten können das du ihn Fotografierst.

Du kannst ohne das Einverständnis des Geknipsten nichts mit dessen Bild anfangen. Fürs heimische Fotoalbum reichts :-)
Sei vorsichtig damit, andere zu fotografieren, denn sie haben Rechte, die Du beachten musst...