
Lebt eine geschiedene Frau dauerhaft mit einem neuen Partner zusammen, so braucht der Ex-Gatte keinen Unterhalt mehr zu leisten. Geht aber auch die neue Beziehung der Frau in die Brüche (hier noch während des "Trennungsjahres"), so lebt ihr Unterhaltsanspruch wieder auf. (Hier ging es um die Zahlungen nach Rechtskraft des Scheidungsurteils, die vom geschiedenen Mann wieder geleistet werden mussten, nachdem sich der neue Partner seiner Ex-Gattin an einem anderen Ort ein Haus gekauft hatte und darin - ohne "Sie" - auch lebte. Laut Schleswig-Holsteinischem Oberlandesgericht war damit die "sozioökonomische Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft" der beiden aufgelöst.) (AZ: 10 UF 122/06)http://www.anwalt.de/rechtstipps/rechtsnews/unterhalt-geht-auch-die-neue-beziehu...