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Wenn ich in Deutschland wohne, aber in Frankreich fest angestellt bin. Wo zahle ich Steuern?

gefragt von Frankenthaler am 28.04.2008 um 17:44 Uhr

Folgender Fall: Ich wohne fest in Offenburg, aber arbeite mit festem, unbefristetem Arbeisvertrag in Frankreich, südlich von Straßsburg, ca. 30 km von der Grenze entfernt.

Mit der monatlichen Gehaltsabrechnung zieht mir der französische Fiskus die reguläre Steuern und Abgaben ab. Die Einkommenssteuer wird in Frankreich einmal im Jahr nachträglich erhoben.

Frage 1: Wo bin ich Einkommenssteuerpflichtig? In Frankreich, oder in Deutschland?

Frage 2: Wo kann ich mir absolute Expertenmeinung holen (also außer hier, versteht sich). Bitte nicht Finanzamt (=Schnarchnasen und FalscheAngabenmacher, leider) oder Steuerberater (=GeldausdemSackzieher)

Danke im Voraus!


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 28. April 2008 17:46
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Steuerpflichtig bist Du in Frankreich.

Bei Deiner Einstellung zum Finanzamt und Steuerberatern (unglaubliche Frechheit so eine pauschale Beschimpfung) kannst Du ja selbst Steuerberater werden.

Kommentar von Frankenthaler am 28. April 2008 17:51

Hey, jetzt mal nicht schmollig werden! ;-) Ich muss für eine einfache Steuererkläung über 1.700 EUR berappen. Da soll mir eine pauschale Veralberung dieses Berufsstandes mal zumindest für einige Tage gestattet sein. Unsereins muss es schließlich auch oft genug aushalten.

Kommentar von 1a7719370b030074d1e4671d0e54bd94smallraubkatze am 28. April 2008 17:56

@Frankenthaler! Du hast schon Recht! Die wenigstens Finanzbeamten sind in diesem Fall kompetent! Mich hat es selbst viel Mühe und Zeit gekostet, um zu meinem Recht zu kommen. LG Katze

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 28. April 2008 18:00

Trotzdem solltest Du nicht alle über einen Kamm scheren ;-)

Kommentar von 40069492edf050d1360aa1dcfc6d09b3small Brigitta am 28. April 2008 18:10

Herrlich, ich unterstütze deine Antwort. DH und Gruss von Brigitta


anonym
beantwortet von Mietnormade am 28. April 2008 17:51
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Du fällst unter Grenzgänger. Steuerpflichtig bist Du dort wo Du Dein Wohnsitz hast auch wenn Dein AG die Steuern vorrübergehend an FRA zahlt.

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 28. April 2008 18:24

bei 30 km fällt er nicht mehr unter grenzgänger, für grenzgänger nach frankreich ist die beschränkung bei 20 km.


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 28. April 2008 17:53
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Du fällst als Grenzgänger unter das Doppelbesteuerungsabkommen (Schengener Vertrag). Du zahlst Einkommenssteuer in Frankreich und Gemeindesteuer in Belgien. Leider kennen sich die Finanzbeamten und auch die Steuerberater wenig aus. Ich kenne es von Belgien/Deutschland: Am besten ist es, wenn man vor Ort nach einem Steuerberater oder einer entsprechenden Einrichtung für Grenzgängerfragen sucht.

Kommentar von 1a7719370b030074d1e4671d0e54bd94smallraubkatze am 28. April 2008 17:57

Tausche ein "Belgien" gegen "Deutschland"! ;)

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 28. April 2008 18:25

bei 30 km fällt er nicht mehr unter grenzgänger, für grenzgänger nach frankreich ist die beschränkung bei 20 km.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 28. April 2008 18:05
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Wenn du dich nicht an Fachleute wenden willst, und alle so beschimpfst, mußt du es wohl selbst herausfinden, indem du dich mit den Steuergesetzen auseinander setzt.


mcchris
beantwortet von mcchris am 28. April 2008 17:45
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Normalerweise da, wo du deinen Lohn beziehst.

Kommentar von Frankenthaler am 28. April 2008 17:52

Tsia, das dachte ich auch. Der französische Firmen-Steuerberater übrigens auch. Nur das für mich zuständige Finanzamt leider nicht.


runeonline
beantwortet von runeonline am 28. April 2008 17:52
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Hier ein Zitat von der Bundesregierung: Deutschland wohne und in einem anderen EU-Land arbeite?

Das Steuerrecht ist in der EU nicht einheitlich geregelt, sondern liegt allein in der Kompetenz der Mitgliedsstaaten. Wo ein Unionsbürger, der in Deutschland lebt und in einem anderen EU-Land arbeitet oder dort Haus- oder Grundbesitz hat, seine Steuern zahlen muss, ist in sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen anderen Land geregelt. Böse Überraschungen sind dabei nicht ausgeschlossen. So werden die Renten deutscher Ruheständler in einigen skandinavischen Ländern unter Umständen versteuert. Für "Grenzgänger", die im Ausland wohnen, aber in Deutschland arbeiten und ihre Einkommenssteuer zahlen, sieht das deutsche Steuerrecht Sonderregeln vor. Ihnen wird hier weder Ehegattensplitting noch Kinderfreibetrag oder Abzug der Vorsorgeaufwendungen, sondern lediglich ein geringer Freibetrag zugestanden. Wichtig ist deshalb: Bevor man ins Ausland umzieht, sollte man sich genau erkundigen, welche Regelungen das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen vorsieht und mit welcher Steuerbelastung man bei einem Wohnortswechsel zu rechnen hat.
http://www.bundesregierung.de/nn_1496/Content/DE/Artikel/2001-2006/2005/11/2005-11-21-eu-buergerrechte.html


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 28. April 2008 18:32
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du fällst unter das doppelbesteuerungsabkommen.

bei 30 km bist du kein grenzgänger mehr.

diese regelung betrifft bei deutschland / frankreich eine entfernung von 20 km und tägliche hin und rückfahrt.

als grenzgänger müsstest du deine einkommenssteuer im wohnsitzland, also in deutschland entrichten.


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