gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Wenn ich grad in Urlaub bin u.soll als Zeuge vor Gericht aussagen,muß ich dann die Reise abbrechen?

gefragt von KesskoKessko am 30.06.2009 um 12:18 Uhr

Ich muß demnächst als Zeuge vor Gericht aussagen. Ich weiß noch nicht wann die Verhandlung ist, aber wenn der Termin gerade da ist, wo ich in Urlaub bin (die Reise wurde schon vor einiger Zeit gebucht) kann ich da mich beim Gericht schriftlich "abmelden" oder muß ich dort erscheinen und kann den Urlaub nicht antreten oder muß ihn abbrechen?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Gericht x 892 Zeugenaussage x 32

anonym
beantwortet von Comstock am 30. Juni 2009 12:19
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Informier das Gericht rechtzeitig, wann du im Urlaub bist.


dieAnkili
beantwortet von dieAnkili am 30. Juni 2009 12:19
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Am besten direkt beim Gericht nachfragen, wie dies geregelt ist.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 30. Juni 2009 12:20
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In so einem Fall mußt Du die Reise nicht abbrechen oder ganz absagen. Leg bei Gericht eine Kopie der Buchungsbestätigung vor. In solchen Fällen kann die Zeugenvernehmung vorgezogen werden, oder sie findet nach dem Urlaub statt.

Kommentar von A481f435f8f65cd964baa441d3207574smallKessko am 30. Juni 2009 12:22

Danke für die gute Antwort!


anonym
beantwortet von gajan am 30. Juni 2009 12:19
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gute Frage. Aber wenn du schon definitiv weißt, dass du aussagen musst, frag doch mal direkt beim Gericht oder wer sonst noch Ansprechpartner ist, an und schilder ihm die Situation


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 30. Juni 2009 12:37
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Kommentar von A481f435f8f65cd964baa441d3207574smallKessko am 30. Juni 2009 15:06

Ja, ich habe das heute schon mal gefragt, aber leider nur 2 Antworten bekommen, die mir nicht viel weiter geholfen haben.


anonym
beantwortet von chocolate27 am 30. Juni 2009 12:25
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du musst das Gericht informieren rechtzeitig Informieren und wenn die deine Aussage unbedingt brauchen werden die den Gerichtstermin verschieben!


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 30. Juni 2009 12:23
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Rufe beim Gericht an und informiere sie über Deine Reise. Möglicherweise wirst Du vorab von der Staatsanwaltschaft angehört und Du musst gar nicht beim Prozess erscheinen.


Realito
beantwortet von Realito am 30. Juni 2009 12:23
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du musst das gericht ins Kenntnis setzen wo du dich aufhältst und du musst erreichbar sein.


anonym
beantwortet von Peter3x0 am 30. Juni 2009 12:20
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich glaube Zeugenaussagen sind freiwillig

Aber ganz sicher bin ich mir da nicht

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 30. Juni 2009 12:21

Wenn man als Zeuge vorgeladen wird, hat man Erscheinungspflicht. Auch der Arbeitgeber muss einen dann freistellen. Das Gericht übernimmt den Lohnausfall und die Anreisekosten.
So war es bei mir, als ich beruflich in HH war und eine Zeugenaussage in München machen mußte

Kommentar von Peter3x0 am 30. Juni 2009 12:24

Nein ich meine wenn man etwas sieht aber nicht erkannt wird kann man sich als zeuge melden


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.