Kessko am 30.06.2009 um 12:18 Uhr
Ich muß demnächst als Zeuge vor Gericht aussagen. Ich weiß noch nicht wann die Verhandlung ist, aber wenn der Termin gerade da ist, wo ich in Urlaub bin (die Reise wurde schon vor einiger Zeit gebucht) kann ich da mich beim Gericht schriftlich "abmelden" oder muß ich dort erscheinen und kann den Urlaub nicht antreten oder muß ihn abbrechen?
Informier das Gericht rechtzeitig, wann du im Urlaub bist.
Am besten direkt beim Gericht nachfragen, wie dies geregelt ist.

In so einem Fall mußt Du die Reise nicht abbrechen oder ganz absagen. Leg bei Gericht eine Kopie der Buchungsbestätigung vor. In solchen Fällen kann die Zeugenvernehmung vorgezogen werden, oder sie findet nach dem Urlaub statt.
Kessko am 30. Juni 2009 12:22 Danke für die gute Antwort!
Gute Frage. Aber wenn du schon definitiv weißt, dass du aussagen musst, frag doch mal direkt beim Gericht oder wer sonst noch Ansprechpartner ist, an und schilder ihm die Situation

Kessko am 30. Juni 2009 15:06 Ja, ich habe das heute schon mal gefragt, aber leider nur 2 Antworten bekommen, die mir nicht viel weiter geholfen haben.
Du musst das Gericht informieren rechtzeitig Informieren und wenn die deine Aussage unbedingt brauchen werden die den Gerichtstermin verschieben!

Rufe beim Gericht an und informiere sie über Deine Reise. Möglicherweise wirst Du vorab von der Staatsanwaltschaft angehört und Du musst gar nicht beim Prozess erscheinen.

Du musst das gericht ins Kenntnis setzen wo du dich aufhältst und du musst erreichbar sein.
Ich glaube Zeugenaussagen sind freiwillig
Aber ganz sicher bin ich mir da nicht
monja1995 am 30. Juni 2009 12:21 Wenn man als Zeuge vorgeladen wird, hat man Erscheinungspflicht. Auch der Arbeitgeber muss einen dann freistellen. Das Gericht übernimmt den Lohnausfall und die Anreisekosten.
So war es bei mir, als ich beruflich in HH war und eine Zeugenaussage in München machen mußte
Nein ich meine wenn man etwas sieht aber nicht erkannt wird kann man sich als zeuge melden