Wie ist das rechtlich, wenn man Geld in einen Aktienfonds einlegt, um dann nach einem Entnahmeplan eine monatliche Rente zu erhalten, bleibt dabei das eingelegte Kapital mein Eigentum oder geht es in das Eigentum der Fondsgesellschaft über?
Du erwirbst Anteile an einem Sondervermögen (eben dem Fonds). Den Unterschied bemerkst Du, wenn die Anteile im Wert steigen oder fallen.
Genau wie beim Kauf von Fondsanteilen mittels Einmalzahlung wird auch beim Sparplan Dein Geld als Sondervermögen angelegt. Im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft haben Gläubiger keinen Anspruch auf dieses Sondervermögen, es ist also bestens vor dem Zugriff Dritter geschützt. Mehr zu diesem Thema und den gesetzlichen Vorschriften für Investmentfonds in Deutschland findest Du zum Beispiel auf http://investmentsparen.net/gesetzliche-grundlagen.html.

Ein Auszahlungsplan ist das Gegenteil eines Sparplanes. Das ändert nichts an den Vermögensverhältnissen. Dein Kapital bleibt immer dir. Du hast nach wie vor die volle Zugriffskontrolle ohne Frist oder Stornokosten.
Es wichtig bei einem Auszahlungsplan zu unterscheiden, ob er mit oder ohne Kapitalverzehr gemacht wird.
Wenn die monatliche Entnahmerate höher ist als die Performance des Fonds, wird sich das Kapital verzehren. Sollte der Fonds stark gesunken sein, oder länger im Sinken sein, ergibt sich ein negativer Cost-Average-Effect. D.h. du brauchst mehr Anteile um die gleiche Summe zu bekommen. D.h. du verbrauchst Substanz. Ein gute Beratung ist hier sehr wichtig.
Es gibt auch andere Möglichkeiten von dem ersparten Fondsvermögen eine Rente zu beziehen. Aber das würde den Rahmen hier sprengen. Um von vorn herein Mißverständnmiossse vorzubeugen ich meine keine Versicherungen.
Dir gehören die Anteile des Aktienfonds, diese sind Sondervermögen und bei einer Pleite der Depotbank geschützt. Der Wert des Fonds kann natürlich fallen.Hier gibt es Informationen und Beratung zum Entnahmeplan http://www.vergleich-sofortrente.de/Entnahmeplan.htm