Wenn ich einen WBS beantragen möchte, wird da das Einkommen meiner Eltern geprüft? DRINGEND!

2 Antworten

Bei der Beantragung von WBS wird nur das Einkommen und die Ansprüche der Bedarfsgemeinschaft (bzw. miteinziehende Familie) des Antragstellers geprüft. Ich kann nicht sagen, wie das für ein Geschwisterpaar im Ausbildungsverhältnis aussieht. Anhand weiterer Gesetzesgrundlagen kann ich nur sagen, dass die Eltern für die Kinder auf jeden Fall einspringen MÜSSEN, solange diese keine berufsbefähigende Ausbildung abgeschlossen, nicht geheiratet haben, nicht genug verdienen und unter 25 sind. Wenn die Eltern gut verdienen, dann müssen sie u.U. auf eigenen Luxus zugunsten der Kinder verzichten.

Die beiden sind doch keine Geschwister? Ansonsten bin ich der Meinung, dass du völlig recht hast mit deiner Antwort.

@SledgeHammer

Ob Pärchen oder Geschwisterpaar... Wurscht!

@Indy72

Na lass das mal nicht die Polizei hören grins. Letztere könnten in den Knast kommen, wenn sie sich wie Erstere benehmen! Schönen Tag und lass dich nicht in den April schicken.

Der Wohnberechtigungsschein ist von Deinem Einkommen abhängig,nicht vom Einkommen Deiner Eltern.Sonst würden die,die keine Eltern mehr haben,keinen bekommen!?

Den Nachsatz kannst Dir sparen. Ist unlogisch.