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Wenn ich einen Teil meines Lottogewinns verschenke- muss derjenige das versteuern?

gefragt von undercover am 17.01.2008 um 19:07 Uhr

Wie ist das? Und wenn ja- kann man das irgendwie legal umgehen?


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 17. Januar 2008 19:13
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größere schenkungen aus deinem lottogewinn sind entsprechen zu versteuern.

verschenkst du aber was von deinem letzten dreier den du gewonnen hast, erübrigt sich eine versteuerung :o))

Freibeträge:

Jedem Erwerber steht ein persönlicher Freibetrag zu, der sowohl für Erwerbe von Todes wegen als auch für Schenkungen unter Lebenden gilt, §§ 15, 16 ErbStG. Der Schenkungsfreibetrag kann alle 10 Jahre erneut genutzt werden.

Der Freibetrag beträgt für den steuerfreien Erwerb

des Ehegatten 307.000 Euro; der/pro Kinder im Sinne der Steuerklasse I 205.000 Euro; der übrigen Personen der Steuerklasse I 51.200 Euro; der Personen der Steuerklasse II 10.300 Euro; der Personen der Steuerklasse III 5.200 Euro.

Ouelle: Wikipedia

Kommentar von Simple_avatar1smallAlexander50 am 17. Januar 2008 19:56

was du alles weißt?...koppschüttel* DH


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 17. Januar 2008 19:08
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Wie heißt es so schön? Wo kein Kläger - da kein Richter.


regideur
beantwortet von regideur am 17. Januar 2008 19:10
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HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 17. Januar 2008 19:20
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Schenke es mir, ich werd es schon am Finanzamt vorbei schmuggeln!!


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 17. Januar 2008 19:24
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Schenk mir etwas, die Sorgen mache ich mir dann schon selbst!


Luise
beantwortet von Luise am 17. Januar 2008 19:11
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Ist eine Schenkung. Du kannst ihm das Geld ja leihen und immer in Raten was schenken, sobald es steuerlich geht.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 17. Januar 2008 22:09

also alle 10 Jahre....


anonym
beantwortet von RaiDam am 17. Januar 2008 20:12
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Um die Schenkugssteuer zu umgehen, kann man ja auch eine Tippgemeinschaft gründen., Die muss bekanntlich nicht irgendwo eingetragen sein und kann deswegen nachträglich erstellt werden.. ist zwar nicht legal, aber will das nachweisen. Um nun auf den Betrag,d er geschenkt werden soll, setzt man zum Beispiel ein: Bei einem Lottogewinn erhält die Person A gemäß seinem Einsatz X% vom zum erwartenden Gewinn. Gewinne unter 100,00 € werden nicht ausgezahlt, sondern werden gespart, um zu einem späteren Zeitpunkt mehrere Lottoscheine zu setzen. Die daraus resultierenden Gewinne werden wie oben genannt bedient. Vielleicht hilft das ja.. ;-) Und viel Glück bei Deinem Gewinn... nur nicht die Übersicht verlieren


Mismid
beantwortet von Mismid am 17. Januar 2008 22:08
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es ist vollkommen egal ob es sich um einen Lottogewinn handelt. Sobald du eine größere Summe verschenkst und diese über dem Freibetrag ist, muß derjenige diese versteuern. Behälst du den Lottogewinn für dich muß niemand was versteuern...

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 17. Januar 2008 22:11

Alternativ kannst du es auch spenden. Eingetragene gemeinützige Organisationen brauchen keine Steuern zu zahlen


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