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Wenn ich einen stillen gesellschafter in einem einzeluntern.habe haftet er d. auch so wie der Einz.U

gefragt von Jini3 am 24.09.2008 um 22:45 Uhr
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wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 25. September 2008 06:20
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Der stille Gesellschafter haftet nur mit seiner einlage. Da er stiller Gesellschafter ist, tritt er ja nach aussen nicht in Erscheinung.

Die Rolle eines stillen Gesellschafters ähnelt auch mehr, der Rolle eines Darlehnsgebers, nur mit dem Unterschied, dass er ergebnisabhängig vergütet wird (mest bekommt er eine Mindestverzinsung zuzüglich einer Erfolgsvergütung aus dem Gewinn).

Der typische stille Gesellschafter kann seine Einlage bei einem Konkurs sogar zur Konkurstabelle anmelden. ein atypischer stiler Gesellschafter (der gilt wie ein Kommanditist in einer KG als Gesellschafter), nicht.



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