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Wenn ich einen Krankenschein habe...

gefragt von Girlfriend am 06.11.2009 um 23:07 Uhr

...darf ich nicht Abends weggehen und Party machen und so etwas, das ist mir schon klar. Aber dürfte ich zu meinem Freund fahren, da ein oder 2 Stündchen mit ein paar Leuten zusammen sitzen (wollen eine Party planen, für die wir im Dez einen Raum gemietet haben) und dann wieder nach Hause? Also ich meine, wenn mich jemand von der Arbeit sehen würde, wie schlimm wäre das ?


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VirtualSelf
beantwortet von VirtualSelf am 6. November 2009 23:08
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Wenn du nicht bettlägerig bist, ist es in der Regel ok.
Krankschreibung muss nicht bedeuten, an die Wohnung gefesselt zu sein.


Paperkite
beantwortet von Paperkite am 6. November 2009 23:09
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Du kannst alles machen, was Deiner Genesung förderlich ist, Alkohol gehört wohl nicht dazu.


Leon97531
beantwortet von Leon97531 am 6. November 2009 23:09
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Kommt darauf an warum du krank bist, Du darfst all das machen was eine Genesung nicht beeinträchtigt.
Es gibt kein Hausverbot oder sowas.


knattertatter
beantwortet von knattertatter am 6. November 2009 23:08
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das kommt darauf an was Du hast

Kommentar von Girlfriend am 6. November 2009 23:11

Grippesymptome, nehme aber keine Meis mehr, bin aber noch eine WOchr krankgeschrieben weil wegen Verdacht auf Schweinegrippe aber ist eben keine und mir gehts wieedr recht gut...


romeo27
beantwortet von romeo27 am 6. November 2009 23:08
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wenn das rein privat stattfindet darfste das !



Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 6. November 2009 23:09
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Kommt auf die Krankheit an. Mit einem gebrochenen Arm wird sich niemand beschweren. Aber bei Schweinegrippe ist wohl absolute Bettruhe und Distanz zu den Mitmenschen angesagt.


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 6. November 2009 23:09
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Macht das doch bei dir!


Simpzon
beantwortet von Simpzon am 6. November 2009 23:09
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Es ist nicht verboten, während einer Krankschreibung Dinge zu tun, die dir Spaß machen - solang sie deiner Genesung dienen bzw. diese nicht gerade verhindern. Wie soetwas bei Kollegen ankommt und ob du möglicherweise hinterher Probleme (unter welchem Vorwand auch immer) bekommst, steht auf einem anderen Blatt.


Lotta1
beantwortet von Lotta1 am 6. November 2009 23:09
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AU ist AU, da ist es unerheblich welche Krankheit Du hast! Wichtiger wäre, WO und WIE er dich antrifft. betrunken und partyfeiernd? Das würde eine Kündigung rechtfertigen! Natürlich darfst Du aber das Haus verlassen und Einkaufen gehen etc.


simse1810
beantwortet von simse1810 am 6. November 2009 23:11
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Kommt darauf an weshalb du den Schein hast! mit nem gebrochenem Arm darfst du das Haus verlassen und Freunde besuchen. Mit Grippe oder ansteckenden Krankheiten eher nicht. Kommt auch darauf an was dir dein Arzt gesagt hat, soolst du das Bett hüten = bleib zuhause. Sagt er frische Luft tut dir gut = geh raus. Wenn du unsicher bist, lad doch einfach deine Freunde zu dir ein! LG und gute Besserung


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